Untermietvertrag rückwirkend?

3 Antworten

Ja, mündliche Veträge sind genauso rechtwirksam wie schriftliche. Schriftliche Verträge haben halt den Vorteil, dass man die Vereinbarungen im Zweifel nachweisen kann.

Gelten in einem solchen Fall die getroffenen mündlichen Absprachen zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter, wenn nichts schriftliches vorliegt?

Dann hat man ei9ne mündlichen Mietvertrag der wirksam und von Vorteil für den Mieter ist, denn es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mündliche Absprachen sind hierbei oft nur schwer zu beweisen.

Also ist der untermieter abgesichert, wenn auch noch keine schriftliche Fixierung besteht.

Belege über Mietzahlungen reichen vollkommen aus.

MfG

Johnny

Der Vertrag ist auch mündlich wirksam. Es aber sinnvoll ihn nachträglich schriftlich zu fixieren.

THEICETEEE 
Beitragsersteller
 20.02.2015, 19:43

Also ist der untermieter abgesichert, wenn auch noch keine schriftliche Fixierung besteht. Was wäre in einem Fall ohne Zeugen?

Georg63  21.02.2015, 14:45
@THEICETEEE

Schlüsselübergabe und erste Mietüberweisung sind ausreichende Beweise für den Vertrag.