Nachbar beansprucht nun kompletten Garten, was kann man tun?
Hi, ich wohne seit 3 Jahren in meiner ersten Wohnung. Ich habe vor meinem Arbeits und Wohnzimer eine Terasse und darunter einen Garten/Wiese die von der Nachbar Wohnung durch den Vermieter abgetrennt war. Als ich einzog wurde mir auch klar gesagt das ich regelmäßig Rasen mähen soll und die Baume etc. stutzen.
Vor kurzem zog dann der der Sohn des Vermieters mit seiner Freundin ein. Haben die trennwände abgebaut und alle Bäume,Sträucher und Büsche weg gemacht und mein Garten zerstört. Jetzt haben sie ein 4 Meter großen Pool direkt vor mein Fenster gestellt.
Als ich mich damals schon beschwerte als das anfing, sagte der Vermieter nur, das das gar nicht vermietet wäre und mir nichts gehören würde. Im Mietvertrag steht leider tatsächlich nichts mit Gartennutzung. Zur Mietsache gehört die Terrasse und Kelleraum, was eingeklammert ist. Da ich mich immer um den Garten gekümmert habe und ihn auch genutzt habe geht das doch bestimmt als stillschweigendes/mündliches abkommen durch? Irgendwas muss man doch dagegen tun können...
Ps. Es Handelt sich um eine Doppelhaushälfte die ich bewohne mit zwei Parteien. Jede hat seinen eigenen abgetrennten Teil gehabt.
danke und gruß
4 Antworten
stillschweigende Duldung oder "hab ich schon immer so gemacht" ist kein Mietvertrag. Und der ist nun mal gültig.
Würde ich auch so sehen. Aber das Herz blutet, wenn die Fragerin schreibt, dass ihr Garten zerstört wurde. Alles Liebe und Gute und ein "Drück" an Manolli.
Da ich mich immer um den Garten gekümmert habe und ihn auch genutzt habe geht das doch bestimmt als stillschweigendes/mündliches abkommen durch? Irgendwas muss man doch dagegen tun können...
Du hast Dich immer um den Garten gekümmert und dafür die Erlaubnis bekommen, ihn auch zu nutzen, was jedoch keine Auswirkung auf die Zukunft hatte, die nun begonnen hat.
Lt. Mietvertrag darfst Du den Garten nicht nutzen, brauchst ihn dafür aber auch nicht zu pflegen.
Trotzdem halte ich es für sehr blauäugig von Deinen Vermietern, Dich so zu "bedrängen", es sei denn, sie wollen Dich sowieso los werden.
Angenommen, Du ziehst tatsächlich aus, weil Dir das nicht mehr gefällt, wird er es vermutlich relativ schwer haben, die EG-Wohnung nur mit Terrasse zu vermieten, wenn direkt vor dem Fenster der Pool aufgebaut ist. Da winken viele gute Interessenten gleich wieder ab.
Nur hilft Dir das nicht weiter, wenn Du die Wohnung behalten willst.
Es gilt, was im Vertrag steht. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Als man dir den Pool vor die Nase gesetzt hat, hättest du mit besonderem Grund außerordentlich kündigen können. Jetzt geht das nicht mehr. Du kannst also nur ordentlich (fristgerecht) kündigen
Einen Anspruch auf die Gartennutzung hast Du nur wenn dies mietvertraglich zugesichert wurden. Im deutschen Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht.