Wohnungseigentumsrecht - Schlüssel

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Eine Schließanlage ist eindeutig dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen, dementsprechend hast Du durch Wegnahme Eures WE-Eingangstür-Schließzylinders als Teil der Gesamtanlage in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen und eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 (1) WEG vorgenommen:

(1) Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden.

Nun möge der miesepetrige Miteigentümer als auch der Verwalter die nachteilige Beeinträchtigung des Zylindertausches belegen, sofern der 'alte' Zylinder nebst zugehörigen Schlüsseln in sicherer Verwahrung ist und der ursprüngliche Zustand jederzeit zu Euren Lasten wieder hergestellt werden kann.

Der Gemeinschaft entsteht hierdurch weder ein Eigentumsverlust noch sonst irgendein geartetes Kosten-Risiko.

Ein Rückbauanspruch seitens der Gemeinschaft, gefordert durch den Verwalter, ist hier wohl kaum durchsetzbar.

Fordere den Verwalter auf, Dir im Gegenzug den von ihm lückenlos geführten Schließplan vorzulegen, jede einzelne Bestellung und jede einzelne Aushändigungs-Quittung, wer wann wieviel Ersatz-/Nachschlüssel hat fertigen lassen. Wahrscheinlich wird er in's Schwimmen kommen, wenn nicht, arbeitet er gut und ihr könnt zufrieden sein.

Gib Deine Erklärung/Versicherung an Eides statt doch einfach schriftlich ab, fordere den Verwalter zu einer Begründung auf, wie er denn die Rückbau-Ansprüche auf rechtlichem Wege durchsetzen will, lobe ihn dafür, daß ihm die Sicherheit des Hauses und die Erhaltung des gemeinschaftl. Eigentums dermaßen am Herzen liegt - im gleichen Atemzuge bittest Du um Nachweis des geführten Schließplans und Bestätigung über das Vorhandenseins a l l e r Original- + Nachschlüssel des Hauses ;-).

Ein Verwalter sollte sich niemals zum Lakaien eines selbsternannten Hilfs-Sherrifs machen und schon lang nicht, wenn dieser keine Ahnung hat und der Verwalter nicht imstande ist, ihm diese zu vermitteln.

Alles Gute Euch.

Übrigens: Schlüsselverlust muß gemeldet werden. Die Fristsetzung von 14 Tagen ist generell auch in Ordnung.

Da es ja dein Eigentum ist, hast du den Wohnungstürzylinder praktisch auch mit gekauft.. Also kannst du damit machen was du willst.. Als Mieter darf ich ihn ja auch einfach austauschen.. anders schaut es bei Zylindern aus in die der Generalschlüssel der Feuerwehr sperrt, diese dürfen logischerweise nicht ausgetauscht werden.. Feuerwehrschlüssel sperren aber normalerweise keine Wohnungstüren.. nur Technikräume etc.

Wie du es schon richtig gemacht hast, musst du den Zylinder ink. Schlüssel natürlich aufheben um ihn dem ggf. nächsten Eigentümer wieder zur Verfügung zu stellen..

Wenn ein Schlüssel für den originalen Zylinder verloren geht solltest du es sofort deinem Verwalter melden da er ja auch die Haustür sperrt. Die Schlüssel vorzulegen zwecks Vollzähligkeit ist auch reine Willkür. Das musst du erst dann machen wenn du die Wohnung weiterverkaufst oder ähnliches.

Reagieren würde ich schon darauf um größere Streitigkeiten zu vermeiden. Vielleicht gibts da ja jemanden mit dem man noch vernünftig reden kann.. Aber auf irgendwelche Forderungen solltest du dich nicht einlassen..

letztendlich würde ich mich an den post von @besote halten..

Gar nicht zu reagieren führt dazu, dass die Verwalterin weitere Schritte unternehmen muss. Sie ist schliesslich von euch dazu beauftragt worden, das Eigentum zu verwalten. Wenn du jetzt am Gemeinschaftseigentum etwas änderst, was hinterher eventuell kostenpflichtig wieder in den Ursprungszustand gesetzt werden muss, kostet das alle Eigentümer Geld. Dies zu vermeiden ist die Aufgabe der Hausverwaltung. Du wärst auch nicht erbaut, wenn du wegen persönlichen Gründen eines einzelnen Kosten (mit) übernehmen müsstest.

Die Hausverwaltung schikaniert dich hier also nicht, sie macht schlicht ihren Job, zu dem sie von euch allen beauftragt wurde.

Ich würde mich bei der Hausverwaltung melden und ihnen deine Situation mitteilen. Zum einen die Termin/Entfernung-Problematik und zum anderen eine Möglichkeit finden, wie du bei deinem Schlüssel bleiben kannst und die Gemeinschaft trotzdem davor geschützt ist, die Kosten des Wiedereinbaus leisten zu müssen. Eventuell die Lagerung des Urspungsschlosses bei der Verwaltung & Zusicherung den Wiedereinbau zu übernehmen oder ähnliches.

Ich kann dir nur raten: Sprechen & Freundlichkeit hilft. Oft fühlen sich Eigentümer sehr schnell an den Karren gefahren, streiten sich mit der Verwaltung und den anderen Eigentümern bis aufs Blut und hinterher kostet das alles nur noch mehr Geld und Nerven.

Dies sind jetzt nicht wirklich konkrete Antworten auf deine Frage, aber ich hoffe, es konnte dir trotzdem etwas helfen die "Bedrohlichkeit" dieser Aufforderung besser zuzuordnen.

Was würde passieren wenn ein Schlüssel verloren geht, muss ich das der Verwaltung sofort melden?

Ja, dazu bist du verpflichtet. Sonst hätte ja der Finder uneingeschränkten Zugang. Und das soll verhindert werden.

Wenn auch explizit deine Wohnungstüre zum Gemeinschaftseigentum gehört, darfst du da nicht ohne Bewilligung das Schloss wechseln. Da hat der Verwalter Recht. Ebenso ist die Frist von zwei Wochen keineswegs zu knapp bemessen. Solltest du keine Möglichkeit haben, dem innert der Frist nachzukommen, bitte den Verwalter um Fristerstreckung. Solltest du aber einen Schlüssel vermissen, teile das unverzüglich mit! Ansonsten könnte das zu Problemen kommen.

du darfst die schlösser auswechseln,musst aber schlüssel und zylinder aufheben.

das einzigste das du machen solltest, ist die schlüssel vorzuweisen udn dein miter muss mitteilen, wo sich der ersatzschlüssel für notfälle befindet, was es einen rohrbruch in der wohnung gibt.

einen schlüssel muss man nicht an den verwalter geben.

wenn ein schlüssel verlorengeht, meldet man dies zeitnah und bezahlt die anschaffung des neuen schlüssels.

Mirabella11 
Beitragsersteller
 08.11.2011, 12:28

Danke! Ich habe beim Verwalter Antrag gestellt, die Schlösser beibehalten zu dürfen. Habe ihm mittgeteillt - dass die Zylinder und Schlüssel sicher aubewahrt sind und werde Sie vorlegen. Dann sehen wir einmal weiter, wenn er die Beibehaltung nicht gestattet muss ich entweder vor Gericht oder klein beigeben... Dieses Haus hat einen notorischen Besserwisser als Miteigentümer, der uns alle irre macht, wir dürfen keine Dreiräder im Fahrradkeller aufberahren, Kinderwagen darf nicht im Flur abgestellt werden.... und so weiter und so weiter ... in der Regel landen diese Fälle früher oder später alle vor Gericht... ich versuche noch Schadensbegrenzung... und korrektes Verhalten..... ob es ausreicht - wir werden sehen...