Dürfen Polizisten meine Chats auf meinem Handy lesen/kontrollieren?
Wenn Verdacht auf Drogen usw. besteht, dürfen Polizisten mir dann eigentlich mein Handy abnehmen und meine Chats durchlesen? Das kann doch eigentlich nicht erlaubt sein, das ist ja ein Anrgiff auf die Privatsphäre, schließlich rede ich ja auch mit Freunden über meine Probleme etc. Und wenn sie Informationen zu Drogen gefunden haben, dürfen sie diese dann auch als Beweis nehmen für eine Anklage? Und wenn es nicht erlaubt ist und ein Ploizist trotzdem nach meinem Handy fragt, kann ich das dann verweigern oder wird er mich dafür schlagen oder ne Anzeige machen oder so etwas?
21 Antworten
In Deutschland haben wir ein Zeugnisverweigerungsrecht (als Beschuldigter) Wenn sie jetzt einfach Dein Handy nehmen- ohne Dich um Erlaubnis zu fragen, ist das nicht rechtens. Es ist so, als würden sie ohne Deine Erlaubnis Briefe aus Deinem Briefkasten nehmen um diese zu lesen. Verletzung des Post- und Fermelderecht. Oder Dich zur Aussage zwingen. Für Dinge, die Du nicht willst, brauchen sie einen richterlichen Beschluss, den sie Dir vorlegen müssen. Damit drohen dürfen sie auch nicht! "Na dann kommen wir morgen mit einem richterlichen Beschliss wieder". So weit die Theorie. Zu beachten ist Gefahr im Verzuge.
Was hat das mit Zeugnisverweigerungsrecht zu tun? Die schauen sein Handy an und wollen nicht mit ihm reden.
Bei einer Beschlagnahmung muss man auch nicht wirklich gefragt werden....man macht es eben aus Höflichkeit.
Interessante Rechtsauffassung, die mit der Realität wenig gemein hat.
Selbstverständlich dürfen die Polizisten bei einem begründeten Anfangsverdacht auch Beweismittel sicher stellen.
Wirst Du zum Beispiel mit einer gewissen Menge Rauschmittel angetroffen, die über die "geringe Menge" hinaus geht, also der Verdacht besteht, dass Du damit gewerbsmäßig handelst, darf die Polizei auch Dein Handy sicherstellen und die gespeicherten Nachrichten und Bilder auswerten.
Verweigern kannst Du das nicht.
Schlagen wird der Polizist Dich nicht, um die Herausgabe zu erzwingen, aber zwecks einer Körperdurchsuchung im Rahmen einer Personenkontrolle darf auch Gewalt angewendet werden sofern Du Dich dem wiedersetzt.
Sofern das Handy nicht durch einen Code gesichert ist braucht auch niemand eine Genehmigung - aber glaub mir... einen entsprechenden Beschluss hat die Polizei bei begründetem Anfangsverdacht innerhalb kürzester Zeit auch vorliegen.
Selbst wenn die Polizei einen Verdacht hat müßen die sich einen richterlichen Beschliß holen weil das Post und Fernmeldegeheimnis ein Bestandteil der Grundrechte im Grundsgesetz.
Art. 10 GG(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet
werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des
Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem
Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges
die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und
Hilfsorgane tritt.
Die Durchsicht eines Handys hat die Rechtsnatur einer Durchsuchung von Sachen. Liegen die Voraussetzungen für eine Durchsuchung vor, umfasst das auch das Lesen der Daten des Handys. Allerdings gilt für die Handydaten zusätzlich der § 110 StPO. Danach steht das Auslesen der Handydaten "der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu". Also muss, zusätzlich zur Durchsuchungsanordnung, noch eine Anordnung zur Durchsicht der Papiere vorliegen. Liegt sie nicht vor, darf die Polizei anhand der StPO nicht durchsuchen. Allerdings wäre dann die Wegnahme des Handys zur Durchsuchung durch die StA durch die Durchsuchungsanordnung gedeckt, eine Beschlagnahme ist nicht nötig.
