Tür wegen Notfall aufgebrochen - zahlt die Versicherung?

8 Antworten

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Das ist eine Notfallmaßnahme der Feuerwehr. Da zahlt weder die Haftpflicht, noch die Hausratversicherung (es liegt ja keine Einbruchdiebstahl vor). Der jenige der gerttet wurde, wird das selbst bezahlen müssen. Es lag ja in seinem Interesse.

gretel222 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 18:00

Danke.

eine Versicherung würde auch Rettungsmaßnahmen übernehmen, die einen Versicherungsfall verhindert haben, z.B. wenn ein Brandschaden gedroht hat, weil eine Kerze an war.

Im vorliegenden Fall wurde ja höchstens im Bereich der Lebensversicherung der Schadenfall verhindert.

Demnach sollte die Erkrankte froh sein, dass man ihr noch rechtzeitig geholfen hat und die Kosten für die Türöffnung selbst tragen ohne zu überlegen, ob man das einer Versicherungsgesellschaft "in die Schuhe schieben" kann. Das ist leider ein unerfreulicher Trend und man liest es hier auch immer wieder: das ist etwas, meist sogar durch eigene Dämlichkeit, kaputtgegangen und irgendein Versicherer soll das übernehmen, obwohl er aus dem Vertrag dazu nicht verpflichtet wäre. Und dann wird gemeckert, dass die Versicherungsbeiträge steigen.

gretel222 
Beitragsersteller
 15.01.2012, 12:11

Blablablaaaa.... Von "eigener Dämlichkeit" kann hier ja wohl keine Rede sein!

DerHans  15.01.2012, 17:32
@gretel222

Ist zwar etwas drastisch ausgedrückt, trifft aber den Kern der Sache.

Anton96  16.01.2012, 19:12
@DerHans

Daumen Hoch

Ein neuer Schließzylinder kostet nicht die Welt (je nach Ausführung ab ca.EUR 10,00), da lohnt es sich fast nicht, noch an irgendeine Versicherung hreanzutreten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Krankenversicherung solche Kosten auch noch übernehmen sollte. Das wird die Mieterin selbst bezahlen dürfen.

JaAl11  15.01.2012, 14:54

Ich gebe dir Recht, aber die Neubeschaffung und der EInbau von einem Schließzylinder einer Schließanlage kostet 160 € - aber in diesem Fall sicherlich noch immer bezahlbar!

Nein, es handelt sich um vorgezogene Rettungskosten. Sollte das Schloss vieleicht drin bleiben, währenddessen in der Wohnung sich der Schaden ausbreitete? KLAR: DAS IST EIN VERSICHERUNGSSCHADEN.

Welche Versicherung soll das denn bezahlen ? Man kann nicht alles im Leben versichern