Hausrecht des Mieters gegenüber den Vermieter im Garteb?

4 Antworten

Also Du bist Vermieter und es geht um die Mieterin, die sich aufführt, wenn Du ihren Gartenteil betrittst. Richtig? Was genau steht denn im Mietvertrag? Wenn dort nur steht, dass Ihr zu gleichen Teilen für den Garten verantwortlich seid, also Arbeitsteilung 50:50, dann bedeutet das noch lange nicht, dass sie auf 50 % des Gartens, die genau abgegrenzt ist, das Hausrecht hat. Das wäre nur dann der Fall, wenn im Mietvertrag genau beschrieben ist, welchen Teil des Gartens sie exklusiv nutzen darf und welcher Dir als Vermieter vorbehalten ist. Ansonsten ist es eher so, dass Ihr beide den Garten in voller Fläche nutzen dürft, dass aber die Gartenpflege zu 50 % ihr obliegt und zu 50 % Dir selbst. Wie Ihr die Arbeiten dann einteilt, ist eine andere Sache. Wenn also nicht festgelegt ist, welche Fläche sie exklusiv nutzen darf, würde ich sie bitten, "Dir den Schuh aufzublasen". Bitte sie dann einfach mal, kurz die Augen zu schließen und frag sie anschließend, ob sie jetzt gesehen hat, was ihr gehört und worauf sie ein exklusives Anrecht hat. Die einzige Möglichkeit, die sie danach noch hätte, wäre die Suche einer anderen Wohnung. In dem Fall könntest Du Dir die nächsten Mieter selbst aussuchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bau eine Barriere an der Grenze und lass sie den Robomäher mit Voranmeldung benutzen.

Oder denkt nochmal darüber nach, ob zwei Personen sowas nicht mit gesundem Menschenverstand statt mit Verträgen und Anwälten regeln können...

Fubelt 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 12:05

Ich war so müde, ich bin der Vermieter und sie die Mieterin

Letzten September verlangte sie in ihrer Wohnung eine Temperatur um 3.00 Uhr nachts von 25 Grad Celsius und drohte mit rechtlichen konsequenzen, wenn ihrer Forderung nicht folge geleistet wird.

albatros  08.05.2020, 13:19
@Fubelt

nachts müssen nur 18 grad celsius erreichbar sein ...

Wenn du für das Rasenmähen auf dem Gebiet deiner Vermieterin zuständig ist, musst du es auch betreten können.

Wenn du nicht dafür zuständig bist, musst du es auch nicht betreten.

Betreten ist nicht Benutzen.

wo ist dein Problem? man verlege die Begrenzung, so dass dein Roboter nicht mehr auf ihr Grundstück gelangt

Fubelt 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 01:54

Das denke ich auch. Schade darum, es erspart ihr das mähen. Nur, müsste ich ihr wohl einen Mäher stellen. Diese Einzelheiten muss ich mit meinen Anwalt besprechen.

peterobm  08.05.2020, 01:55
@Fubelt

du mähst dein Teil; Sie den Ihrigen ...

archmage  08.05.2020, 01:57
@peterobm

Eben. Warum musst Du Deiner Vermieterin einen Mäher stellen? Du darfst ihren Rasen nicht betreten, aber Dein Mäher soll es nicht nur dürfen, sondern sogar müssen? Das macht doch überhaupt keinen Sinn!

Was gibt es denn da für eine rechtliche Vereinbarung, aus der Du ableitest, dass Du für die Gemähtheit der Rasenhälfte Deiner Vermieterin verantwortlich bist?

Fubelt 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 02:04
@archmage

Da ich ihr laut Mietvertrag die Gartengeräte stellen muss.

archmage  08.05.2020, 02:08
@Fubelt

Du musst Deiner Vermieterin Gartengeräte für den Teil der Immobilie stellen, der nicht von Dir gemietet ist!? Ich habe große Zweifel, dass eine solche Klausel rechtskonform ist, jedenfalls wenn Du nicht als gewerblicher Mieter auftrittst (denn gewerbliche sind weniger geschützt und dürfen so ziemlich alles vereinbaren, wohingegen private Mieter gesetzlich gegen einseitige Übervorteilung geschützt sind).

Das ist in etwa so, als ob in Deinem Mietvertrag drinstehen würde, dass Du für die Schönheitsreparaturen aufkommen musst, die in der Wohnung Deiner Vermieterin anfallen!

Das sollte Dein Anwalt sich unbedingt mal anschauen.