Statt wie zugesichert Parkett, soll bei Einzug Laminat verlegt werden
Hallo zusammen,
In unserer zukünftigen Mietwohnung ist im Wohn-/Essbereich mit 45 Quadratmeter Massivholz Fertigparkett verlegt. Da der Vorbesitzer hier selbst gewohnt hat, ist an einer Wand eine Aussparung im Parkett für eine Einbauschrankwand. Außerdem ist das Parkett stellenweise durch die Sonne verfärbt. Daher haben wir bei der Vertragsunterzeichnung aufgenommen, dass der Vermieter das Parkett instandsetzt.
Laut Vermieter ist das Parkett leider nicht mehr lieferbar und eine Ausbesserung somit für ihn nicht zufriedenstellend möglich. Daher möchte er das gesamte Parkett entfernen und durch Laminat ersetzen. Er möchte uns Gelegenheit geben, die Optik mit zu gestalten. Daher will er den mittleren Laminatpreis - also etwa 10-15€ pro Quadratmeter - bezahlen. Wenn wir etwas anderes wünschen, sollen wir die Differenz übernehmen.
Müssen wir darauf eingehen? Oder können wir auf hochwertigen Ersatz bestehen?
Wir haben die Wohnung doch auch wegen des Parkettbodens für den Preis gemietet. Laminat ist zwar strapazierfähiger, aber kalt und glatt. Im Vergleich zu Parkett also weniger Wärmeisolierung (mehr Heizkosten) und keine Holz-Haptik. Wir würden uns ersatzweise ja auch mit Vinylboden zufrieden geben. Der ist auch fußwarm und imitiert durch Prägung die Holz-Haptik.
Wieviel müsste der Vermieter also für den Belag ausgeben?
Wieviel Mietminderung können wir verlangen, wenn er auf Laminat besteht?
Können wir im Worst-Case vom Mietvertrag zurücktreten, da er den Vertrag nicht erfüllt?
Bin gespannt auf eure Antworten.
5 Antworten
Können wir im Worst-Case vom Mietvertrag zurücktreten, da er den Vertrag nicht erfüllt?
Nein. Grds. kennt das Mietrecht keinen Rücktritt und euer Vertrag gibt einen Anspruch auf Parkett nunmher garnicht her: Denn de jure ist eine Instandsetzung, also Behebung des Mangels zugesichert, deren Erfüllung ohne Verschulden aber scheitert, da das Parkett offenbar nicht mehr lieferbar ist.
Insofern habt ihr zwei Möglichkeiten: Ihr verzichtet darauf und mietet den vorhandenen Zustand, stellt etwa auch Möbel auf die freie Stelle
Oder akzeptiert Erneuerung des Bodenbelags, wobei eueren Wünschen klare Grenzen gesetzt wären :-)
Wieviel müsste der Vermieter also für den Belag ausgeben?
Die schuldet der VM tatsächlich nur in der angegebenen Höhe von max. 15 EUR/qm und muss sich bei Material, Oberfläche, Farbe und Haptik nur insofern auf eure Wünsche einlassen, wie es dem Geschmack der Mehrheit künftiger Interessenten entspräche, also leicht nachvermietbar wäre.
PVC im Wohnbereich oder Vinyl-Laminat finden aber die wenigsten ebensowenig prickelnd wie düstere Farben oder genarbte Oberflächen.
Wieviel Mietminderung können wir verlangen, wenn er auf Laminat besteht?
Gar keine: Mietminderung setzt einen Mangel i. S. d. § 536 BGB voraus, der ja garnicht besteht :-)
Die Kompromissformel lautet wohl versiegeltes Klick- oder Fertig-Parkett, das als Sonderposten regelmäßig in Baumärkten angeboten wird oder auch etwa hier: https://www.parkett-store24.de/
Oder eben ordentliche Kündigung des Mietvertrages zum frühstmöglich gesetzlichen oder abweichend mietvertraglich bestimmtem Zeitpunkt. Idealerweise in eine Wohnung ohne Bodenbelag, der ihr demnach völlig frei wählen dürftet.
G imager761
Doch, genau das: Euch ist eben keine Wohnung mit Parkett vermietet :-O Sondern dass, was bei Besichtigung und Mietvertrgsschluss vorhanden war. Dafür hätte man vereinbaren müssen: "Im Wohn/Essbereich ist (bis [Datum]) der Fußboden vollflächig mit Vollholz- oder Fertigparkett zu verlegen."
Euren Rechtsirrtum zur justitiblen Bedeutung des Begriffs "Instandsetzung" haben Nemisis2010 und ich nun zielführend kommentiert. Diese Vereinbarung gibt tatsächlich überhaupt keinen Forderungsanspruch auf einen neuen Parkettbodenbelag her, § 275 BGB, schon garnicht einen, der teurer als 15 EUR/qm wäre oder dem VM nicht zusagt.
Es mag sein, dass ihr etwas dementsprechendes findet und ihm vorschlagen könnt, ebenso, dass er gegen Kostenbeiligung bereit wäre, euren Wünschen nachzukommen, beanpruchbar ist es nicht.
Ich habe mal geschaut. Es wurde vereinbart, das Parkett bis zum Begin des Mietvertrages instand zu setzen. Wenn man sich an der Begrifflichkeit aufhängt, sollte ein Gericht jedoch, nachdem was ich mal gelernt hab (§ nicht im Kopf), berücksichtigen, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von beiden Parteien gewollt war und das war, nach einvernehmlicher Meinung eben das Parkett zu erhalten. Das Parkett wurde in der Anzeige auch groß angepriesen.
Das Lesen des §275 BGB hat mich jedoch eurer Argumentation etwas näher gebracht. Wenn man etwas unbedingt haben will, verliert man schnell die Objektivität ;-)
Fertigparkett könnt ihr trotzdem bekommen; es macht eben nur keinen Sinn, darüber mit dem Vermieter einen Streit, gar gerichtliche Auseinandersetzung zu führen, die euch schadet oder finanziell belasten würde :-O
Nun setzt man sich zusammen, einigt sich über Material und Farbe und hält kurz schrfitlich fest: "Vermieterseitig gestellter Bodenbelag Wohn/Esszimmer ca. 40 qm Fertigparkett Parador Schiffsboden Eiche hell Art. 123456, Randleisten dto., Materialkosten 25,95 EUR/qm, Mieteranteil: 10,95 EUR/qm, Fertigstellung bis 10.02.2015".
Außerdem ist das Parkett stellenweise durch die Sonne verfärbt. Daher haben wir bei der Vertragsunterzeichnung aufgenommen, dass der Vermieter das Parkett instandsetzt. Laut Vermieter ist das Parkett leider nicht mehr lieferbar und eine Ausbesserung somit für ihn nicht zufriedenstellend möglich. Daher möchte er das gesamte Parkett entfernen und durch Laminat ersetzen.
Das kann und darf er auch. Es ist seine Entscheidung welchen Belag er wählt.
Er möchte uns Gelegenheit geben, die Optik mit zu gestalten. Daher will er den mittleren Laminatpreis - also etwa 10-15€ pro Quadratmeter - bezahlen. Wenn wir etwas anderes wünschen, sollen wir die Differenz übernehmen.
Das ist nett vom Vermieter, so habt Ihr ein"gewisses" Mitspracherecht bzw. könnt eine bessere Qualität wählen.
Müssen wir darauf eingehen?
Ihr könnt es auch lassen und billiges Zeug bekommen
Oder können wir auf hochwertigen Ersatz bestehen?
Luxus muss der Vermieter nicht zur Verfügung stellen.
im Mietvertrag ist im entsprechenden Paragraf ein Verweis auf das Übergabeprotokoll. Darin ist vermerkt, dass der Vermieter das Parkett instand setzt. Alles mit Unterschrift.
Instandsetzung kann durch aus erneuern bedeuten, was er dann als Belag nimmt ist dan seine Sache.
Wieviel müsste der Vermieter also für den Belag ausgeben?
Das was er bereit ist zu bezahlen.
Wieviel Mietminderung können wir verlangen, wenn er auf Laminat besteht?
0,00 Euro
Können wir im Worst-Case vom Mietvertrag zurücktreten, da er den Vertrag nicht erfüllt?
Nein, da der Vertrag erfüült wird.
Ihr könnt Euch damit abfinden, beteiligen oder fristgerecht kündigen.
MfG
Johnnymcmuff
Daher haben wir bei der Vertragsunterzeichnung aufgenommen, dass der Vermieter das Parkett instandsetzt.
Mietrechtlich bedeutet Instandsetzung, die Behebung von Mängeln oder Schäden die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinflüsse entstanden sind.
