Darf ich fremdes Eigentum vor Tür stellen?
Hallo,
ich habe einen Untermieter. Er hat ein Zimmer mit eigenem Bad, muss aber unserengemeinsamen Flur benutzen. Nun hat er einfach ein Zimmer von uns (direkt neben seiner Wohnung) mit seinem Kram voll gestellt. Wir haben vor 1,5 Monaten schriftlich mitgeteilt, das umgehend zu räumen. Nachdem er nicht reagierte, haben.wir vor einer Woche die letzte Frist bis einschließlich heute schriftlich mitgeteilt. Heute erhielt ich eine Mail von ihm, dass ihm das Zimmer aufgrund mündlicher Absprache mit meinem Mann zustünde.
Wie sieht es rechtlich aus. Darf ich seine Sachen in die Garage räumen, da das Zimmer von uns privat für andere Zwecke gedacht war und ist? Es ist zwar fremdes Eigentum, aber meine Räumlichkeiten.
Vielen Dank
6 Antworten
Hallo Sophia2008
Vermutlich wirst du um eine Rechtsberatung nicht herum kommen. Habt ihr einen Untermietvertrag mit ihm gemacht ? Wenn ja, gelten Absprachen unter 4 Augen nicht. Da steht dann Aussage gegen Aussage. Wer ist eigentlich der Vermieter ? Du, dein Mann oder alle beide ? Habt ihr BEIDE den Vertrag unterzeichnet ?
Meines Wissens ist es so, dass du dessen Sachen " fachgerecht " einlagern kannst. Es darf nur nichts an seine Sachen kommen. Keine Feutigkeit, kein Schimmel, keine Beschädigungen usw. WENN ihr die Sachen von ihm irgendwo einlagert - was natürlich auf seine Kosten geschied - dann hole dir während der Aktion Zeugen hinzu ! Fotos gelten als Beweismittel NICHT vor Gericht, falls er anschließend behauptet, ihr hätte SEINE Sachen beschädigt. 2 / 3 / 4 Leute, die als Zeugen dabei sind. Sicherlich zahlt er auch kein Mietzins. Sämtliche Dinge schriftlich fixieren. Telefonate bringen gar nichts. E-Mails sind bedingt rechtskräftig. Aufforderungen IMMER per Einwurfeinschreiben senden. KEINE Rückantwort, weil er das Schreiben dann ablehnen kann und IHR zahlt dann die Rücksendungskosten. Beim einwurfeinschreiben dokumentiert die Post durch den Briefträger, wann es in seinen " Wirkungskreis " gelangt ist.
Viel Geduld - Gruß tommy59
Vielen Dank für deine Antwort
Habt ihr einen Untermietvertrag mit ihm gemacht ?
Ja, ein schriftlicher Mietvertrag über eine möblierte Wohnung
Wer ist eigentlich der Vermieter ?
Ich bin Vermieter, ich habe den Vertrag auch unterschrieben
Meines Wissens ist es so, dass du dessen Sachen " fachgerecht " einlagern kannst.
Das wäre in der Garage natürlich nur bedingt möglich. Aber es kann doch nicht sein, dass er einfach unser Zimmer belegt und wir haben rechtlich keine Möglichkeit, das "weg" zu nehmen ... ich stell doch auch nichts in seine Wohnung. Wär ja praktisch. Kein Platz auf dem Dachboden, also alles zu ihm, denn dort muss es dann ja rechtlich gesehen bleiben ? ...
Mit den Zeugen und Einschreiben ist eine gute Idee.
Ich würde nicht allzuviel fragen sondern es einfach tun, ebenso wie er vermutlich nicht gefragt hat, als er die Sachen dort abgestellt hat.
Leider sieht das unsere Rechtssprechnung etwas anders, der zufolge dürftest du das nicht.
In jedem Fall solltet ihr den Untermieter schnellst möglich kündigen, denn wer schon so anfängt, mit dem wird man ständig irgendwelchen Ärger haben.
Die Räumungsfrist ist also seit einiger Zeit überschritten. Habt ihr der Fortsetzung des Mietverhältnisses schriftlich innerhalb der 14 Tage nach der Räumungsfrist widersprochen? Wenn nicht, dann setzt der Untermieter das Mietverhältnis fort und eure Kündigung ist wertlos. Wenn doch, dann besteht kein Mietverhältnis mehr. Der ehemalige Untermieter wäre dann lediglich ein Nutzungsentgeltzahlender, der sich unerlaubt in eurer Wohnung aufhält. Wenn kein Mietvertrag besteht weil gekündigt, dann besteht auch kein Anspruch auf die im Mietvertrag beschriebene Mietsache im Sinne des Mietrechtes. Der Nutzer kann sich nicht auf mündliche Absprachen neben dem ehemaligen Mietvertrag berufen. Hast du deinen Mann darüber befragt? Ich hoffe, der kann sich an nichts erinnern. Zimmer räumen und den Kram dem Nutzer vor die Tür stellen, Räumungsklage einleiten.
aufgrund mündlicher Absprache mit meinem Mann zustünde
Es fragt sich was vereinbart ist. Wenn ich mit Deinem Mann etwas vereinbare und Du stellst meine Sachen weg wär ich vermutlich etwas ärgerlich.
Schriftlich ist gar nichts vereinbart. Die beiden haben mündlich abgemacht, gegen kleinen Aufpreis den raum zu mieten. Da er 2 Monate diesen unbezahlt nutzte, bat ich um umgehende Räumung oder andernfalls Räumung. Er hat weder gezahlt noch geräumt, wäre also selbst Schuld, wenn ich die Sachen weg räume. Wobei ich sie ja nicht entsorge, sondern lediglich dort unterbringe, wo sie mich nicht stören.
Die beiden haben mündlich abgemacht, gegen kleinen Aufpreis den raum zu mieten.
Man kann auch mündlich Mietverträge abschließen, die sind genauso wirksam wie schriftliche Mietverträge, nur schwerer zu beweisen.
Er ist schon gekündigt wegen diebstahl und unerlaubtem Betreten von Privaträumen. Die fristlose Kündigung mit Zeit zum Räumen von 14 Tagen liegt bereits ebenfalls 1,5 Monate zurück,
Schließt die übrigen Räume ab und so schnell wie möglich eine Räumungsklage erheben.
Danke für deine Antwort
Man kann auch mündlich Mietverträge abschließen, die sind genauso wirksam wie schriftliche Mietverträge, nur schwerer zu beweisen.
Würde er zahlen, wäre es auch gar kein Thema. Aber den Raum nicht zu bezahlen und trotzdem zu behaupten, er stünde ihm zu, dürfte rechtlich nicht wirksam sein. Er hat inzwischen 3 Monate den Raum unbezahlt genutzt, ab 2 fehlenden Monatsmieten kann man fristlos kündigen. Ist nur die Frage, was mit den Sachen passiert. Die Sachen stehen auf MENEM Raum. Kann doch nicht sein, dass er rechtlich besser dar steht. ich kann doch auch nicht meine sachen in seiner Wohnung platzieren und er muss es dulden ?!
Er ist schon gekündigt wegen diebstahl und unerlaubtem Betreten von Privaträumen. Die fristlose Kündigung mit Zeit zum Räumen von 14 Tagen liegt bereits ebenfalls 1,5 Monate zurück, es interessiert ihn aber genauso wenig :-(