Ende des Kündigungsdatums (Mietvertrag) überschneidet sich mit dem Einzugsdatum der neuen Mieter. Wie sieht meine rechtliche Lage aus?

10 Antworten

Du wirst raus müssen. Der neue Mieter hat ja dann einen gültigen Mietvertrag.

Eins verstehe ich aber nicht: Warum kündigst Du die Wohnung, ohne eine neue zu haben?

Bonezz  15.02.2018, 22:53

Er besitzt auch einen Mietvertrag der dann noch einen Monat gültig ist also hat der Nachmieter pech gehabt. So blöd das auch ist. Den Schaden, falls einer entsteht was ich aber bezweifle, weil es noch recht lange hin ist, muss dann ggf. die Vermieterin tragen

User5934322  15.02.2018, 22:57
@Bonezz

ja, weil kündigungen der schriftform genügen müssen, seine vm ist doof, dass sie den nachmieter gesucht hatte

DerCaveman  16.02.2018, 00:07
@User5934322

Kuendigungen muessen tatsaechlich der Schriftform genuegen, Aufhebungsvertraege aber nicht. Das Mietverhaeltnis wird hier aber gerade nicht durch Kuendigung zum 31.3. beendet sondern durch einen nicht von einer bestimmten Form abhaengigen muendlichen Aufhebungsvertrag.

bwhoch2  16.02.2018, 08:45
@DerCaveman

Die Vermieterin wollte nur in ihrer übergroßen Güte dem FS entgegen kommen und ihm die ach so wahnsinns tragische doppelte Mietzahlung ersparen.

Das hat sie nun davon und wo möglich das 10-fache an Schaden, wenn es ihr nicht gelingt, den mündlichen Aufhebungsvertrag zu belegen. Solche Mieter und man braucht keine Feinde mehr!

imager761  17.02.2018, 08:29
@Bonezz

Deine rechtsirrger Blödsinn scheint kein Ende zu nehmen. Nein, sein Mietverhältnis ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.03. beendet und über den umfänglichen den Schadensersatz, den die VM an ihren neuen M zu zahlen hätte, kann sie ihn voll in Regress nehmen.

chivreg 
Beitragsersteller
 15.02.2018, 22:51

Ich habe wahrscheinlich schon eine neue Wohnung, nur ist noch nicht sicher, ob ich die bereits zum 01.04. beziehen kann oder erst zum 01.05.

Für die neue Wohnung wurde mir bereits der Mietvertrag zugeschickt, jedoch noch nicht von der Hausverwaltung (die den Vermieter vertritt) unterzeichnet, da die Zeichnungsberechtigte die Woche noch im Urlaub ist.

beangato  15.02.2018, 22:54
@chivreg

Hm...

Erkundige Dich doch mal beim Mieterschutzbund.

Man sollte eine Wohnung erst kündigen, wenn man einen Mietvertrag für eine neue Wohnung hat.

Rechtlich gesehen hast Du ein Angebot gemacht und sie hätte erst mal sagen sollen dass sie einen  Nachmieter hat und dann hätte man z.B. schriftlich einen Aufhebungsvertrag gemacht.

Menschlich gesehen wäre das nicht so toll.

Die Vermieterin ist davon ausgegangen dass Du zum 31. März raus bist und hätte dann ein Problem mit dem Nachmieter.

Du kannst darauf wetten dass es da Ärger mit der Kautionsrückzahlung geben wird, wenn Du nicht ausziehst.

imager761  17.02.2018, 08:17

Die Kautionsrückzahlung wäre sein geringstes Problem. Der Regreß der VM wg. Schadensersatzforderungen, die der berechtigte M ihr gegenüber geltend machen dürfte, ist erheblicher :-O

Ihr habt also vereinbart, das Mietverhaeltnis bereits zum 31.3. zu beenden, wenn bis dahin ein Nachmieter ab dem 1.4. gefunden wurde und der Vermieter mit diesem ein neues Mietverhaeltnis begruenden will. Wenn ihr das eindeutig vereinbart habt, habt ihr einen muendlichen Mietaufhebungsvertrag geschlossen, an den ihr auch gebunden seid. Wenn der Vermieter dies auch beweisen kann (z.B. mit E-Mails, Chatverlauf oder Zeugen), wird es keinen Sinn machen, den Aufhebungsvertrag zu bestreiten.

Zieht ihr dennoch nicht rechtzeitig aus, werdet ihr gegenueber dem Vermieter schadenersatzpflichtig. Ihr werdet ihm dann alle Kosten ersetzen muessen, die ihm wegen des verspaeteten Auszugs entstehen. Dies koennen u.a. Zusatzkosten fuer eine voruebergehende Ersatzunterbringung des neuen Mieters sein (Hotel, teurere Ferienwohnung u.s.w.) und auch solche fuer doppelte Transportkosten und voruebergehende Unterbringung der Moebel.

