Darf mein vermieter meiner Garten einfach verkleinern?
Hallo, zu dem Haus was wir gemietet haben gehört ein Garten, dieser ist auch schriftlich im Mietvertrag erwähnt. Nun möchte mein Vermieter diesen verkleinern mit der Aussage es steht ja nicht wie viel vom Garten mit vermietet wurde. Ist diese Aussage so richtig? Genutzt und gepflegt haben wir ja bis jetzt den ganzen Garten. Bei der Hausbesichtigung wurde uns auch ganz klar der ganze Garten gezeigt und zugesagt, Für mein empfinden ist das Vorspielung falscher Tatsachen wenn ich einem Mieter etwas anpreise was ich dann nach Einzug wieder revidiere. Streiten werde ich mich sicherlich nicht darum aber ich finde es schon sehr dreist und frech.
7 Antworten
Hallo, zu dem Haus was wir gemietet haben gehört ein Garten, dieser ist auch schriftlich im Mietvertrag erwähnt.
Bitte den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag. Ist er mitvermietet oder zur Mitbenutzung.
Das soll heißen das jeder der ein Haus mit Garten mietet auf das wohlwollen des Vermieters angewiesen ist?
Nein, nur wenn lediglich Nutzung bestimmter Flächen eingeräumt wird, ist man auf Wohlwollen des Vermieters angewiesen.
MfG
Johnnymcmuff
was genau steht denn im mietvertrag?
wenn da nichts genaues steht und du diese absprache irgendwie beweisen kannst, kann er das nicht
für euch spricht, dass ihr den ganzen garten hattet und auch gepflegt habt
er könnte jetzt sagen, die absprache war, ihr mietet den halben oder was auch immer an und nutzt bis auf widerruf den ganzen
müsste er auch wieder beweisen
ich denke, er kann es nicht
Nein, die Aussage des Vermieters ist nicht richtig. Vermietet und gemietet wurde eben die Nutzung des größere Gartens. Es wäre eine Änderung des Meitvertrages nötig, und die würde deiner Zustimmung bedürfen.
Es kommt darauf an wie der Garten im Mietvertrag festgehalten wurde. Wieviel kleiner soll er denn werden? Was ist der Grund?
Der Grund ist das er seinen Garten vergrößern möchte.
Es wird lediglich eine Nutzung des Gartens eingeräumt worden sein. Ohne nähere Beschreibung. Wenn dem so ist kann er ihn verkleinern. Angemietet wurde die Wohnfläche und dafür wird der Mietzins entrichtet. Die Nutzung des Gartens wird allenfalls geduldet sein. Er kann hierüber verfügen.
Die mitvermieteten Flächen müssen explizit im Vertrag beschrieben sein! Sonst sieht es schlecht aus. So wie ich es sehe war es bisher eine geduldete Nutzung die untersagt werden könnte oder zumindest eingeschränkt werden kann.
Das soll heißen das jeder der ein Haus mit Garten mietet auf das wohlwollen des Vermieters angewiesen ist? Passt Ihm heute etwas nicht dann habe ich nur noch ein Haus ohne Garten?