Mietvertraglich wurde hier keinesfalls eine Instandhaltung, also die Erneuerung des gesamten Parkettbodens zugesichert. Mietrechtlich wird vom Vermieter die Funktionalität, aber nicht die Ästhetik der Mietsache geschuldet.
Das deutsche Mietrecht sieht kein Rücktrittsrecht von einem Mietvertrag vor - hier bleibt nur den MV unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen, und zwar unter der Voraussetzung, daß kein MV mit einem gegenseitigen ordentlichen Kündigungsverzicht oder ein befristeter Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde.
Sind die Zusagen Teil des Mietvertags oder zumindest schfiftlich - vom Verieter gegengezeichnet??
Guter Hinweis. Danke.
Ganz unmöglich wäre es ja nicht. Da er ja nicht ausbessern, sondern erneuern möchte, müsste er doch seine Zusicherung wenigstens dadurch erhalten, dass er für gleichwertigen Ersatz sorgt? Und Laminat ist eben doch im Vergleich zu Parkett nicht so hochwertig...
Ja, im Mietvertrag ist im entsprechenden Paragraf ein Verweis auf das Übergabeprotokoll. Darin ist vermerkt, dass der Vermieter das Parkett instand setzt. Alles mit Unterschrift.
Nach dem Rechtsgrundsatz impossibilium nulla est obligatio erloscht mit der Unmöglichkeit vielmehr auch die Verpflichtung zur Leistung, § 275 BGB. Ist der VM wegen Unmöglichkeit von der Erfüllung befreit, besteht der Vertrag trotzdem weiter :-)
Das ist ein Ammenmärchen. Parkett ist immer um einiges dicker als Laminat und da Holz ein Isolator ist eigentlich das schlechteste was man einer FHB antun kann. Parkett treibt die Heizkosten hoch, nicht der Laminat. Noch dazu klingt das alles abgesprochen. Wenn ihr etwas hochwertigeres wollt müsst ihr es selber bezahlen.
Das Parkett ist 7,5 mm dick.
Was meinst du mit "das klingt abgesprochen"?
Was meinst du mit FHB?
Es mag sein, dass das mit den Heizkosten fraglich ist. Auch daher stelle ich ja diese Frage, um diverse Meinungen zu bekommen.
Trotzdem ist es doch anerkannt, dass Parkett der hochwertigere Boden ist, oder? Wenn ich z.B. eine Wohnung miete mit Laminat und der Vermieter tauscht aus und macht Parkett rein. Dann darf er die Miete doch wegen Verbesserung der Wohnqualität erhöhen, oder nicht?
Trotzdem ist es doch anerkannt, dass Parkett der hochwertigere Boden ist, oder?
Nein, wer sagt das? Der Wert bestimmt sich doch nicht nur durch Materialwert, sondern Haltbarkeit (Nutzungdauer) und Anforderung: Für einen Allergiker ist der teuerste Teppich minderwertig und Mieter mit Kindern werden die vglsw. weiche Oberfläche eines Parkettbodnes, die mit jedem fallengelassenen Spielzeug deutlich beschädigt würde, als minderwertig bezeichnen :-)
und der Vermieter tauscht aus und macht Parkett rein. Dann darf er die Miete doch wegen Verbesserung der Wohnqualität erhöhen, oder nicht?
Nein, wer sagt das? Ist die Wohnung mit Bodenbelag vermietet, schuldet der VM Erneuerung nach üblicher Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Qualität und damit Anschaffungskosten kann er wählen, aber nicht auf den Mieter umlegen, der diese Nutzung mit Mietzins abgolt :-O
Eine Modernisierungserhöhung gäbe das allerdings nicht her, da es Instandsetzung wäre :-)
Vermiete er neu, kann er die Miete festsetzen. Da mag ein Mietinteressent diese Ausstattung als hochwertig empfinden und dafür mehr bezahlen wollen, muss er aber nicht.
Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.
Wir würden ja sogar den aktuellen Zustand fast akzeptieren - der Vermieter aber nicht. Er möchte erneuern. Muss er denn beim Erneuern nicht für gleichwertigen Ersatz sorgen und damit wenigstens das erfüllen, was offensichtlich Grundlage der Vereinbarung war - nämlich Parkettboden? Parkett ist ja im Vergleich zu Laminat höherwertig. Wenn er erneuert, kann er doch nicht einfach weniger hochwertigen Boden verlegen?
15€/qm als Ersatz für Parkett?