Eigentumswohnung meine Haustüre ändern (Mehrfamilienhaus 6 Pateien)

 - (Eigentumswohnung, Haustür, Mehrfamilienhaus)

8 Antworten

Nein.

Dies stellt eine unerlaubte bauliche Veränderung dar, welche nach § 22 Abs. 1 WEG nur dann zu realisieren wäre, wenn zuvor alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben.

Es kann allerdings auch sein, dass die Teilungserklärung die Wohnungstür irrtümlich zum Sondereigentum erklärt (sie bleibt dann dennoch gemeinschaftliches Eigentum). In diesem Fall dürften Sie bestenfalls die Innenseite mit einer anderen Farbe streichen.

Wenn Sie dennoch die Tür unerlaubt wechseln, dann riskieren Sie ggf., dass einer Ihrer Miteigentümer sie zwingt, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Sprich mit der Verwaltung. Bei unserer Eigentumswohnung war das mit der Tür so, das sie sich "harmonisch in die gesammt Optik" einfügen musste. Also alles helle weiße Türen und da musste ich auch so etwas in der Art kaufen.

die einganstür ist gemeinschaftseigentum. also sollten die türen entweder durchgehend gleich (zumindest ähnlich) sein oder es wurde etwas entsprechendes bei einer eigentümerversammlung beschlossen.

es wird bestimmt einen verwalter geben, der die frage beantworten kann.

schelm1  08.11.2010, 13:50

Der Fragesteller hebt etwas mißverständlich auf seine Wohnungseingangstüre ab!

ragglan  08.11.2010, 14:16
@schelm1

meinte ich ja auch ... entschuldige meine fahrlässigkeit ;)

auch ist mir die "teilungserklärung" nich mehr eingefallen ... musste erst auf die eigene schauen ^^

Die Teilungserklärung schreibt in aller Regel vor, dass die zum Hausflur hin befindliche Seite des Türblattes wie auch die Zarge dem Erscheinugnsbild der gesamten überigen Türen anzupassen ist; gleiches gilt regelmäßig auch für die Wohnungsaußenfenster.

also.. den vermieter mal ansprechen

bei manchen darf man es auch so aber wenn du wieder ausziehst muss die alte wieder drin sein

schelm1  08.11.2010, 13:51

Hier geht es um eine Eigentumswohnung und nicht um eine Mietwohnung!