Wasserschaden und Unbenutzbarkeit der Küche?
Hallo!
Durch ein verstopftes Hauptabflussrohr im Mietshaus, kam es dazu, dass sich ein Rückstau bildete und sich die Abflüsse aller über mir wohnenden Parteien in meiner Spüle sammelten. Da ich das ganze Wochende unterwegs war und erst Sonntagsabends wiederkam, lief diese natürlich über und ruinierte den Spülenschrank völlig. Des Weiteren war die Arbeitsplatte als auch die Spüle an sich vollkommen mit Seifenlauge bedeckt. Hinzu kommt der Schaden an der Wand bzw. an der Tapete. Die Küche war zu diesem Zeitpunkt drei Tage alt! Dienstags kam sofort der Sanitärnotdienst und behob den Schaden am Abflussrohr. Auch ein Entfeuchtungsgerät wurde aufgestellt, welches die Feuchtigkeit aus Estrich und Mauerwerk zog. Soweit so gut, dies geschah auch ohne Probleme mit der Hausverwaltung. Nun muss für die Malerarbeiten die Küche demontiert werden. Hier stellt sich jedoch die Versicherung quer. Wer muss hier jetzt begründen? Der beauftragte Maler oder ich? Zudem kann ich die Küche seit dem 03.05 nicht nutzen, da alles brach liegt. Wie sieht es mit einem Verpflegungsmehraufwand im Sinne von Afwendungsersatz aus? Ich kann weder kochen, kühlen(Kühlschrank steht samt Korpus im Wohnzimmer) noch spülen. Sobald die Küche demontiert wird,stehen alle Möbel und Utensilien wieder in den restlichen Räumen der Wohnung, kann ich deswegen die Miete weiter kürzen?
6 Antworten
Und nicht unerwähnt soll bleiben, dass ggf. von den handwerkern auf Deine Kosten verbrauchter Strom auch zu erstatten ist. Gerade bei Wasserschäden und der Einsatz von Trocknungsmaschinen geht das nach meiner Erfahrung immer in die hunderte.
Mir ist das Verhalten der Versicherung unverständlich. Die Gebäudeversicherung deckt alle Leitungswasserschäden ab. Auch alle Instandhaltungsarbeiten inkl. der Demontage und der Montage vorhandener Möbel. Unterscheiden muss man lediglich die Schäden am Mobiliar. Diese werden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Schäden die mit der Sanierung des Gebäudeschadens in Zusammenhang stehen deckt die Gebäudeversicherung( Demontage und Montage vorhandener Einrichtungsgegenstände). Im Gegensatz zu Brausepauls Meinung hat der Vermieter für die Kosten der Trocknung zu sorgen. Dieser bekommt die Kosten von der Gebäudeversicherung erstattet. Ich gehe natürlich immer davon aus, dass eine solche Versicherung auch vorhanden ist. Der eigene Schaden Mobiliar sowie Bodenbeläge (wenn Eigentum) sind von der Hausratversicherung zu erstatten. MfG
Hatte ich noch vergessen, die eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnung, bzw. die Erstattung eines Teils der Miete übernimmt auch die Gebäudehaftpflicht. 50% ist etwas hoch, bewerten würde ich das Ganze zw. 25-35%. Machen Sie dies nicht eigenmächtig. Lassen Sie sich vom Mieterbund oder ähnlichem beraten. Denn wenn es hard auf Hard kommt benötigen Sie den Rechtsschutz. MfG
Hallo und danke für die schnellen Antworten! Ich habe in Absprache und schriftlicher Ankündigung die Miete um 50 % gekürzt (LG Berlin MM 10/83). Dies, sowie sowie die bisherigen Instandsetzungskosten übernimmt die Gebäudehaftpflicht der Hausverwaltung. Alles was mit der Küche zu tun hat, will die Versicherung jedoch nicht übernehmen, mit der Begründung, dass die Möbel nicht zum Haus gehören. Dies habe ich bereits recharchiert und es scheint auch zu stimmen. Für andere fundierte Infos wäre ich natürlich überaus dankbar! Meine Hausrat gilt erst einen Tag nach dem Schaden...
Wichtig ist jetzt für mich ganz konkret, wie es sich mit dem Verpflegungsmehraufwand verhält. Ich habe vor einigen Tagen einen Artikel gefunden, in dem es hieß, dass der Vermieter in solchen Fällen dazu verpflichtet sei eine warme Mahlzeit pro Tag/Person zu garantieren. Leider finde ich diesen Artikel nicht mehr.
Das ist wohl eher ein Fall für den Anwalt. Denn wenn der Versicherer nicht bezahlt, hilft es auch nicht, dass ich Dir schreibe, dass Du begründen musst. Der Maler kann Dir nur als Zeuge, also "Quasi-Gutachter" dienen. Ich hab nicht verstanden, welche versicherung nun bezahlt. Wenn keine Haftung da ist, da kann man auch den Mehraufwand nicht gletend machen.
Welche Versicherung hat denn hier gezahlt. Die Haftpflichtversicherung des Vermieters oder die eigene Hausratversicherung. Wenn der Vermieter den Schaden zu vertreten hat, dann kann sicher auch der gesamte Schaden einschl. Mietminderung geltend gemacht werden. Hat die Hausratversicherung gezahlt, dann sind in dieser auch Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten enthalten. Damit sind auch die angesprochenen Nebenkosten der Schadensbeseitigung abgedeckt.