Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen in einem 8-Parteien Mietshaus seit nunmehr 15-Jahren.
Hinter dem Haus stehen Gärten für Mieter zur Verfügung, wobei uns die Nutzung des Gartens schr. im Mietvertrag fixiert worden ist.
Neben anderen Nutzern der Gärten betreiben wir einen kleinen Teich und einen Aufstellpool dessen Pumpen seit über 15-Jahren immer unter Allgemeinstrom abgerechnet worden sind, das gleiche gilt für Wasser zur Garten und Poolnutzung.
Das Haus wurde im letztem Jahr verkauft und der neue Eigentümer hat die Nutzung des Allgemeinstromes untersagt und will auf unsere Kosten Zwischenzähler installieren.
In unserem Mietvertrag (2004) ist festgelegt das wir eine Stromleitung zum Garten legen dürfen.
Hier der Text als Antwort an den neuen Vermieter:
Ich habe ihnen bereits geschrieben, das wir nicht die alleinigen Nutzer der hinter dem Mietshaus gelegenen Gärten sind und ihnen wohl doch offenbar gewesen ist, das nicht nur wir zur Nutzung der Gärten zwingend auf den Anschluss des Allgemeinstromes angewiesen waren.
Der Vorbesitzer hat keine anderen Regelungen verfügt und über 15-Jahre die Nutzung des Allgemeinstromes geduldet und entsprechend abgerechnet.
Ich weise sie hiermit nochmals darauf hin,das wir nicht die alleinigen Nutzer der angrenzenden Gärten sind und sie sich unangemessen nur unseres Anteiles annehmen.
AuszugMietvertrag : § 26 Individuelle Vereinbarungen-hier unter anderem- Verteilung der Kosten des Strom und Gasverbrauches bei gemeinschaftlichen Zählern
Punkt 3:
Eine Stromleitung zum Garten darf gelegt werden Mietvertrag aus dem Jahre 2004 Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist.
Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .
Es hat in der Obliegenheit des Vorbesitzers gelegen klarere Verhältnisse zu schaffen.
Der Vorbesitzer hat ,auf meinen Wunsch hin,sogar ein Rohr unter den Gehweg legen lassen damit es keine Verletzungen durch Sturz der Kabel wegen geben kann.
Es obliegt ihnen- um oder auszudeuten- wie es im Mietvertrag bei uns geregelt worden ist.
Wie ist die Sachlage ?