Allerdings wäre es evtl. auch möglich, dass die Polizeibeamten die Handydaten aufgrund des Polizeigesetzes (Landesrecht) auslesen.
Der kann das Handy beschlagnahmen- was er auch tun wird - und der Staatsanwaltschaft mitteilen, was er tolles gefunden hat und mit welchem Verdachtshintergrund.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob die Polizei reinschauen darf.
Entscheidet die StA in diesem Sinne, was bei BTM-Hintergrund zu erwarten ist, dann wird man hinschauen und ja, was auch immer da drin steht, kann gegen Dich verwendet werden, auch neue Sachen, die vorher noch nicht bekannt waren.
Privatsphäre? Die gibt es in dem Moment nicht mehr.
Die Beschlagnahme zu Beginn jedoch, wehrst Du Dich, wird man es trotzdem holen, was Dir weh tut und zudem bestraft wird, als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Mein Rat lautet sowieso, solltest Du etwas zu tun haben mit solch Zeugs, hast Du auch was zu tun mit der kriminellen Szene. Das solltest Du abstellen, es schläft sich erheblich leichter - ok - es sei denn, Du bist abhängig mittlerweile von solch Zeug, dann hast Du ein Problem.
Ach und nochwas, Du brauchst gar nicht erst anzufangen, zu diskutieren über den Sinn oder einen Unsinn oder sowas. Das kümmert niemanden. So stehts im Gesetz, so wird das gespielt, ohne jegliche Abfrage ob Sinn, Zweck, persönliche Befindlichkeiten oder Meinungen.
Natürlich muss man diskutieren. Das ist doch gerade das Problem heutzutage, dass Menschen immer weniger hinterfragen und deshalb die Diskrepanz zwischen Machthabenden und Machtlosen immer größer wird.
Na klar kannst Du diskutieren. Hier oder anderswo, kein Problem.
Nur brauchst Du gar nicht erst anfangen, mit einem Polizist zu diskutieren.
Der tut was geschrieben steht, nicht mehr und nicht weniger.
Zudem ist dazu verpflichtet. Du kannst diskutieren bis 2020, das interessier den gar nicht, einfach weil es ihn nicht zu interessieren hat. Der darf gar nicht anders, macht er es doch anders, ist er der Mops.
Die Polizei ist einzig und allein zu dem Zweck da, das geschriebene Recht durchzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger. Tut der einzelne Polizist das nicht, wird er bestraft.
In Deinem Fall wäre das unter Umständen eine Strafvereitelung im Amt, wenn der ein Beweismittel wissentlich nicht nutzen würde, welches vorliegt. Dafür müsste der selber und persönlich den Kopf hinhalten.
Das wird der nicht tun, seinen Kopf für Deinen hinhalten, genau so wenig wie Du das umgekehrt tun würdest.
Die Polizei hat auch nichts zu entscheiden, das sind die Durchsetzungsjockels. Die tun wie geheißen oder bekommen Ärger.
Schau mal. Wenn ein Polzist sich nicht ans Gesetz hält, dann heißt es: "Boahhh, der macht was ungesetzliches, pure Willkür!"
Und wenn er sich an das Gesetz hält, dann heißt es: "Boahhh, wo ist der Sinn dahinter, warum...... ja aber ich.... und ich will nicht... mag nicht.... Sauerei....."
Also entscheidet euch mal.
Entweder die Polizei macht, was sie selbst will, dann aber immer und bei Allem, oder aber sie hat sich gefälligst an das Gesetz zu halten, dann aber auch immer und bei Allem - auch dann, wenn es unschön wird für Dich.
Also, was hättest Du gerne? Hop oder Top. Dazwischen gibt es nichts.
Du unterscheidest zwischen den Machthabenden und Machtlosen. Dann sag ich Dir was, die Polizei gehört zu den Machtlosen.
Mitnehmen wird er es wohl dürfen. Zum lesen braucht er dann aber glaub ich einen Beschluß vom Gericht?