Akteneinsicht beantragen, Akten sind Versand, privatinsolvenz, Betrug?

3 Antworten

Hallo Milla0815,

"Akte ist versandt" (so soll es wohl heißen), bedeutet, daß die Akte derzeit außer Haus ist, weil jemand Einsicht beantragt hat (z.B. ein anderes Gericht, ein Anwalt, ein Gutachter etc.). Der Begriff ist ein sogenannter "Standortvermerk" im Computersystem der Justiz. Bei Herausgabe der Originalakte legt die Geschäftsstelle in der Regel nur eine ausgedünnte Fehlakte an.

An Deiner Stelle würde ich durch Deinen Anwalt erneut Akteneinsicht beantragen, vielleicht ist dann die Akte wieder vor Ort.

Gruß

itasca

Milla0815 
Beitragsersteller
 13.05.2017, 16:43

Danke dir  :-) werde nächste Woche noch mal dort anrufen, aber wenn noch Ermittlungen seitens der staatsanwaltSchaft anstehen, wäre das in dem Schreiben dann nicht auch vermerkt? Damit ich bzw der Anwalt darüber Bescheid weiß?

Liebe grüße 

itasca  13.05.2017, 16:46
@Milla0815

Nö, das muß nicht sein. Man teilte Dir ja nur mit, daß die Akte nicht da ist. Alles weitere ergibt sich dann ja aus der Originalakte, in die Dein Prozeßbevollmächtigter Einsicht nimmt.

Milla0815 
Beitragsersteller
 13.05.2017, 16:50
@itasca

Ach so okay

Ich dachte immer falls noch was anderes ermittelt wurde das man dann noch mal zur Polizei müsste um dort die Chance zu bekommen Stellung zu den "neuen" Vorwürfen machen zu können.

Danke für deine Antworten.

Liebe grüße 

Die Ermittlungen der Polizei ist abgeschlossen. Deshalb ist die Staatsanwaltschaft noch lange nicht fertig. Sie muss ja noch überlegen, ob sie

  • Das Verfahren einstellt
  • Einen Strafbefehle bei Gericht beantragt
  • Oder Klage erhebt
Milla0815 
Beitragsersteller
 13.05.2017, 16:34

So gesehen ist das richtig! Danke. Allerdings frage ich mich ob die staatsanwalt sich auch die insolvenzakte kommen lässt oder ob dies wenn auch von der Polizei gemacht wird.

archibaldesel  13.05.2017, 16:36
@Milla0815

Nur wenn es einen direkten Zusammenhang geben könnte. Ansonsten ist die Insolvenz Zivilrecht, der Betrug Strafrecht. Zivilrecht ist nicht Thema der Staatsanwaltschaft.

Milla0815 
Beitragsersteller
 13.05.2017, 16:40
@archibaldesel

Auch nicht wenn die Staatsanwaltschaft weitere betrugs Taten vermutet ?

itasca  13.05.2017, 16:41
@archibaldesel

Das ist so nicht richtig. Beim Aktenaustausch spielt es keine Rolle, ob es sich um Zivilrecht oder Strafrecht handelt. So fordern z.B. oftmals die Strafgerichte Akten beim Betreuungsgericht an.

archibaldesel  13.05.2017, 16:46
@itasca

Das habe ich im ersten Satz geschrieben.

archibaldesel  13.05.2017, 16:49
@Milla0815

Wie im ersten Satz steht: Wenn ein Zusammenhang vermutet wird, bzw. die Informationen hilfreich bei den Ermittlungen sein könnten, fordern sie auch die Akte an.

Milla0815 
Beitragsersteller
 13.05.2017, 16:54
@archibaldesel

Gut das ist also möglich! Allerdings sollte man doch als beschuldigter die Chance bekommen zu "neuen" Anschuldigungen die sich eventuell durch die Ermittlungen ergeben haben, Stellung zu nehmen!?

PS, der " Betrug" war vor der Eröffnung und vor der Vorbereitung der privatinsolvenz.