Wo darf das Jugendamt nach schauen?

7 Antworten

Wenn Sie nicht wollen, dass jemand in die Wohnung kommt, dann wird die Sozialarbeiterin das respektieren, aber auch für ihre Stellungnahme verwenden. Ähnlich ist es mit einzelnen Zimmern. Ich nehme jedoch an, dass dieser Besuch einem groben Eindruck dienen soll, ob es Hindernisse für die Übertragung der elterlichen Sorge auf Sie alleine gibt. Es geht ja nicht um eine Kindeswohlgefährdung. Konkret: Falls die Sozialarbeiterin einzelne Zimmer sehen will, dann sagen sie halt, dass das Schlafzimmer bitte ausgelassen werden möge und das Zimmer des 18-Jährigen. Nehmen Sie ruhig in Kauf, dass dann halt etwas darüber in der Stellungnahme an das Familiengericht steht.

Wenn man ausziehen möchte, muss man ja auch Termine ermöglichen, wo potenzielle Nachmieter die Wohnung anschauen. Die möchten ja auch alle Räume sehen um sich für oder gegen die Wohnung zu entscheiden.

Wenn nun das Jugendamt prüfen möchte, ob die Umgebung gut für das Kind / die Kinder ist, wird eine "Verweigerung" Zimmer zu zeigen automatisch Mißtrauen hervorrufen. Daher würde ich in jedem Fall alle Zimmer zeigen.

washilfts  08.07.2014, 21:42

Was hat ihr Schlafzimmer und das Zimmer des 18-jährigen mit "Verweigerung" zu tun?

Gerneso  09.07.2014, 08:54
@washilfts

Das Zimmer des älteren Kindes gehört ebenfalls zur Umgebung wo "das andere Kind, wegen dem das Jugendamt kommt" aufwächst / aufwachsen soll. Wenn nichts zu verbergen ist, sollte es kein Problem sein, einen kurzen Blick in das Jugendzimmer werfen zu dürfen. Wenn dies auf Frage verneint wird, könnte man eventuell denken, dass dort etwas zu verbergen wäre.

Ich würde mich im Zweifelsfall nicht mit dem Jugendamt anlegen, sondern kooperieren. Im Normalfall wird ja nicht bei jeder Trennung automatisch das Jugendamt eingeschaltet, sondern es wird ja irgend etwas nachgegangen. Da würde ich kein Futter geben.

washilfts  09.07.2014, 10:31
@Gerneso

Spielt keine Rolle, ist absolut nicht notwendig.....

Ich frage mich, weshalb in einer wichtigen Frage so viel geraten wird. Wer nicht Bescheid weiß, verwirrt nur. Respektiert doch bitte die Leute, die ein Problem vortragen. Man muss doch nicht zu allem seinen Senf geben.

Natürlich kannst du dein Schlafzimmer und das Zimmer deines Sohnes auslassen. Es geht nur um einen allgemeinen Eindruck, nicht daß es eine Messiwohnung wäre oder daß dich jemand beim Jugendamt denunziert hätte.

Das Zimmer deiner Tochter ist von Interesse und ein grober "Rundblick" - mehr nicht.

Manche User verwechseln das mit einem Besuch des Jugendamtes aufgrund einer Anzeige.

Stromi73 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 10:32

Danke Dir! Meine Wohnung ist zwar aufgeräumt und sauber, aber ich finds auch nicht angenehm, wenn Fremde in meiner Wohnung "rum latschen" und in jedes Zimmer schauen ;) Das Bad soll ja wohl auch in den "Blickfang" gehören, hab ich gelesen

washilfts  09.07.2014, 14:23
@Stromi73

Lass einfach die Zimmertüren offen, in die sie schauen können, das reicht schon.

Stromi73 
Beitragsersteller
 09.07.2014, 18:09
@washilfts

Er war da und - er wollte gar nichts sehen! :) als die Kleine ihn fragte ob er ihr Zimmer sehen will, meinte er "nur wenn du das wirklich möchtest". Haben viel gerdet, er war sehr sehr nett. Das schönste war am Schluss, als er sagte "ich glaube, Du nist hier sehr gut aufgehoben" :)

washilfts  09.07.2014, 18:18
@Stromi73

:-) na siehste

du kannst das Zutrittsrecht nicht Verweigern wenn Sie in alle Sehen wollen dann machen die das auch

heob1  08.07.2014, 14:33

Nein, denn nur die Polizei hat bei Vorliegen der Voraussetzungen das Recht dazu.