Darf man Polizisten filmen wenn man selbst kontrolliert wird?
Moin,
kleine Frage. Immer wieder häufen sich Videos im Netz welche wirkliche Amtsmissbäuche zeigen. Auch hier in Deutschland. In den USA ist es ja grundsätzlich erlaubt Einsatzkräfte zu filmen, wie ist die genaue Lage in Deutschland? Ich lese auf vielen Seiten, dass Polizisten hierzulande auch im Dienst ein Recht auf das eigene Bild haben etc, jedoch finde ich es fragwürdig da man in der Zeit den Staat repräsentiert und stattliche Massnahmen durchsetzt, wo man als "eigenes Individuum" zweitrangig ist. Ich lese wiederum auch viele Urteile von Oberlandesgerichten das Ton und Videoaufnahmen prinzipiell erlaubt sind solange man die Aufnahmen nicht unverpixelt hochläd und wiederum auch andere Urteile die sagen, es ist verboten. Wie ist denn die genaue 100% rechtslage, damit man im Falle einer Kontrolle weiß, wie man sich selbst vor Übergriffen schützen kann.
Dankee
2 Antworten
Nein, darf man nicht.
Man darf zumindestens keine Tonaufnahmen anfertigen, Stichwort: Vertraulichkeit des Wortes.
Und ohne Ton filmt die Handykamera eben auch nicht… dabei ist es auch egal ob man es veröffentlicht oder nicht. Selbst das filmen an sich ist schon eine Straftat.
Das wurde auch bereits in einigen Urteilen bestätigt. Es gibt aber auch bereits andere Urteile, eins z.B aus Niedersachsen.
Auf Bundesebene gibt es aber noch kein Urteil zu diesen Tonaufnahmen.
Und dieses Filmen (unabhängig ob Bild oder Ton) hat auch nix mit „Selbstschutz“ zu tun. Es ist einfach respektlos und provokant. Ich wurde auch bereits öfter kontrolliert und man hat mich immer mit Respekt behandelt, da brauch ich keine Maßnahmen filmen oder sonstiges…
Nein, das nicht öffentlich gesprochene Wort aufzunehmen ist strafbar. Egal ob es heimlich erfolgt oder nicht. Siehe 201 STGB
es sei denn natürlich, der Polizist, der gefilmt wird, hat nichts dagegen.
Eine Polizeikontrolle in Bild und Ton aufzunehmen, ist eine Straftat. Wer sich auch durch mehrfache Ermahnungen nicht davon abbringen lässt, muss also mit einer Verurteilung rechnen. Dazu gibt es bereits verschiedene Urteile, unter anderem vom Amtsgericht München (AZ 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug).
Es gibt wiederum auch Urteile von "höheren Gerichten" https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150724_1bvr250113.html
Bundesverfassungsgericht ist ja vor Landesgericht, also wie genau soll man da durchblicken
Genau das ist hier ein Dilemma. Was ist faktische Öffentlichkeit und was nicht? Ich denke es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Allerdings würde ich, wenn mich ein Polizist darauf hinweist, er will nicht gefilmt werden, es auch nicht tun. Der Ärger ist dann vorprogrammiert.
warum?
Das Anfertigen von heimlichen Tonaufnahmen ist strafbar