Türschloss kaputt - trägt WEG die Kosten?
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem MFH vermietet. Das Schloss der Wohnungseingangstür (keine Schließanlage) wurde mutwillig von jemand Unbekanntem beschädigt, dass ein Austausch durch einen Schlüsseldienst notwendig wurde.
Muss die WEG die Kosten tragen ? Und gibt es hierzu irgendwelche Urteile ?
8 Antworten
Wer beschädigt das Schloss einer Wohnungseingangstür "mutwillig"?
Das könnte ja höchstens ein Einbruchsversuch sein. Das wäre dann Sache der Hausratversicherung des Wohnungsinhabers/Mieter. .
Oder dieser kennt den Schädiger. Es geht ja nicht jemand wildfremdes in eine Wohnanlage und beschädigt dort das Türschloss.
.... die WEG übernimmt, ihr gehört die komplette Tür und sie hat ja auch den Schlüsseldienst bestellt.
Nein. Dafür gibt es Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht).
Zwingend Gemeinschaftseigentum sagt der BGH, also:
Grundsätzlich muss also die Gemeinschaft die Kosten für eine Reparatur von Schloss oder Schlüssel auch der Wohnungseingangstür tragen, wenn der Schaden unverschuldet eingetreten ist. Dies gilt nach wohl überwiegender Ansicht auch, wenn keine zentrale Schließanlage vorhanden ist.
Allerdings kann die Kostentragungspflicht im Einzelfall möglicherweise durch Beschluss auf den jeweiligen Eigentümer abgewälzt werden.
Es kommt auf den Teilungsvertrag der Wohnanlage an. Wenn nichts drin steht muß die WEG zahlen. Bei meinem Vater war Die Wohnungs - Tür selbst Gemeinschaftseigentum alles was aber in und an der Tür war, was Eigentum des Mieters. Wie es genau war keine Ahnung. Jedenfalls durften die Mieter ein extra Schloß oder Riegel anbringen ofne wen zu Fragen. Nur hätten sie bei Auszug wieder alles in den Zustand versetzen müssen wie er beim Einzug war, was die WEG aber einzeln fordern mußte..