darf unser vermieter auf unserer terasse laufen oder kann ich das verbieten?
vermieter läuft ständig auf unserer terasse rum, glotzt bei uns in die fenster,ich fühle mich in meiner privatsspähre gestört,was kann ich machen? vermieter wohnt oben,wir unten,aber ihr garten ist auch unten.
13 Antworten
Der Vermieter hat auf Eurer Terrasse wirklich nichts zu suchen und auch nicht durch Eure Fenster zu schauen. Du kannst das Thema nur ansprechen und ihn bitten, von der Terrasse fern zu bleiben, solange er nicht als Hauswirt wegen einer Reparatur o.ä. einschreiten muss.
Danke fürs Sternchen! :-)
Der VM darf die Terrasse des Mieters nicht ohne dessen Zustimmung betreten.
Am Fenster des Mieters hat er noch weniger zu suchen.
Nun bitte vorab folgenen Hinweis beachten: Wenn Du mit dem VM in einem Haus wohnst und das Haus hat niocht mehr als 2 Wohnungen kann der VM Dir mit einer Frist von 6 Monaten das Mietverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen.
In diesem speziellen Kündigungsfall gibt es kein Widerspruchsrecht.
Dies musst Du wissen, denn Du kannst dem VM den Zutritt zur Terrasse verbieten, auch dass er an Deinen Fenstern hängt, aber es kann dann auch die Kündigung kommen.
Diese Information muss ein Mieter haben, wenn er gegen den VM vorgehen will, sonst hat er eine Kündigung, die er möglicherweise nicht möchte.
Nein, darf er nicht.. Die Terasse gehört zu eurem gemieteten Berreich, er müsste euch um Erlaubnis fragen wenn er diese betritt..
Bn
Also, wenn du Mieter bist und er sich ohne Erlaubniss von euch, auf eurem angemieteten Grundstück befindet, hast du das Recht ihn deines ''Hofes'' zu verweisen. Gibt es eine andere Möglichkeit für euren Vermieter in seinen Garten zu kommen oder muss er an eurer Terrasse vorbei? Wie wärs wenn Ihr Ihm vorschlagt die Wohnungen zu tauschen? Alos er unten und ihr oben? Lg Blaidz
P.S.: Du hast, auch wenn du nur Miete bezahlst für ein Haus bzw. Grundstück, das Hausrecht. Du darfst jeden deines ''Hofes'' verweisen.
Wohnung tauschen? Gute Idee, und die Terrasse mitnehmen in den ersten Stock. Da soll er dann erst mal hin kommen...
Darf er nicht. Die Terrasse gehört zum gemieteten Objekt. Und das darf er nur bei Notwendigkeit nach vorheriger Terminabsprache betreten.
Ausnahme wäre ein Havarie- oder Katastrophenfall.
Was kannst Du machen? Du kannst es ihm untersagen. Und wenn das nicht hilft eine Unterlassungsverfügung beim Amtsgericht einholen.
Danach darf der Mieter dann eine Wohnung suchen ?
Hier hilft keine Klage, hier hilft nur das Gespräch und bitte dies - wenn möglich - zu unterlassen.
Jede andere Maßnahme führt mit Sicherheit zur Kündigung.