Gartenpflege Mietgesetz, keine Gartennutzung
Guten Abend zusammen,
ich habe bereits umfassend recherchiert jedoch keine Antort auf meine Frage gefunden.
Folgender Fall: Ich wohne in einem 3-Famien-Haus in der Souterrain-Wohnung. Eine Gartennutzung ist mir NICHT gestattet. Der Garten wird und darf auschließlich von der Partei im Erdgeschoss genutzt werden. Nun meint die Vermieterin, dass der Garten von der Partei im Erdgeschoss nicht ausreichend gepflegt wird. Daher wird nun ein Gärtner für 1.000 Euro beauftragt, der die Büsche schneidet, Unkraut jätet usw. Nun wird mir gesagt, dass ich von den Kosten zur Gartenpflege 1/3 (also jede Partei zahlt 1/3 = 333€) tragen muss, obwohl ich nicht einen Fuß in den Garten setzen kann/darf.
Der Vermieter begründet es damit, dass ich auf den Garten schaue aus dem Fenster...
Wie ist hier das Gesetz? Kann mit jemand helfen?
Im Mietvertrag ist zum Garten übrigens garnichts geregelt. In keinem Satz.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Kurt
4 Antworten
dass ich auf den Garten schaue aus dem Fenster...
Lustige Begründung.
Ich würde Dir raten, Dich an den Mieterschutzverein zu wenden.
Wenn Du den Garten nicht nutzen darfst, musst Du meiner Meinung nach auch nichts für die Pflege zahlen.
"Sofern der Mietvertrag keine Bestimmungen darüber enthält, wer für die Gartenpflege zuständig ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Vermieter die Gartenpflege auf eigene Kosten vornehmen muss. Eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter als Betriebskosten ist möglich (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Der Vermieter ist grundsätzlich gemäß § 535 BGB dazu verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Daher muss der Vermieter – ohne Regelung im Mietvertrag – auch Schönheitsreparaturen selbst auf eigene Kosten ausführen. Entsprechendes gilt für die Gartenpflege. Ein Gewohnheitsrecht, wonach der Mieter im EG "automatisch" auch den Garten zu pflegen habe gibt es nicht."
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm
Genauso sehe ich das auch.
Du schaust wahrscheilich auch aufs Nachbargebäude und musst trotzdem nicht einen Teil von dessen neuen Anstrich bezahlen. In deinem Vertrag ist keine Garten enthalten, also brauchst du dich nicht an den Kosten zu beteiligen. du hattest ja nicht einmal das angebot, du Heckenschneiden diese Kosten abzuwenden, wie es die Bewohner im Erdgeschoss hatten.
In deinem Vertrag ist keine Garten enthalten, also brauchst du dich nicht an den Kosten zu beteiligen.
Den Mietvertrag im Ganzem haben wir nicht gesehen, kann sein das auf § 2 der Betreibskostenverordnung hingewiesen wird, aber wie so oft, haben wir zu wenig Informationen.
Nun wird mir gesagt, dass ich von den Kosten zur Gartenpflege 1/3 (also jede Partei zahlt 1/3 = 333€) tragen muss, obwohl ich nicht einen Fuß in den Garten setzen kann/darf.Der Vermieter begründet es damit, dass ich auf den Garten schaue aus dem Fenster...
Das kann er vergessen, entweder ist was zu Gartenpflege vereinbart oder zumindest auf die Betriebskostenverordnung §2 im Mietvertrag hingewiesen wordden
Wie ist hier das Gesetz? Kann mit jemand helfen?
Schau in Dein Mietvertrag ob dort auf §2 der Betriebskostenverordnung hingewiesen wird, wenn nein musst Du Gartenpflege nicht bezahlen, dann wende dich an den Mieterbund.
Im Mietvertrag ist zum Garten übrigens garnichts geregelt. In keinem Satz.
Hier mal ein Link zu Gartenpflege:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm
MfG
Johnnymcmuff
wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, dann sind die Kosten für den Gärtner umlagefähig. Aber dann darfst den Garten auch nutzen. Das Ganze wird aber im Streit enden und du solltest dich zuerst einmal fragen, ob du die Wohnung behalten willst oder ob du dir was anderes suchen willst.
lach
ich wette, das sich mindestens 90% der Leute genau daran nicht halten! Punkte kassiert mann ich mit jeder blöden Antwort! Und Punkte sammeln ist das große Ziel!
Nur wenn mietvertraglich vereinbart bzw. wenn auf die Betriebskostenverordnung § 2 hingewiesen wird, dann kann es umgelegt werden.
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