Gartenzaun komplett mit Plastikfolie verkleiden (Mietrecht)?
Hallo, ich hätte eine Frage zum Mietrecht, was den Gartenzaun angeht.
Und zwar wohne ich in der Dachgeschosswohnung bei einer Baugenossenschaft zur Miete. Zu meiner Wohnung gehört ein kleiner Garten, den ich mit gepachtet habe.
Zur Wohnung einer Mieterin im Erdgeschoss gehört der an meinen Garten angrenzende Nachbargarten. Zwischen den beiden Gärten wurde vor einigen Monaten von der Vermieterin ein ca. 1,00 - 1,20 m hoher gitterartiger Zaun aufgestellt. Dieser Zaun umgibt den gesamten Garten der anderen Mieterin. Diesen Zaun hat jetzt die Mieterin der Erdgeschosswohnung komplett mit einer hässlichen dunkelgrauen Plastikfolie verkleidet, sodass man nicht mehr in ihren Garten hineinschauen kann (Sichtschutz).
Ich kann von meiner Wohnung aus jetzt meinen eigenen kleinen Garten nur noch etwa zur Hälfte sehen, weil mir der neue Sichtschutz die Sicht auf meinen Garten teilweise versperrt. Außerdem wirft diese massive Plastikwand bei sonnigem Wetter einen großen Schatten auf meinen kleinen Garten.
Möglicherweise ist dieser “Sichtschutz” von der Vermieterin genehmigt worden, ich weiß es ich. Aber ich empfinde ihn als optisch sehr störend und, wie gesagt, kann jetzt von meiner Wohnung aus nur noch die Hälfte meines Gartens einsehen.
Bei dieser Baugenossenschaft ist es so üblich, dass die Gartenanlagen alle frei einsehbar sind. Alle Nachbarsgärten dieser Baugenossenschaft und auch mein eigener Garten sind frei einsehbar.
Die betreffende Mieterin selbst ist nicht ansprechbar und wünscht keinerlei Kontakt im Haus.
Dieser dunkle Plastikzaun betrifft nicht nur die Mieterin im Erdgeschoss, sondern auch mich, weil er an mein Gartenstück grenzt. Mit mir ist überhaupt nichts abgesprochen worden. Ich bin ziemlich verärgert über das Verhalten der Mieterin und der Baugenossenschaft.
Kann mir jemand einen Rat geben, was ich hier tun kann? Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
wohne ich in der Dachgeschosswohnung bei einer Baugenossenschaft zur Miete.
Ich kann von meiner Wohnung aus jetzt meinen eigenen kleinen Garten nur noch etwa zur Hälfte sehen, weil mir der neue Sichtschutz die Sicht auf meinen Garten teilweise versperrt.
Wie darf ich mir das vorstellen? Der Sichtschutz ist gerade mal 1,20 m hoch und versperrt Dir die Sicht in Deinen Garten, wenn Du vom Dachgeschoss aus runter schaust? Irgendwie unglaublich, tml.
Außerdem wirft diese massive Plastikwand bei sonnigem Wetter einen großen Schatten auf meinen kleinen Garten.
Es handelt sich bestimmt nicht um eine massive Wand. Bei Drahtgitter mit Plastik drin ist das doch kaum möglich. Und störender Schattenwurf?
Auch das kann ich mir schlecht vorstellen und das kann eigentlich nur dann der Fall sein, wenn die Sonne morgens und abends tief steht. Von spätem Vormittag bis frühen Abend scheint doch im Sommer die Sonne so steil runter, dass ein 1,20 m hoher Zaun kaum nennenswert Schatten werfen kann.
ich weiß es ich. Aber ich empfinde ihn als optisch sehr störend
Das kann ich nachvollziehen, ist aber kein Kriterium.
kann jetzt von meiner Wohnung aus nur noch die Hälfte meines Gartens einsehen.
Auch das ist kein Kriterium, weil Dir der freie Blick in Deinen Garten von Deiner Wohnung aus nicht vertraglich zugesichert wurde.
Ein Kriterium wäre allenfalls, wenn solche Art Zäune, die ich im Übrigen wegen dem unnötigen Plastikmüll für völlig unmöglich halte, in der Wohnanlage generell verboten wären. Aber vielleicht kann Dein Fall zu einem Auslöser für das Verbot solcher Zäune bei Euch werden. Sprich mit der Genossenschaft.
Kann mir jemand einen Rat geben, was ich hier tun kann?
Ärgern. Mehr wird nicht gehen. Es sei denn, es ist irgendwo in der Satzung der Genossenschaft das Verbot eines blickdichten Zaunes hinterlegt. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Ich bin ziemlich verärgert über das Verhalten der Mieterin
Kann ich verstehen
und der Baugenossenschaft.
Warum? Hast Du da gefragt, ob die Mieterin eine Genehmigung für den Zaun hat? Habe ich das in Deiner Frage überlesen?
Ansonsten wäre noch die Gemeinde. Die haben sowas in ihrer Satzung. Hier sind zwar blickdichte Zäune kritisch, aber mit einer Höhe von 1.20 m eher nicht. Nachfragen kann aber sinnvoll sein.
Bist du dir mit 1 - 1,20m Hohem Zaum sicher? Das könnte 4 jährige stören, aber nicht mehr. Macht auch absolut keinen Sinn. Es sei denn da laufen Kleintiere Frei.