Mutter hat Türschloss ausgetauscht. Kann ich etwas dagegen Unternehmen?

4 Antworten

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Da ein gültiger Mietvertrag besteht, hast du ein Recht auf einen Schlüssel (vgl. Gaisbauer DWW 1970, 43.).

talkoflove 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 08:29

Ich hab keinen eigenen bzw meine Mutter steht als Hauptmieter im Vetrag.

leoll  17.03.2017, 22:12
@talkoflove

Es handelt sich um einen Untermietsvertrag.

talkoflove 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 09:14
@leoll

Bist du dir sicher? Ich war minderjährig als die den Vertrag unterschrieben hat, somit stehe ich gar nicht erst drinnen...

leoll  07.04.2017, 19:11
@talkoflove

Du zahls an sie Miete, ergo ist es ein (Unter)mietvertrag.

Guter Rat: Mietvertrag unterschreiben und Kaution einfach in 3 Raten zahlen, da kann der Vermieter Nullkommagarnichts gegen machen, da das gesetzlich so geregelt ist:

http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-in-raten-zahlen/

Da musst Du Deinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen - einfach machen!



Deine Mutter kann Dir als Volljähriger/m jederzeit kündigen. Allerdings kann sie Dir, solange Du dort noch berechtigt wohnst, nicht den Schlüssel entziehen. Und das tust  Du solange sie Dir noch nicht gekündigt hat und Dich an den Kosten beteiligst.

talkoflove 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 20:55

Danke dir

Wenn Du erwachsen bist, darf sie das.

leoll  16.03.2017, 21:06

Nicht, wenn ein gültiger Mietvertrag besteht. Dann muss sie dem Vermieter die "Schlüsselgewalt" geben. vgl. DWW 70, 43

beangato  16.03.2017, 21:13
@leoll

Die Tochter hat gewiß keinen Mietvertrag.

LouPing  16.03.2017, 21:32
@leoll

Hey leoll

Die im Mietvertrag eingetragenen Personen (Zahler) haben das Hausrecht.

Natürlich kann (bei Volljährigkeit des Nachwuchses) die Mutter bestimmen wer wann ihre Wohnung betreten darf. 

Letzlich kennen wir nicht die wirklichen Gründe ihrer Entscheidung. 

leoll  17.03.2017, 01:07
@beangato

Die Tochter hat sehr wohl einen Mietvertrag. Sie gibt - so zumindest der Angabe zufolge - der Mutter Geld fürs Wohnen. Damit kommt ein Vertrag zustande (ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und bedarf keiner besonderen Form). 

leoll  17.03.2017, 01:08
@LouPing

Das stimmt, allerdings zahlt die Tochter monatlich Geld und hat somit einen Mietvertrag mit der Mutter.

LouPing  17.03.2017, 06:51
@leoll

Hey leoll

Evtl. hat die Mutter einen deftigen Grund für ihre Entscheidung?

Die Tochter könnte ihre Zahlungen jeder Zeit kürzen oder einstellen. 

talkoflove 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 08:28
@LouPing

Sie macht das damit ich mich beeile bei der Wohnungssuche. Das ist der Grund 

talkoflove 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 08:34
@LouPing

Ohne mich würde sie jedoch die Miete nicht zahlen können. 😕