Was passiert nach akteneinsicht?
Moin
und zwar in einem verfahren kann der Anwalt vom „Täter“ akteneinsicht beantragen. Mich würde interessieren, nachdem die Akte gekommen ist, was passiert danach?
4 Antworten
kann der Anwalt vom „Täter“ akteneinsicht beantragen.
Dazu braucht es keinen Anwalt. Jeder Beschuldigte in einer Strafsache kann das.
Wenn das der Anwalt macht, wird er mit dir einen Termin ausmachen und das weitere Vorgehen besprechen.
Daraus ergeben sich dann die Konsequenzen "alles zugeben" oder "kämpfen"
Du bekommst von Deinem Anwalt ein Beratungsgespräch und er wird ein entsprechendes Schreiben aufsetzen
Ja welche möglichkeiten hat denn der anwalt ? Und was ist die folgende Konsequenz ? Woher weiss man zb ob anklage erhoben wird ?
Basierend auf dem Inhalt macht der Anwalt dann eben, was er für angebracht hält...
Kommt auf den Fall an...
ein knecht kopiert die akte und schickt sie zum gericht zurück.
der anwalt sieht die akte durch und entsprechend geht er seiner arbeit nach.
Ja welche möglichkeiten hat denn der anwalt ? Und was ist die folgende Konsequenz ? Woher weiss man zb ob anklage erhoben wird ?
der kann schauen, wie die beweise genau aussehen, zeugenaussagen, etc. er kann abschätzen, wie der fall ausgehen könnte, wo er in seiner argumentation ansetzen kann, was er dem mandanten rät usw. kommt halt immer auf den fall an.
Ja welche möglichkeiten hat denn der anwalt ? Und was ist die folgende Konsequenz ? Woher weiss man zb ob anklage erhoben wird ?