Darf mich mein Nachbar Pädo nennen?
Hallo, (dies ist eine ernstgemeinte Frage)
ich wurde vor etlichen Jahren wegen Pädophilie verurteilt. Das war damals ein schwerer Fehler, das hat mein Nachbar mitbekommen, dass damals gegen mich ermittelt wurde etc.
Jetzt nennt er mich fast immer, wenn ich ihn begnegne "Na du Pädo Bär!" - Da ich eher introvertiev bin, und auch schüchtern, traue ich mich nicht, etwas dagegen zu sagen.
Also, es stimmt, dass ich früher in pädophile Verstrickungen verwickelt war, aber das ist doch Vergangenheit. Darf er das heute, immer noch zu mir sagen, so etwas?
10 Antworten
"Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
§192 StGb
Auch eine Tatsachenbehauptung kann als Beleidigung gelten.
Nein, darf er nicht. Du bist gerade dabei, dich wieder zu ändern. Und er lässt das nicht zu. Was ist das bitteschön für ein Fehlverhalten von ihm? Schlechte Erziehung abgekriegt? Philipp Burger von
Frei.Wild hatte mal einen guten Spruch gesagt: "Jedem Menschen ist es erlaubt, dass er sich ändert und das Vergangene hinter sich lässt."
Und das wünsche ich dir auch. Wenn der Nachbar weiterhin so ist, dann wechsel am besten den Wohnort oder so. Denn solche Leute sind nicht auszustehen, erst recht nicht, wenn man mit dem Vergangenen abschließt, es aber nicht kann, weil da einer ist, der ständig aufs Vergangene zurückkommt und einen damit ärgert.
Achso, neuerdings darf man kein vernünftiges Leben mehr haben, sobald man vorbestraft ist. Ich seh schon, man ist immer der Böse dann. Ich glaubs ja nicht.
Nein, das sagt ja niemand. Aber man braucht nicht mehr Rechte einzufordern als man seinem Opfer zugestanden hat...
In Ruhe gelassen werden dürfen die Täter trotzdem. Den Kindern wird auch geholfen, es gibt haufenweise Beratungsstellen etc., die sich um diese Kinder kümmern können.
Dann kann der Täter ja auch zu einer Beratungsstelle gehen, damit die sich um ihn kümmern....
aber natürlich. Das muss er dann sogar. Sonst wird es ja nichts mit der Veränderung.
Ich habe keine Probleme mehr damit, ich hab ja geschrieben, dass ich es als Fehler betrachte. Also, brauche ich auch keine "Hilfe".
Ignorier den Nachbarn :) es gibt eben solche Leute die nichts ruhen lassen können
Ein Opfer von mir (damals 15 Jahre) hat sich dann sogar das Leben genommen. :(
Es tut mir auch leid, aber ich kann das Geschehene nicht rückgängig machen.
Ignorier doch denjenigen der das zu dir sagt wenn du den anzeigst oder zum Anwalt gehst wird die Person sicherlich nicht aufhören. Nehm das bitte nicht persönlich aber wenn sich jemand wegen dir umgebracht hat denke ich kannst du auch damit fertig werden so genannt zu werden solange es nur diese eine Person ist
Suche das Gespräch mit dem Nachbar.
Alternativ gehe zum Anwalt und lasse dich beraten.
Oder ziehe dort weg. Denn vermutlich tut der Nachbar das auch woanders kund.
Hallo (dies ist eine sehr ernst gemeinte Antwort!)
Wenn ich einen Pädophilen als Nachbarn hätte, der in der Vergangenheit strafrechtlich verfolgt und sogar verurteilt wurde, den würde ich gar nicht mehr grüßen!
Wer gibt denn den missbrauchten Kindern ihr Leben zurück?
Ich möchte jetzt auch keinen Kommentar lesen, dass ja nur Filmchen und Bilder geguckt oder verbreitet wurden. Das ist genauso eine Straftat und auch für diese Bilder und Filmchen mussten unschuldige Kinder leiden und wurden dafür missbraucht!
Meint man jetzt tatsächlich, dass so ein widerliches Verbrechen, wo man als Täter in welcher Form auch immer, in Erscheinung getreten ist, irgendwann einfach vergessen werden sollte?
Wann dürfen denn die misshandelten unschuldigen Kinder vergessen?
Ganz genau - NIEMALS!
Und nun erwartet man für sich als Täter eine Sonderbehandlung? Mit welchem Recht?
Außerdem vermute ich, dass der Nachbar das ganz sicher nicht über die gesamte Straße brüllt. Wofür will man denn diesen guten Menschen belangen?
Und wenn er wiederum mit Nachbarn darüber spricht, dann würde ich das eher als Nächstenliebe sehen. Ich möchte bei sowas auch nicht ahnungslos sein und irgendein Kind einer Gefahr aussetzen, die durch einen Hinweis freundlicher Nachbarn verhindert werden könnte!
Man hat sich doch selbst große Schuld auf den Buckel geladen und wurde dabei erwischt und sogar rechtmäßig verurteilt. Es wird kein Täter dazu gezwungen, anderen Menschen lebenslanges Leid anzutun. Nun muss man wohl auch mit den Unannehmlichkeiten leben - die unschuldigen Opfer müssen es doch auch und haben ganz sicher mehr zu leiden als nur unter einem einzigen Wort!
Sorry, aber diese Art von Fragen - und ich lese sowas immer öfter - löst bei mir persönlich inzwischen absolutes Unbehagen aus! Versucht man hiermit Pädophilie gesellschaftsfähig zu diskutieren? Oder warum versucht man sich die öffentliche Absolution zu holen und auf die Mitleidsdrüse zu drücken?
Wer diese Gelüste auslebt ist erwachsen und muss sich über die evtl. folgenden Konsequenzen "vor jeder Tat" im Klaren sein! Dazu gehört wohl auch die gesellschaftliche Verachtung und selbst im Knast stehen solche Täter auf der untersten Stufe, weil es eben die widerlichsten und unmenschlichsten Straftaten überhaupt sind!
Nun muss man auch als Täter damit lebenslänglich leben, man hat sich die Suppe schließlich selber eingebrockt und die Kinder und ihre lebenslangen Qualen, waren den Tätern im Vorfeld und auch bei der Tat vermutlich auch vollkommen egal, sonst wäre es doch soweit nie gekommen!
Mein absolutes Mitgefühl gilt NUR und ausschließlich den Opfern und ihren Angehörigen!
Das hättest du dir ja eigentlich denken können, dass du so genannt wirst.
Ist bei Mördern, Tierqäulern und Räubern genau das Gleiche:
Eine Rückkehr in die normale Gesellschaft, ohne dass irgendjemand etwas sagt oder es rausfindet, ist nach diesen Taten einfach nicht mehr möglich.
Dieses Risiko, nahmst du, wenn auch unbewusst, in Kauf.
Moment - da ruiniert jemand ein (oder mehrere) Kinderleben und schädigt sie bis an ihr Lebensende - und erwartet dann, dass ER mit der Vergangenheit abschließen darf und in Ruhe gelassen wird?