ETW Eingangstüre - Einbau eines Panzerriegels (ABUS) an einer Wohnungseingangstüre (Eigentumswohnung) Benötige ich Verwalter- oder Miteigentümer-Zustimmung?
ETW Eingangstüre - Einbau eines Panzerriegels (ABUS) an einer Wohnungseingangstüre (Eigentumswohnung) Benötige ich Verwalter- oder Miteigentümer-Zustimmung? Es ist ja sonst von außen nur das zweite neue Schloss des innen liegenden verschließbaren Panzerriegels zusätzlich zum eingebauten Türschloss zu sehen.
2 Antworten
Hallo,
Wohnungseingangstüren stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Türen zu den einzelnen Wohnungen dem Sondereigentum zuschreibt. Über die äußere Gestaltung der Wohnungseingangstüren entscheiden daher alle Eigentümer gemeinschaftlich.
Was die Innenseite angeht ist das Ihre Sache was Sie machen.
Da aber eine Veränderung auch von Außen zu sehen ist müssen Sie eine Zustimmung der Miteigentümer haben. Bauliche Veränderung.
Ich hoffe ich konnte helfen
Hallo,
ich würde den Verwalter beteiligen, da es ja auch von außen zu sehen ist.