Eingangstür in Mehrfamilienhaus defekt - wer muss zahlen?
Hallo, bei uns im Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien ist die Eingangstür (also die für alle, nicht die der Wohnung) defekt. Früher fiel sie einfach wieder zurück, seit ca. 1 Woche muss man sie selber zudrücken. Eigentlich nichts schlimmes, man könnte damit leben, aber unser Hausverwalter will sie reparieren lassen- auf die kosten der Bewohner. Ich finde das sehr suspekt und glaube nicht, dass das die Angelegenheit der Mieter/Bewohner ist, diesen Schaden zu beheben.
Einen Vermieter haben wir übrigens nicht, weil es unsere Eigentumswohnung ist.
Also: hat der Hausverwalter recht und wir müssen es zahlen oder will er sich nur seiner Verantwortung entziehen?
Danke für die antworten
7 Antworten
Schnapp dir am besten deinen Mietvertrag, oder besser gesagt.
Deine Unterlagen die du beim Kauf bekommen hast, wer für was zahlen muss.
Da die Eigentumswohnung ein teil des Mehrfamilienhauses ist, müsstest du wenn es so vorgegeben ist auch zahlen.
Aber eigentlich ist es so geregelt, das der Vermieter bei einem solchen Defekt selbst zahlen muss.
Wie gesagt, mal die Mieter ansprechen wegen dem Mietvertrag und selbst auch mal schauen in deinem "Kaufvertrag" da du zwar eine Eigentumswohnung hast, aber die Tür auch mitbenutzt.
Gruß
Wieder was dazu gelernt!
Die Eigentümergemeinschaft ist zu Zahlung verpflichtet. (Und möglicherweise können die Eigentümer die Kosten auf die Mieter umlegen.)
und warum ist das so?
die Haustür ist Gemeinschaftseigentum
Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien
und alle in Eigentum? Umlage, es zahlen ALLE anteilmässig.
soviel ich weis mieten einige
Die dürften raus sein. Es ist Gemeinschafteigentum. Es ist eine Reparatur und nicht umlagefähig.
Jede Wohnung auch die Vermietete hat einen Eigentümer anders geht es ja garnicht. Bei uns von den 18 Familien sind 10 wohnnungen vermietet und an 10 verschiedene Eigentümer, die dann alle zur kasse gebeten werden.
Wenn du Eigentümer bist, musst du den entsprechenden Anteil bezahlen. Wer denn sonst, wenn nicht die Besitzer?
Du verwechselst eine Mietswohnung mit einer Eigentumswohnung..... ;)
Die Haustüre ist gemeinschaftseigentum... genau st wie eine defekte Heizung, ein kaputtes Dach, die rechnung wird geteilt auf die eigentümer.
Ich bin selbst verwalter einer 18 Familien Mehrfamilienhaus.
Auch sollte das Hausgeld so kalkuliert sein das es zum einen Kostendeckend ist und rückstellungen gebildet werden.
Es kann immer mal was defekt gehen wie die Zentralheizung, Dachziegel, Wasserleitungen usw.
Ist keine Mietwohnung sonder eigentum, hier gilt das Aufteilungsprinzip .