Darf mein Mitbewohner Hundehaltung verbieten?
ich bin Untermieter einer Wohnung und habe vom Hauptmieter ein Zimmer gemietet. Ich habe mir jetzt die schriftliche bestätigung des Verwalters geholt, dass ich einen Hund, den ich aus dem Tierheim holen wollte, halten darf. Nun sagt aber die Hauptmieterin, dass ich nichts mit dem Verwalter zu schaffen habe und eigentlich sie fragen muss, da sie ja meine Vermieterin sei und nicht der Verwalter. Und sie meint jetzt, wenn der Hund nicht mit ihrer Katze klarkommt, muss er weg, weil sie ihre Katze nicht immer in ihrem Zimmer einsperren möchte. Und ich habe noch eine frage: darf ich der Hauptmieterin verbieten, dass ihre Katze in den gemeinsamen Räumen, also Küche, Flur und Bad rumläuft? Ich wills nicht, aber vllt kann man sie ja damit erpressen :P ich habe doch eigentlich die gleichen Rechte wie sie oder? Heißt, wenn sie eine Katze halten darf, vom Verwalter erlaubt, dann darf ich auch einen Hund halten?
4 Antworten
Richtig. Sie ist die Hauptmieterin und so lange sie das nicht erlaubt ist das Ding für Dich gegessen.
Und nein, Du kannst das nicht verbieten. Du kannst die Konsequenzen daraus ziehen und Dir eine andere Bleibe suchen.
Sie ist die Hauptmieterin und somit bestimmt sie auch die Regeln. Und dass da eine Katze ist, das wusstest Du schon vorher.
Die Hausverwaltung kann die Tierhaltung nur grundsätzlich erlauben. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man als Mieter einer Wohnung es akzeptieren muss, dass jemand Tiere mitbringt.
es wäre taktisch unklug, sich als untermieter mit dem vermieter des zimmers anzulegen.....man hat einfach die schlechtere position....
Wenn der vermieter DIR erlaubt einen Hund zu halten, dann darfst du auch einen Hund halten und basta!!!!
Du musst nicht die Hauptmieterin fragen sondern den Vermieter. Wie profielneurotisch ist die denn (H-Mieterin).
Ihr könnt euch gegenseitig nicht verbieten Tiere zu halten. Es sei denn dein Hund würde ihr Bett zerfleddern, dann könnte sie dem Hund den Zutritt ihres Zimmers verwähren etc.
Und Hund und Katz verstehen sich öfter besser als man meint.
Eher könntest du was wegen dem Katzenklo sagen, wenn das riecht. das ist nämlich Geruchsbelästigung und dann kann das vom Vermieter untersagt werden das tier zu halten, wenn der Klo nicht regelmäßig gereinigt wird.
darfst du NICHT, der hauptmieter hat recht, wenn der mit dem verwalter bespricht, bekommt er es auch schriftlich