Polizeigewahrsam, Festnahme, Verhaftung - alles das gleiche?!
Würde mich einfach mal interessieren... oder gibt es da juristische Unterschiede zwischen den Begriffen?
6 Antworten
Hallo,
Beim PG ( Polizeigewahrsam ) wird eine Person für bis zu 24 / 48 Stunden mit zur Wache genommen und in einer zelle verbracht, wenn sie durch ihren momentanen Zustand eine akute Gefahr gegen sich selbst oder Andere darstellen würde. Diese passiert regulär nur bei geistiger Verwirrung, Drogen- / Alkoholmissbrauch, Identitätsfeststellung, Ausnüchterung, Blutentnahme / Arztuntersuchung o.Ä.
Die Festnahme wird dann vorgenommen, wenn die Polizei vor Ort einer bestimmten person z.B. eine Straftat oder Beteiligung daran nachweisen konnte und hier weitere Gefahr für andere Personen erfolgen könnte, Identitätsfeststellung, oder z.B. mehrere erfolglose Ermahnungen / Platzverweise durch die Polizei ausgesprochen wurde. Eine Festnahme kann auch erfolgen, wenn eine Person einer Amtshandlung zugeführt werden soll oder ggf. sogar ein Haftbefehl vorliegt. Auch in diesem Fall wird die Person regulär erst einmal in der Wache untergebracht, bis sie dem Haftrichter vorgeführt werden kann, oder anschließend in eine JVA verbracht werden kann.
Eine Haftstrafe ( U-Haft / Strafhaft ) wird letztlich nur von Richtern ausgesprochen. Dieses würde dann dem Begriff Verhaftung entsprechen. Die Verhaftung erfolgt dann mit der Amtshandlung der Überführung in die JVA. ( Unberücksichtigt einer kurzen Verweildauer in einer Arrestzelle bis zum Gefangenentransport )
mfg
parhalia
Es gibt hier ein paar unterschiedliche Begriffe, die gern verwechselt werden:
Die Ingewahrsamnahme: Wenn eine Person sich selbst oder andere gefährdet, darf die Polizei denjenigen "in Gewahrsam nehmen". Klassisches Beispiel ist die Übernachtung in der Ausnüchterungszelle.
das Festhalten: Vor allem zur Feststellung der Personalien (z.B. beim Schwarzfahrer ohne Papiere)
die Verhaftung: Erscheint z.B. jemand als Geladener nicht vor Gericht (dort ist Erscheinen Pflicht, im Gegensatz zur Vernehmung bei der Polizei) oder besteht ein Haftbefehl, nennt man das Festsetzen der gesuchten Person eine Verhaftung
und schließlich:
- die Festnahme: Bei "dringendem Tatverdacht" bzw. "Gefahr im Verzug" wird eine Person festgenommen. Die Person ist schnellstmöglich, spätestens aber am nächsten Tag dem Haftrichter am nächsten Amtsgericht vorzuführen. Dieser entscheidet dann, ob Gründe für eine U-Haft (z.B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) vorliegen, ansonsten wird der Verdächtige bis zum Verhandlungstermin wieder auf freien Fuß gesetzt.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen ;-)
Im Polizeigewahrsam wird man, nach der vorläufigen Festnahme, zunächt nur erstmal sicher aufbewahrt damit man nicht verloren geht bis man dem Haftrichter vorgeführt wird. Die Vorführung zum Haftrichter hat unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf des nächsten Tages zu erfolgen. Sollte durch den Haftrichter ein Haftbefehl unterzeichnet werden endet die Zuständigkeit der Polizei, sie darf den Untersuchungshäftling noch nicht mal mehr in die zuständige JVA überführen, er muss von dort abgeholt werden.
Oft erfolgt eine Bitte der Polizei zu einer Befragung mitzukommen das ist noch keine Festnahme. Sollte eine Festnahme erfolgen so ist die betroffene Person darüber zu informieren und dies entsprechend zu protokollieren.
Man wird im Polizeigewahrsam nicht immer sicher aufbewahrt, sondern man kann dort auch gefesselt verbrennen.
Gefesselter in Polizeigewahrsam verbrannt - http://www.wsws.org/de/2010/jan2010/oury-j14.shtml.
Verhaften kann dich nur ein Richter (Haft verhängen) festnehmen kann dich ein Polizist Polizeigewahrsam gilt so lange bis man dem Haftrichter vorgeführt wurde der dann entscheidet ob man den Festgehaltenen freilässt, oder ob die U-Haft verhängt wurde. Polizeigewahrsam geht nur bis 24 Stunden glaub ich
jep. denke, dass Polizeigewahrsam auch eher eine Überschrift ist und keine feste Definition hat. Wenn die Polizei z.B. ein kleines Kind auf der Straße aufgreift und es dann mitnimmt, um die Eltern zu suchen oder so, dann befindet sich das Kind auch in Polizeigewahrsam. Etwas in Gewahrsam nehmen
genau, zb rausch in einer zelle ausschlafen ( gewahrsam)
Eigentlich JA du landest immer im knast egal ob Untersuchungshaft oder sonstiges egal ob der kleine knast unten im Polizeirevier oder der knast der JVA das ist egal. Nur wie du da behandelt wirst und welche Lebensbdingenungen du hast. Die dauer spielt auch ne Rolle. dan kommen da andere namen bei raus