Darf der neue Vermieter den Garten ändern?
Ich wohne seit 2002 mit meiner Frau und drei Söhnen in einer Doppelhaushälfte.
Unser Vermieter ist vor zwei Jahren verstorben. Seit dem ging unsere Mietzahlung an die Erbengemeinschaft.
Am Sonntag kam der neue Vermieter (Sohn des Verstorbenen) um sich vorzustellen und uns seine Bankverbindung zu geben.
Heute, Montag gegen 20:00 Uhr bekam ich einen Anruf von ihm, dass am Fraitag die Bagger anrollen und den Garten platt machen.
Einheitliche Gartengestaltung nennt er das. Betroffen sind vier Doppelhaushälften (eine leerstehend).
Ich möchte hierzu feststellen, dass unser Garten top gepflegt ist.
Der Vermieter möchte nur noch Rasen, Hecke und Bodendecker sehen.
Meine Hortensien im Vorgarten oder meine Buchsbäume ( die aus dem Garten von meinem verstorbenen Vater stammen) hinten soll alles raus gerissen werden.
Muss ich mir das gefallen lassen? Wie kann ich mich wehren?
Gartennutzung und Pflege stehen im Mietvertrag.
Danke
4 Antworten
Wenn der Garten zur Doppelhaushälfte gehört und die Nutzung vertraglich geregelt ist, dann ist er wie eine abgeschlossene Wohnung zu betrachten, íst demnach ein Mietobjekt. Der Vermieter kann da auch nicht einfach rein und die Möbel umstellen.
Anders bei Gefahrenabwehr, wenn z.B. ein Baum zu groß wurde oder wenn Reparaturarbeiten (Wasserleitungen....) anstehen.
Nochmal ganz genau den Mietvertrag durchlesen. Bei Zweifel den Mieterschutzbund oder Anwalt befragen.
Schlage sie mit Erde in Kübeln, Säcke usw. ein und pflanze sie wieder aus wenn der Spuk vorbei ist. So würde ich es machen und schauen wer den längeren Atem hat.
Vorab würde ich im Guten ein Gespräch suchen und meine Einwände anbrigen und bitten.
Dann rufst du die Polizei und stellst einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung.
Wenn ihr den Garten mitgemietet habt, darf er das nicht so einfach. Das ist dann euer Mietobjekt, ich würde den Baggern die Zufahrt verweigern, in so einem Fall. Wendet euch dringend an einen Mieterverein. Nimm deinen Mietvertrag mit.
Gartennutzung und Pflege stehen im Mietvertrag.
Was steht da drin ? Dass du den Garten nutzen darfst und pflegen musst ?
Ja so steht es da. und ein mal wöchentlich Rasen mähen zusätzlich
Dann kann der Vermieter viel wollen und viel erzählen; sowas fällt unter Redefreiheit.
Du hast den Garten quasi als nackte Erde gemietet und darfst diese Erde -im Rahmen der allgemein üblichen Gartenpflege - nutzen wie du willst. So wie du in der Wohnung die Bilder aufhängen darfst die dir gefallen, solange die Nägel nicht beim Nachbarn rauskommen.
Dir da irgendwelche Vorschriften machen zu wollen wäre eine nachträgliche Abänderung des Mietvertrages, sowas geht ohne deine Zustimmung gar nicht.
Wenn der Vermiter da irgendwas anfasst kannst du ihn per Anwalt zwingen, das alles durch einen Gärtner wieder reparieren zu lassen; er kann sich sogar ein Verfahren wegen Sachbeschädigung einfangen.
Und du hast im Vertrag eine Teil-Mietzahlung als Naturalleistung (Gartenpflege) vereinbart; die erbringst du ja auch. Er hat also auch keine Chance, dir irgendwelche Kosten für den Gärtner aufzudrücken, der das "einheitliche Erscheinungsbild" erhält.
Diese Antwort solltest du ausdrucken und ihm schicken.
Und wenn er das nicht versteht musst du es ihm notfalls durch einen Anwalt erklären lassen. Aber vermutlich blufft er nur und schaut, wie weit er gehen kann.
Vorher bei der Zeitung anrufen ist auch nicht schlecht. Wenn dann am Freitag die Bagger anrollen gibt es einen Artikel "Der Brutalo-Vermieter von Dingenskirchen"; am besten noch mit Fotos vom verwüsteten Garten; sowas mögen Vermieter gar nicht. Einfach den Vermieter vorher wissen lassen dass man schon mit der Zeitung gesprochen hat und dass die interessiert sind...
Hole dir sofort eine einstweilige richterliche Verfügung gegen die beabsichtigte Besitzstörung beim Amtsgericht und benachrichtige die Erbengemeinschaft als Eigentümer und Vermieter darüber.
Nur was mache ich, wenn die hier wirklich am Freitag mit nem Bagger stehen.
Wo lasse ich meine Pflanzen.
Das bereitet mir Magenschmerzen