Warum schreibst du deiner Vermieterin, dass du eher raus möchtest, ohne dass du weißt, ob das überhaupt für dich machbar ist?

chivreg 
Beitragsersteller
 15.02.2018, 22:45

Weil meine Ex-Lebensgefährtin, mit der ich in der Wohnung bin, schon zum 01.03. eine Wohnung hat und wir die Doppel-Miete möglichst gering halten wollten.

Sniffys  15.02.2018, 22:46
@chivreg

Was interessiert dich denn deine Ex?

User5934322  15.02.2018, 22:49
@chivreg

und der vermieter möchte keinen leerstand, n ur weil du meinst, dass du deine termine nach gusto bestimmen kannst

pacta servanda sunt, du wolltest vorher raus, das ist jetzt so

chivreg 
Beitragsersteller
 15.02.2018, 22:55
@Sniffys

Eine gütliche Trennung... ja, das soll es auch geben. Außerdem ist die Wohnung sehr teuer, eine neue Wohnung, so früh wie möglich, würde auch mich finanziell entlasten. Ist also in gewisser Weise auch ein wenig Eigennutz

User5934322  15.02.2018, 22:56
@User5934322

ne, du musst nicht raus, hätte schriftlich sein müssen, kündigungen schriftform

chivreg 
Beitragsersteller
 15.02.2018, 22:56
@User5934322

Der Vermieter hätte ja keinen Leerstand, wenn ich erst zum 30.04. ausziehe, da die Miete bis dahin ja bezahlt wird.

Wenn Du jetzt nicht bis zum 31.3. ausziehst, ist das ganz schön mies von Dir. Erst bettelst Du Deine Vermieterin darum, dass sie was unternimmt, damit Du nur ja die evtl. doppelte Mietzahlung vermeiden kannst und wenn sie es dann geschafft hat, haust Du sie so in die Pfanne?

Kannst Du Dir in etwa vorstellen, welchen Schaden Du ihr verursachst?

30x Übernachtung für ein oder 2 Personen in einer Pension oder einem preisgünstigen Hotel = ca. 1800 €. Einlagerung von Hausrat und Umzugsgut beim Spediteur mindestens nochmal soviel. Doppelte Transportkosten kommen auch noch dazu und schon liegt sie bei mindestens 5000 € Schaden, nur weil Du Dich nicht an Dein Wort halten kannst.

Dass Du die Vermieterin nur inoffiziell gebeten hast, spielt doch dabei überhaupt keine Rolle. Du hast sie gebeten und sie hat getan, worum Du sie gebeten hast und jetzt würdest Du sie hängen lassen?

Als Vermieter wäre ich nicht so vorgegangen, wie Deine etwas naive Vermieterin, aber wenn mir so etwas passieren würde, würde ich alles unternehmen, um Dir wenigstens einen guten Teil des Schadens anzuhängen.

Wie das geht? Man verklagt Dich und es kommt zu einem Gerichtsverfahren und ein Richter, der der gleichen Meinung ist, wie ich, schlägt Dir vor, im Rahmen eines Vergleichs, wenigstens die Hälfte zu übernehmen. Gehst Du nicht darauf ein, droht Dir Verurteilung zur Übernahme des ganzen Schadens. Da man vor Gericht nie so genau weiß, wie die da vorne ticken, wäre das Risiko für Dich schon sehr hoch und ob Du unter diesen Umständen dann noch den Vergleich ausschlagen würdest?

Lotta1965  16.02.2018, 10:38

Genau dieses Verhalten ist der Grund, warum meine Mieter die Kündigungsfrist bis zum letzten Tag aussitzen - und zahlen.

bwhoch2  16.02.2018, 10:49
@Lotta1965

Das hatten wir auch schon und ohne klare Regelung mit den ausziehenden Mietern werden wir uns hüten, irgendwann irgendwas zu beschleunigen.

imager761  17.02.2018, 08:13
@bwhoch2

Das nennt man Aufhebungsvertrag und der ist kein Hexenwerk. Formlos gestellt mieterseits zulässig, genügt in vorliegendem Fall der zugangssicher übermittelte Zweizeiler: "... entsprechen wir hiermit Ihrem Antrag vom (Datum) auf Aufhebung des Mietverhältnises zum 31.03.2018 und teilen Ihnen mit, dass wir zum 01.04.2018 einen Mietvertrag mit ihrem Nachmieter geschlossen haben. Als Übergabetermin schlagen wir Samstag, 31.03.2018 um 11.30 Uhr vor und bitten um Terminbestätigung."