Wer darf den Garten nutzen?

8 Antworten

Das sollte der Mietvertrag regeln. Ansonsten mit dem Vermieter klären, wenn untereinander keine Klärung möglich ist.

Das steht im Mietvetrag der jeweiligen Mietpartei. Da Du den aber wahrscheinlich nicht einsehen kannst, könntest Du den Vermieter fragen.

Das hängt vom Mietvertrag ab, solange der Garten aber nicht nur über deine Wohnung erreichbar ist gehört er vermutlich allen

Schau im Mietvertrag nach, auf die Schnelle in der NK-Abrechnung; wer wieviel von den Gartenkosten trägt.

Das hängt von den mietvertraglichen Regeln ab.