Darf mein Vermieter ohne zu fragen in meinem Gartenanteil herumlaufen und Deko aufstellen?
Hallo,
Folgender Fall. Ich wohne seit einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss mit Terasse. In meinem Mietvertrag steht das ich den Garten vor der Terasse mitbenutzen darf. Jetzt ist es allerdings so, das meine Vermieterin TÄGLICH in "meinem" Gartenanteil herumläuft und da sogar Deko aufstellt. Darf sie überhaupt einfach so in meinem Gartenanteil rumlaufen?
PS: Ich bin momentan der einzige Mieter in diesem Haus und trotzdem ist die Vermieterin täglich da und rennt im Garten herum. Da ich die Wohnung im Erdgeschoss habe und alle Fenster Bodentief sind komm ich mir schon sehr beobachtet vor.
8 Antworten
Es ist nicht dein Gartenanteil. Dir ist mietvertraglich die (Mit- ) Nutzung gestattet, mehr nicht. Allein das Wort Mitnutzung sagt explizit aus, dass der Garten auch von anderen genutzt wird. Ja, deine Vermieterin darf da rumlaufen, Deko aufstellen, Blümchen pflanzen und braucht dich nicht um Erlaubnis zu fragen.
Frage: Darfst du den Gartenanteil "mitbenutzen" oder ist dieser Gartenanteil für deine "ausschliessliche" Nutzung reserviert.
Im ersten Fall darf die Vermieterin Deko aufstellen. Im zweiten Fall nicht.
Er darf, denn ist ist nicht Dein Garten sondern lediglich Mitbenutzung.
Es ist trotzdem IHR Garten, und wenn sie täglich dafür 200 km fährt um sich reinzusetzen. Mitbenutzung ist und bleibt Mitbenutzung nicht Mietung.
Okay. Auch wenn sie gar nicht hier wohnt und sonst auch niemand im Haus wohnt?
Auch dann.
Der Passus wo diese Mitbenutzungsklausel steht, wurde lediglich Handschriftlich dem eigentlichen Mietvertrag hinzugefügt
Auch dann.
Dann muss ich das wohl so hinnehmen. Im Gespräch vor Vertragsabschluss war nämlich immer davon die Rede, dass der vordere Garten mir gehört. Im Vertrag steht leider was anderes.
Ist deine Vermieterin eine Seniorin und beginnt senil zu werden? Sag ihr ganz klar, dass es so nicht geht. Reagiert sie nicht, dann kürze die Miete (lege die Differenz auf ein Extrakonto) und guck mal was passiert.
Mitbenutzung oder ausschliessliche Nutzung sind dann doch noch zwei paar Stiefel.
Vielleicht wäre es gut, Begriffe wie "senil" nicht zu verwenden. Vor allem, wenn man selbst die Frage nicht verstanden hat.
Mitbenutzung gestattet heißt nicht dass du den Gartenteil gemietet hast. Entsprechend kann die Vermieterin da rumlaufen und aufstellen wozu sie lust hat. und von "deinem Garten" sind wir bei Mitbenutzungsgestattung mal ganz weit entfernt
Okay. Auch wenn sie gar nicht hier wohnt und sonst auch niemand im Haus wohnt?
Der Passus wo diese Mitbenutzungsklausel steht, wurde lediglich Handschriftlich dem eigentlichen Mietvertrag hinzugefügt