Gartenhäuschen kann ich nicht benutzen, darf ich es abbauen lassen?
Vor 2 Jahre hat die Mutter meiner Vermieterin (auch Nachbarin) ein altes Gartenhaus in unserem Garten bauen lassen und fast 1 Jahr haben wir es für Gartengeräte benuzt.
Nach einem Streit kommt sie nicht mehr in den Garten, hat es abgeschlossen und möchte dass wir es nicht benutzten. Schade alle Gartengeräte sind draußen!.
Meine Vermieterin wohnt im Ausland und hat auf mehrere Fragen diesbezüglich nicht geantwortet.
Bitte um Empfehlung?
Was darf ich gesetzlich machen?
B.: im Mietvertrag und Abgabeprotokol steht kein GH und im Abgabefotos war auch nicht!
VG Messo
14 Antworten
ich denke, es ist nicht Euer Eigentum und dürft es wohl nicht abreißen
Da es weder dein Gartenhaus noch dein Garten ist, kannst du es nicht abbauen lassen. Wenn dadurch die Nutzung des gemieteten Gartens eingeschränkt wird, kannst du die Miete kürzen.
Nein das ist hier wohl kaum der Fall.
Es gehört nicht Dir. Du darfst es nicht einfach abbauen ohne Erlaubnis der Vermieterin.
Nein, du darfst das nicht abbauen. Es gehört dir doch nicht.
Ich bin kein Experte für Mietrecht, aber verstehe ich es richtig, dass ihr einen Garten gemietet habt (oder dieser Teil der Mietsache ist)?
Das Haus wurde dann bei laufendem Vertrag in den Garten gesetzt?
tja in dem Fall darf die Vermieterin euch die Nutzung nicht verwehren. Die Mietsache würde ergänzt, das müsst ihr hinnehmern, aber die Nutzung kann sie nicht untersagen. Im Gegenteil. Da ihr Mieter dieses Grundstückes seid, könnt ihr sagen, dass die Mutter das nicht betreten darf.
Was ihr nicht dürft ist , das Haus zu verändern. (Abriss). Damit könnte Schadenersatz eingefordert werden.
Ich würde die Muter schriftlich zure Herausgabe der Schlüssel auffordern und ggf das Schloß wechseln (lassen).
Genauso vielen Dank, das habe ich jetzt gemacht, sonst habe ich den Rückbau gefordert!
Garten ist Teil der Mietsache Häuschen danach gebaut, aber alt und gebraucht. Mutter ist unsre Nachbarin, war Freundin!