Akteneinsicht beantragen, Akten sind Versand, privatinsolvenz, Betrug?
Hallo zusammen! Wenn man eine Betrugs Anzeige durch einen gläubiger nach eröffnung Der Privatinsolvenz bekommt, der Anwalt Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt und die Staatsanwaltschaft nach ca 2 Monaten eine Mitteilung an den rechtsanwalt schickt mit dem vermerkt "Akte ist Versand" Was bedeutet dies? Wird da noch ermittelt? Obwohl man die "Tat" bei der Polizei zugegeben hat? Die Polizei meinte Ermittlungen wären für ihn abgeschlossen (für ihn sei die Sache erledigt) er schickt die Akte zurück an die Staatsanwaltschaft! Falls diese eventuell noch Rückfragen haben, würde sich die Staatsanwaltschaft noch mal melden, Also müssen diese ja eigentlich zu ende ermittelt haben, zumal ein "Geständnis" vorliegt! Oder kann es wirklich sein das die Akte vor Akteneinsicht zum zuständigen Gericht geschickt wird für die, beiordnung des Pflichtverteidigers? Lässt ein staatsanwalt sich die insolvenzakte eigentlich auch vom insolvenz gericht zu kommen?
Wenn ja, ist es möglich das er, wenn er der Meinung ist in der insolvenzakte "Betrügerische" Handlungen zu vermuten, diese mit anklagen könnte, obwol kein gläubiger eine strafanzeige gestellt hat? Falls ja sollte man doch eigentlich noch mal eine Anhörung der Polizei bekommen um sich als beschuldigte diesbezüglich äußern zu können oder wäre dies dann ein Überraschung's Effekt falls Anklage erhoben wird? Eine andere Möglichkeit wäre, ein andere rechtsanwalt hat sich die Akte bestellt, vor drei Monaten allerdings kann ich mir nicht vorstellen das der vermerkt "Akte ist versand" sich darauf bezieht das sich die Akte seid fast drei Monaten auf den Weg dorthin macht! Der Schaden wurde bezahlt strafanzeige wurde vom gläubiger bei der staatsanwaltSchaft per fax zurück gezogen (eine strafanzeige kann man nicht zurück ziehen) das weiß ich. Vielleicht hat es auch alles so lange gedauert weil es eventuell wichtigere Fälle zu bearbeiten gibt! Oder wird alles nach Datum bearbeitet und nicht nach Dringlichkeit?
Liebe grüße an alle und ein schönes Wochenende!
3 Antworten
Hallo Milla0815,
"Akte ist versandt" (so soll es wohl heißen), bedeutet, daß die Akte derzeit außer Haus ist, weil jemand Einsicht beantragt hat (z.B. ein anderes Gericht, ein Anwalt, ein Gutachter etc.). Der Begriff ist ein sogenannter "Standortvermerk" im Computersystem der Justiz. Bei Herausgabe der Originalakte legt die Geschäftsstelle in der Regel nur eine ausgedünnte Fehlakte an.
An Deiner Stelle würde ich durch Deinen Anwalt erneut Akteneinsicht beantragen, vielleicht ist dann die Akte wieder vor Ort.
Gruß
itasca
Nö, das muß nicht sein. Man teilte Dir ja nur mit, daß die Akte nicht da ist. Alles weitere ergibt sich dann ja aus der Originalakte, in die Dein Prozeßbevollmächtigter Einsicht nimmt.
Ach so okay
Ich dachte immer falls noch was anderes ermittelt wurde das man dann noch mal zur Polizei müsste um dort die Chance zu bekommen Stellung zu den "neuen" Vorwürfen machen zu können.
Danke für deine Antworten.
Liebe grüße
Die Ermittlungen der Polizei ist abgeschlossen. Deshalb ist die Staatsanwaltschaft noch lange nicht fertig. Sie muss ja noch überlegen, ob sie
- Das Verfahren einstellt
- Einen Strafbefehle bei Gericht beantragt
- Oder Klage erhebt
So gesehen ist das richtig! Danke. Allerdings frage ich mich ob die staatsanwalt sich auch die insolvenzakte kommen lässt oder ob dies wenn auch von der Polizei gemacht wird.
Nur wenn es einen direkten Zusammenhang geben könnte. Ansonsten ist die Insolvenz Zivilrecht, der Betrug Strafrecht. Zivilrecht ist nicht Thema der Staatsanwaltschaft.
Auch nicht wenn die Staatsanwaltschaft weitere betrugs Taten vermutet ?
Das ist so nicht richtig. Beim Aktenaustausch spielt es keine Rolle, ob es sich um Zivilrecht oder Strafrecht handelt. So fordern z.B. oftmals die Strafgerichte Akten beim Betreuungsgericht an.
Das habe ich im ersten Satz geschrieben.
Wie im ersten Satz steht: Wenn ein Zusammenhang vermutet wird, bzw. die Informationen hilfreich bei den Ermittlungen sein könnten, fordern sie auch die Akte an.
Gut das ist also möglich! Allerdings sollte man doch als beschuldigter die Chance bekommen zu "neuen" Anschuldigungen die sich eventuell durch die Ermittlungen ergeben haben, Stellung zu nehmen!?
PS, der " Betrug" war vor der Eröffnung und vor der Vorbereitung der privatinsolvenz.
Danke dir :-) werde nächste Woche noch mal dort anrufen, aber wenn noch Ermittlungen seitens der staatsanwaltSchaft anstehen, wäre das in dem Schreiben dann nicht auch vermerkt? Damit ich bzw der Anwalt darüber Bescheid weiß?
Liebe grüße