20 Antworten

Der Angeklagte wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger angeklagt, dies konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, sondern nur das es einen Missbrauch gab (Das Kind musste selbst dazu aussagen).

Aufgrund was konkret passiert ist, ob jemand Vorstrafen hat oder nicht, sowie weiteren Faktoren wird dann ein Urteil gefällt.

Er hat zwar Haft auf Bewährung bekommen, vermutlich aber auch die Auflage sich psychologisch therapieren zu lassen, letzteres gibt es in so einem Fall nicht auf Kosten einer Kasse, das zahlt man selbst. Das kann also mehrere 1000 Euro kosten.

Ein Richter kann am ende nur im Rahmen des Gesetzes urteilen, hinzu kommt, urteilt er zu streng würde die Strafe von der nächsten Instanz reduziert werden.

Weil das Rechtssystem diesbezüglich viel zu lasch ist. Aus meiner Sicht gehören Kinderschänder lebenslang eingesperrt. Die Sicherheit von Kindern und übrigens auch von Frauen sollte dabei an erster Stelle weit vor den Problemen, die der Täter hatte, stehen. Egal, was diese Täter für eine Vergangenheit hatten und ob sie schwer war oder nicht, oder ob sie krank sind oder nicht, man kann es trotzdem sein lassen und sich beherrschen.

lq7ghpre3o4  18.02.2019, 12:48

Ich finde man sollte die Gesellschaft vor Hetzern schützen. Die Auswirkungen sind katastrophal und das für tausende von Menschen. Sperren wir die dann auch gleich alle weg? ... selbstverständlich lebenslang alles andere macht ja gar keinen Sinn....

BackupBone  18.02.2019, 13:26

Hast du den Artikel gelesen?

Kinderschänder werden generell sehr gering bestraft, in bezug auf den hohen Handlungsunwert und Erfolgsunwert der Tat.

Der Begriff Mord an der Seele ist zutreffend.

Das sehen auch RichterInnen und Gesetzgeber ähnlich, weil das ja auch nur Menschen sind, wie LehrerInnen oder BusfahrerInnen,

die selber mal Kinder waren und junge Kinder haben oder Kinder die vielleicht Rechtswissenschaft studieren.

Dies hat genau einen einzigen Grund:

Die Zahl der potentiellen Täter ist geringer als bei allen anderen Delikten.

0% der Gesamtgesellschaft.

Das Gegenteil ist z.B.

"harmloser" Banküberfall: 100% der Gesamtgesellschaft sind potentielle Täter.

Mord: 100% der Gesamtgesellschaft sind potentielle Täter.

"Jeder kann zu einem Mörder werden."

100e verschiedene Tatmotive(insb. Selbstjustiz) können jedem Menschen im Leben begegnen.

100e unterschiedliche Tatausführungen: für jeden etwas.

100-facher Kindesmissbrauch = Mord an der Seele = 2 Jahre auf Bewährung.

Mord ist genauso "schlimm" (Handlungsunwert und Erfolgsunwert).

Jedoch man kann die Strafandrohung für Mord nicht von der lebenslangen Freiheitsstrafe auf 2 Jahre herabsetzen,

weil …..

Wenn du dir 5 Minuten genau überlegt hast, was dann passieren würde,

dann verstehst du, warum nur der Mord mit der zwingenden Lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft wird,

und warum der Ermittlungsdruck bei keiner Straftat so hoch ist wie bei Mord.

Abschreckung!

Der Mord ist mit abstand die gefährlichste potentielle Gefahr in jedem Staat der Erde.

Das Kinderschänder in den USA ähnlich hoch wie Mörder bestraft werden, liegt nur daran, dass die Vergeltung in den USA eine ganz bedeutende Rolle spielt.

Die Amerikaner nenne das "gerechte Vergeltung" oder einfach nur "Gerechtigkeit".

Jedoch auch in den USA gilt: Sie könnten, wenn sie wollten, jedem Kinderschänder nur 1 Jahr Gefängnis geben:

Die Kriminalität würde in diesem Bereich zwar ansteigen, aber die Gesamtgesellschaft würde im wesentlichen normal weiterleben,

außer dass sie viele Amerikaner über die zu geringen Strafen aufregen würden.

Aber die Strafandrohung für den Mord können die Amerikaner niemals auf ein Jahr Gefängnis herabsetzen, weil die 320 Millionen potentiellen Mörder abgeschreckt werden müssen.

https://www.gutefrage.net/frage/warum-bekommen-kinderschaender-oft-bewaehrung

Du willst einfach gerne hetzen.

Oft? Wie viele Fälle an Amtsgerichten und ggf. Landgerichten verfolgst du denn tagtäglich um so eine "Statistik" aufstellen zu können.
Du kennst einen Fall - in dem es evtl. doch mal Bewährung gab - und extrapoliert den dann? Tja...willkommen in der Realität, so ist es nicht.

Um das zu beurteilen müsste man die komplette Urteilsbegründung kennen. Dazu reichen Veröffentlichungen in der Presse bei weitem nicht aus, zumal die in aller Regel geschrieben werden bevor die Urteilsbegründung überhaupt raus gegeben wurde.

Es gibt halt viele Formen von Missbrauch, das ist zu beachten. Vergleich das mal mit einem Diebstahl. Wenn du eine Tafel Schokolade im Supermarkt mitgehen lässt willst du auch nicht genau so verurteilt werden wie ein Bankräuber. Und ja ich weiß das Vergleich immer hinken.