Tür wegen Notfall aufgebrochen - zahlt die Versicherung?
Guten Abend liebe Community!
Folgender Sachverhalt. Eine Frau erleidet in ihrer Wohnung einen Überzuckerungsschock, bricht zusammen, reagiert nicht mehr auf Telefon und Türklingeln. Der Schlüssel steckt von innen.
Die Polizei wird verständigt, die Tür wird aufgebrochen, die Frau mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Von der Feuerwehr wird ein Türschloss eingebaut, welches aber nur leihweise dort verbleiben kann. An der Tür selbst ist kein Schaden entstanden, nur das Schloss ist kaputt.
Das Ganze passierte in einer Mietswohnung mit mehreren Parteien.
Übernimmt die Versicherung in diesem Fall den Einbau eines neuen Sicherheitsschlosses?
Welche Versicherung würde das übernehmen?
Herzlichen Dank schon im Voraus.
8 Antworten
Das ist eine Notfallmaßnahme der Feuerwehr. Da zahlt weder die Haftpflicht, noch die Hausratversicherung (es liegt ja keine Einbruchdiebstahl vor). Der jenige der gerttet wurde, wird das selbst bezahlen müssen. Es lag ja in seinem Interesse.
Danke.
eine Versicherung würde auch Rettungsmaßnahmen übernehmen, die einen Versicherungsfall verhindert haben, z.B. wenn ein Brandschaden gedroht hat, weil eine Kerze an war.
Im vorliegenden Fall wurde ja höchstens im Bereich der Lebensversicherung der Schadenfall verhindert.
Demnach sollte die Erkrankte froh sein, dass man ihr noch rechtzeitig geholfen hat und die Kosten für die Türöffnung selbst tragen ohne zu überlegen, ob man das einer Versicherungsgesellschaft "in die Schuhe schieben" kann. Das ist leider ein unerfreulicher Trend und man liest es hier auch immer wieder: das ist etwas, meist sogar durch eigene Dämlichkeit, kaputtgegangen und irgendein Versicherer soll das übernehmen, obwohl er aus dem Vertrag dazu nicht verpflichtet wäre. Und dann wird gemeckert, dass die Versicherungsbeiträge steigen.
Ist zwar etwas drastisch ausgedrückt, trifft aber den Kern der Sache.
Daumen Hoch
Ein neuer Schließzylinder kostet nicht die Welt (je nach Ausführung ab ca.EUR 10,00), da lohnt es sich fast nicht, noch an irgendeine Versicherung hreanzutreten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Krankenversicherung solche Kosten auch noch übernehmen sollte. Das wird die Mieterin selbst bezahlen dürfen.
Ich gebe dir Recht, aber die Neubeschaffung und der EInbau von einem Schließzylinder einer Schließanlage kostet 160 € - aber in diesem Fall sicherlich noch immer bezahlbar!
Nein, es handelt sich um vorgezogene Rettungskosten. Sollte das Schloss vieleicht drin bleiben, währenddessen in der Wohnung sich der Schaden ausbreitete? KLAR: DAS IST EIN VERSICHERUNGSSCHADEN.
Welche Versicherung soll das denn bezahlen ? Man kann nicht alles im Leben versichern
Blablablaaaa.... Von "eigener Dämlichkeit" kann hier ja wohl keine Rede sein!