Mutter hat Türschloss ausgetauscht. Kann ich etwas dagegen Unternehmen?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Wie in der Frage schon erwähnt, hat meine Mutter das Türschloss ausgetauscht und ich komme halt nur rein wenn ich wie ihr Hündchen klingel. Nebenbei möchte ich anmerken das ich ihr monatlich Geld für Essen und Miete gebe. Es ist nun grade etwas dazwischen gekommen und sie möchte mich um alles in der Welt und so schnell wie möglich, raus aus der Wohnung. Eine Freundin von ihr hat ihr dann empfohlen das Schloss auszutauschen, was sie heute auch gemacht hat. Als ich von der Arbeit nach hause kam hat der Schlüssel natürlich nicht gepasst. In diesem Fall war sie zwar Zuhause aber, das wird ja auch nicht immer der Fall sein und dann darf ich draußen vor der Tür hocken wie ein Hündchen und auf Herrchen warten.
Frage mich halt ob sie es einfach so machen darf...
Ps: Ich bin schon was länger auf Wohnungssuche, aber mit der Kaution komme ich nie hin und nicht jeder Vermieter macht das auf Raten.
Lg
4 Antworten
Da ein gültiger Mietvertrag besteht, hast du ein Recht auf einen Schlüssel (vgl. Gaisbauer DWW 1970, 43.).
Es handelt sich um einen Untermietsvertrag.
Bist du dir sicher? Ich war minderjährig als die den Vertrag unterschrieben hat, somit stehe ich gar nicht erst drinnen...
Du zahls an sie Miete, ergo ist es ein (Unter)mietvertrag.
Guter Rat: Mietvertrag unterschreiben und Kaution einfach in 3 Raten zahlen, da kann der Vermieter Nullkommagarnichts gegen machen, da das gesetzlich so geregelt ist:
http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-in-raten-zahlen/
Da musst Du Deinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen - einfach machen!
Deine Mutter kann Dir als Volljähriger/m jederzeit kündigen. Allerdings kann sie Dir, solange Du dort noch berechtigt wohnst, nicht den Schlüssel entziehen. Und das tust Du solange sie Dir noch nicht gekündigt hat und Dich an den Kosten beteiligst.
Danke dir
Wenn Du erwachsen bist, darf sie das.
Nicht, wenn ein gültiger Mietvertrag besteht. Dann muss sie dem Vermieter die "Schlüsselgewalt" geben. vgl. DWW 70, 43
Die Tochter hat gewiß keinen Mietvertrag.
Hey leoll
Die im Mietvertrag eingetragenen Personen (Zahler) haben das Hausrecht.
Natürlich kann (bei Volljährigkeit des Nachwuchses) die Mutter bestimmen wer wann ihre Wohnung betreten darf.
Letzlich kennen wir nicht die wirklichen Gründe ihrer Entscheidung.
Die Tochter hat sehr wohl einen Mietvertrag. Sie gibt - so zumindest der Angabe zufolge - der Mutter Geld fürs Wohnen. Damit kommt ein Vertrag zustande (ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und bedarf keiner besonderen Form).
Das stimmt, allerdings zahlt die Tochter monatlich Geld und hat somit einen Mietvertrag mit der Mutter.
Hey leoll
Evtl. hat die Mutter einen deftigen Grund für ihre Entscheidung?
Die Tochter könnte ihre Zahlungen jeder Zeit kürzen oder einstellen.
Sie macht das damit ich mich beeile bei der Wohnungssuche. Das ist der Grund
Ohne mich würde sie jedoch die Miete nicht zahlen können. 😕
Ich hab keinen eigenen bzw meine Mutter steht als Hauptmieter im Vetrag.