Wenn man in einem anderen Bundesland eine Straftat begeht obwohl man in diesem Bundesland nicht lebt wo kommt derjenige in Untersuchungshaft?
Meine Frage ist wenn ich z.b. in Bremen eine Straftat begehe obwohl ich aber zb eigentlich mein Wohnsitz in Schleswig-Holstein habe und nur zu Besuch in Bremen bin wo komme ich dann in Untersuchungshaft? und wenn ich vom Gericht verurteilt werde wo würde ich ins Gefängnis kommen und auch wo vor Gericht in dem Bundesland wo ich lebe oder wo ich die Straftat begangen habe?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Zunächst dort, wo du aufgegriffen wirst. Ob eine Überstellung an eine andere Haftanstalt zweckmäßig ist, wird dann später entschieden.
Nach dem Urteil kann es sein, muss aber nicht, dass du "heimatnah" untergebracht wirst.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
§ 7 StPO - Gerichtsstand des Tatortes - dejure.org
Es kommt auf den Tatort an.
superseegers
31.07.2021, 18:40
So ist es.
Sollen die Bekannten dann entsprechend weit fahren um ihn zu besuchen ..