Polizisten verklagen, aber wie?
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei meiner Frage.
Ein Polizist hatte den Auftrag von der Staatsanwaltschaft Zeugen, für eine Straftat zu suchen.
Vor Gericht stellte sich dann heraus, das der Polizist mit absicht Fake Zeugen oder auch ,,Geschädigte" besorgt hat, damit die Klage gegen mich erfolg haben würde. Kurz gesagt: Die richtigen Zeugen bzw. Geschädigten, die ich mittlerweile Ausfindig machen konnte, verzichteten auf einen Strafantrag gegen mich bei ihrer Vernehmung durch den Polizisten. Ohne Strafantrag konnte die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl gegen mich setzen. Also hat sich der Polizist Fake Zeugen bzw. Geschädigte geholt die Strafanträge gegen mich stellten.
Wie gesagt, ich war vor Gericht konnte Beweisen, das die Zeugen bzw. Geschädigten Fake sind und der Polizist sie sich bewusst ausgesucht hatte. Ich bekam dann natürlich meinen Freispruch vor Gericht.
Ich stellte Strafantrag gegen den Polizisten, die Sache liegt schon seit einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft und nichts passiert. Ich habe Eidesstattliche Erklärungen, der tatsächlichen Geschädigten, die in ihrem Schreiben versichern, das der Polizist sie bedroht hatte, damit sie Strafantrag gegen mich stellen. Sie verzichteten jedoch darauf, weil ihnen die Sache vollkommen egal war.
Ich will nun den Polizisten auf Schadenersatz verklagen. Wie gesagt die richtigen Zeugen habe ich gefunden und mir liegen Eidesstattliche Erklärungen vor.
Wie verklagt man einen Polizisten? Mss ich dazu die Landesregierung bzw. dessen Justizministerium verklagen, seine Polizeidienststelle oder ihn Persönlich direkt????
Danke schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten.
16 Antworten
Lieber Bertie008,
da kannst du einfach zu einer Polizeistelle gehen und Anzeige gegen den betreffenden Polizisten stellen. An deiner Stelle würde ich dabei jedoch einen Anwalt hinzuziehen und nicht gerade zu der Polizeistelle gehen für die der Polizist arbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Amica92
Woher weisst du das? Hast du sie dort schimmeln sehen?
Oh ja, sorry, habs vergessen. Dann brauchst du erst recht einen Anwalt.
Weil der Strafantrag schon 1 Jahr her ist.
Immer, wenn ich Anrufe winkt die Sekretärin am Hörer ab...
ich war vor Gericht konnte Beweisen, das die Zeugen bzw. Geschädigten Fake sind und der Polizist sie sich bewusst ausgesucht hatte.
Um diesen Beweis führen zu können hättest Du zumindest Einsicht in die Ermittlungsakten haben müssen.
Glaubwürdig finde ich deine Story nicht.
Moment das erklärt es:
Es geht hier um den Strafbestand: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Ich bekam Umgangsrecht und ein Herr X wurde als Umgangsbegleiter vom Familiengericht benannt. Ich fand jedoch heraus, das Herr X nicht in der Hummelstrae 55 wohnt. Darauf redete ich mit Anwohnern des Hauses und nahm die Gespräche auf Tonband auf, die bestätigten das Herr X dort nicht wohnt.
Mit dem Tonband konnte ich beweisen, das hier ein Betrug, zwecks des Umgangs vorliegt
Darauf ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen mich, womöglich auch aus Wut darüber, weil ich deswegen dem Familienrichter Probleme bereitet habe wegen meiner Beweiserbringung das er einen Fake Umgangsbegleiter beauftragt hatte.
Die, die auf Toband zuhören sind, verzichteten auf einen Strafantrag gegen mich, weil ihnen das egal war ob ich das Gespräch aufgenommen hatte. Daraufhin besorgte sich der Polizist falsche Zeugen, die nicht einmal Anwohner des Hauses waren.
Ich wusste ja wen ich auf Tonband aufgenommen habe und wen nicht.
Ich finde, das erklärt gar nichts.
Umgangsrechtbegleiter - Hummelstraße - was hat der Polizist damit zu tun? - Tonbandbeweise - illegal, oder? Vor Gericht nicht gültig.
Eine Strafanzeige gegen einen Polizisten, weil der Umgangsrechtbegleiter nicht in der Hummelgasse wohnt und das durch illegale Tonbandaufnahmen bewiesen werden soll.
Die Anzeige schimmelt wahrscheinlich vor sich hin, weil sie völliger Unsinn ist.
Ich hab mich hier ausgeklinkt, das ist mir alles zu suspekt und zu verworren. Ich verstehe immer weniger was der Fragesteller eigentlich will.
Detailierter stellte ich schon einmal am 17.01.2016 eine Frage zu dem Thema. Da steht es noch einmal genauer.
https://www.gutefrage.net/frage/es-ist-etwas-kompliziert-jedoch-hoffe-ich-das-mir-jemand-behilflich-sin-kann?foundIn=user-profile-question-listing
Wenn Dir ein Schaden entstanden ist, dann musst Du die Schadenersatzklagen das Bundesland richten, für das der Polizist tätig ist (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG). Die Klage müsste beim Landgericht des Ortes eingereicht werden (§ 71 Abs. 2 GVG), an dem der Polizist die Falschaussagen verursacht hat.
Wegen der Staatsanwaltschaft kannst Du zur Zeit nicht sonderlich viel machen. Wenn die das Ermittlungsverfahren einstellen kannst Du Dich dagegen wehren. In der Zwischenzeit kannst Du evtl. einmal den zuständigen Staatsanwalt anschreiben und um Auskunft beten, auch wenn er diese wahrscheinlich nicht erteilt.
Du musst den Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung verklagen. z. Hd.:
des Generalstaatsanwalts.
Durchschrift an: Interne Abteilung der Polizei beim Innen Ministerium, und Bildzeitung.
Aber gegen Beamte ist schwer.
Mit freundl. Gruß
Bley 1914
Entschuldigung, Berti008, aber Du bemühst dich auf eine Art und Weise, die dir viel Mühe abverlangt und Risiken aufbürdet.
Ich würde an deiner Stelle eine Chronologie der Ereignisse schreiben, superkurz zusammengefasst, die nur das Wichtigsten enthält. Datum, Ereignis, Beteiligte.
Und das würde ich jenen zufaxen, die nach deinem Wissen verpflichtet sein könnten, was zu unternehmen. Die würde ich dann bitten, dir zu helfen und ggf. Menschen bzw. Institutionen zu nennen, die weiterhelfen können. Falls Kosten entstehen, sollte man dich vorher fragen, ob Du sie übernimmst. Werden weitere potentielle Helfer genannt, informierst Du die auf die selbe Weise. Immer mit deiner kurz zusammengefassten Story, die Du nach und nach ergänzt durch Aktualisierungen. So würde beispielsweise nun auf meiner Antwort für dich am Ende stehen:
SA, 23. NOV 2019 - Berti008 Antwort über gutefrage.net, was ich an seiner Stelle tun würde, wenn mich ein Polizist mit rechtswidrigem Verhalten belastet hätte.
Danach gibt es dann noch ein paar wichtige Ma§nahmen, die man unbedingt beachten sollte, um den verletzten Rechtsfrieden wiederherzustellen. Die einem aber nicht mal der eigene Rechtsanwalt verrät ... (Die freuen sich zwar über solche Fälle, aber nur wenn sie möglichst viel Geld damit verdienen bei möglichst wenig Aufwand.
Das ist leider so, weil es bei der Rechtswirtschaft nicht so zugeht wie in anderen Wirtschaftsbereichen. „Rechtskonsumenten“ wissen so gut wie nichts, um die Qualität von Recht beurteilen zu können. Würde Dummheit Schmerzen verursachen, könnte man es in der Nähe von Anwaltskanzleien und Gerichten, also überall dort, wo Nichtjuristen zu finden sind, kaum aushalten.
Ich habe ja schon Strafantrag gegen den Polizisten gestellt, aber nichts passiert... die Akte schimmelt auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft fest