Untermietvertrag rückwirkend?
Guten Abend,
Mal angenommen in einer WG zieht jemand ein, jedoch wurde versäumt den Untermietvertrag zu unterschreiben und somit wird dieser erst eine weile nach dem Einzug des Untermieters unterschrieben.
Gelten in einem solchen Fall die getroffenen mündlichen Absprachen zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter, wenn nichts schriftliches vorliegt?
Grüße.
3 Antworten
Ja, mündliche Veträge sind genauso rechtwirksam wie schriftliche. Schriftliche Verträge haben halt den Vorteil, dass man die Vereinbarungen im Zweifel nachweisen kann.
Gelten in einem solchen Fall die getroffenen mündlichen Absprachen zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter, wenn nichts schriftliches vorliegt?
Dann hat man ei9ne mündlichen Mietvertrag der wirksam und von Vorteil für den Mieter ist, denn es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Mündliche Absprachen sind hierbei oft nur schwer zu beweisen.
Also ist der untermieter abgesichert, wenn auch noch keine schriftliche Fixierung besteht.
Belege über Mietzahlungen reichen vollkommen aus.
MfG
Johnny
Der Vertrag ist auch mündlich wirksam. Es aber sinnvoll ihn nachträglich schriftlich zu fixieren.
Schlüsselübergabe und erste Mietüberweisung sind ausreichende Beweise für den Vertrag.
Also ist der untermieter abgesichert, wenn auch noch keine schriftliche Fixierung besteht. Was wäre in einem Fall ohne Zeugen?