Unfall, Polizei kam... Kann man das zurückziehen?
Guten Abend,
ich hatte heute einen kleinen Unfall. Ich wollte einem anderen Auto Platz machen und bin dann rückwärts dem hinter mir stehenden Auto leicht vorne rein Gefahren. Beide Autos haben minimalen Schaden. Da das meiner und auch von der Dame im anderen Auto der erste Unfall war wussten wir nicht was wir machen sollen (ob untereinander klären oder Polizei) und haben dann die Polizei gerufen um beide auf der sicheren Seite zu sein.
Nun meinte der Polizist vor Ort zu mir, dass ich auf jeden Fall mit einem Punkt rechnen kann und (da ich noch in der Probezeit bin ) vermutlich mit Aufbauseminaren.
Die Dame war auch schockiert und meinte, hätten wir das gewusst , hätten wir die Polizei nicht gerufen.
Meine Frage: kann ich bei der Polizei jetzt noch anrufen und sagen, dass wir das untereinander klären ?
MfG Tolga
5 Antworten
Hallo DaChillexx,
leider sieht der Bußgeldkatalog unter der Tatbestandsnummer 109649 in der Tat ein Bußgeld von 100,00 Euro und 2 Punkten in Flensburg vor. Der genau Text des Vorwurfes lautet wie folgt:
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Aber selbstverständlich kannst Du die Polizisten bitten, keine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu schreiben
Im Gegensatz zu Straftaten, können die Beamten und auch später die Bußgeldstelle, die ja das Bußgeld verhängt von einer Anzeige bzw. von einer Strafe absehen.
Am besten Du lässt Dir von der Dame bestätigen, dass sie damit einverstanden ist, dass Du nicht bestraft wirst.
Ob Du damit Erfolg hast, kann Dir hier leider keiner sagen, denn dann ist immer eine Fall zu Fall Entscheidung und leider beanzeigen viele Polizisten jeden Mist. Und gerade die Bußgeldstellen sind nicht dafür bekannt Gnade walten zu lassen.
Aber zumindest ist es einen Versuch wert. Ich würde mir nur nicht allzuviel Zeit damit lassen, denn wenn die Polizisten die Anzeige erst einmal geschrieben und abgeschickt haben, liegt sie der Bußgeldstelle vor und dann kann nur noch diese von der Strafe absehen.
Ich wünsche Dir zumindest, dass Du an paar gnädige Beamte triffst, die wissen, dass sie selbst auch nicht unfehlbar sind und auch anderen zugestehen, mal kleine Fehler zu machen.
Soll mir doch mal ein Fahrer sagen, er wäre Jahrelang immer absolut Fehlerfrei gefahren, dem würde ich sagen, er lügt, denn Fehler macht jeder mal und ist menschlich.
Schöne Grüße
TheGrow
Es ist nun einmal eine Ordnungswidrigkeit entstanden.
Diese ist unabhängig von zivilrechtlichen Forderungen zu bewerten.
Natürlich kann man da anrufen und sagen, was einem gerade in den Sinn kommt. Das ändert aber an dem Bußgeld und dem Punkt nichts.
Für die Zukunft:
Bei einem Unfall mit geringem Sachschaden braucht die Polizei nicht gerufen werden. Allerdings sollte man unbedingt zum Unfallhergang und zu den entstanden Schäden Beweise sichern (Fotos). Ideal wäre eine Schilderung, die von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird.
selbst wenn das der Fall ist. Der Wunsch nach korrekter Unfallaufnahme und der Wunsch nach Bestrafung sind doch zwei völlig unterschiedliche Sachen. Die Dame kann doch durchaus bestätigen, dass sie keine Bestrafung will.
Bei Ordnungswidrigkeiten haben Beamte eine gewissen Spielraum.
Da Du der Schädiger bist, kannst Du gar nichts zurücknehmen .... wenn könnte das nur die Geschädigte ....
Hier liegt (wie "TheGrow" schon richtig schrieb) ein Verstoß mit der Tatbestandsnummer 109649 vor, der ein Bußgeld von 100,00 Euro und 2 Punkten in Flensburg mit sich bringt. Damit bist du über den Verwarngeldbereich (35 Euro) raus. Dann wird es für die Beamten schwer diese Ordnungswidrigkeit einzustellen.
Manchmal zeigt sich die Bußgeldstelle (die solche Verstöße verfolgt) aber gnädig. Besonders bei diesen teuren Rückwärts-Fahr-Verstößen, wenn man dabei kurz unaufmerksam war. Versuch macht kluch.
Es könnte schon sein, dass der Geschädigte ein Interesse an der Unfallaufnahme hat (für die Versicherung) .....