Darf man in Eigentumswohnung extra Türschloss einbauen ( Loch in Tür bohren)?

7 Antworten

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Haben denn auch andere Bewohner des Hauses ein Zusatzschloss? Vielleicht gab es in der Vergangenheit ja schon eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft, die auch heute noch gilt. Dann müsstest du nicht bis zur nächsten Versammlung warten und dort den Antrag auf Zustimmung stellen. Frag am besten mal den Verwalter.

Deine Wohnungstür ist Gemeinschaftseigentum, das ist aber komisch... Oder meinst du die Haustür, in die alle reingehen. Für die Haustür brauchst du natürlich einen Eigentümerbeschluss, da ja auch alle einen Schlüssel brauchen, die Kosten geteilt werden müssen etc. Aber für deine Wohnungstür brauchst du keine Einverständnis, das ist doch deine Tür, die noch zu deiner Wohnung gehört.

Fan2525 
Beitragsersteller
 28.04.2015, 11:24

Meine Tür . Aber alle Türen gehören der Gemeinschaft .

Wenn sie Gemeinschaftseigentum ist, dürftest du das nicht machen. Besser ist, wenn du die Gemeinschaft fragst. Was sollten sie dagegen haben, wenn du dir mehr Sicherheit holst. Vielleicht machen es dann andere auch!

Grundsätzlich ist das äußere Erscheinungsbild einer Wohnungseingangstüre Sache der Gemeinschaft. Reden Sie mit dem Verwalter, der Ihnen sicherlich unter Nennung weiterer Beispiele innerhalb der Anlage für eine solche individuelle Sicherheitsmaßnahme Hinweise geben kann. Grundsätzlich wären eine solche Sicherheitsmaßnahme im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung regelbar. 

Ein Loch zu bohren ist unzulässig wenn nicht die Eigentümergemeinschaft dies erlaubt hat.

Du kannst argumentieren mit "gesteigerter Sicherheit" um eine Erlaubnis zu bekommen.

Allerdings muss das alles dann auch fachgerecht erledigt werden.