Untermieter zahlt nicht! HILFE!

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin,

gurgel mal nach Vermieterpfandrecht § 562 BGB

d.h. du rückst nicht eher was raus, bis der gelöhnt hat. -das ist rechtens.

Wenn er selbst was von Miete geschrieben hat, auch wenn er die nicht zahlen will, gesteht er ja ein, dass es ein Mietverhältnis gegen Entgelt gibt.

Das reicht als Vertragsgrundlage völlig aus.

Wenn der sich weigert zu zahlen, was er ja offensichtlich mit seinem Schreiben getan hat, machste noch ne Strafanzeige wegen Betrug.

Aus deiner Sicht hat der sich ja bei dir eingenistet, mit dem Vorsatz nicht zahlen zu wollen, bzw. nicht zu können. Das ist die klassische Definition nach § 263 StGB.

Also:

einfach nix rausgeben, bis er gezahlt hat.

Auch wenn der die Polizei dazu holen will. - Tür b leibt zu.

Die Polizei wird den auf das Zivilrecht verweisen, wenn er seine Sachen wieder haben willl.

Und im Gesetz heißt es eindeutig:

§ 562 selber lesen

Hoffentlich is ja was dabei, was man evtl verwerten kann, wie Fernseher, Musikanlage o.ä.

Mit deiner Ansage des Vermieterpfandrechtes nach § 562 BGB teilst du dem auch mit, dass du die Sachen z.B. nach 2 Monaten verwertest und !!wichtig!! wenn der Erlös nicht ausreicht, der Rest der Schulden bestehen bleibt.

Wenn dem an seinen Sachen was liegt wird der fix.

Evtl wird der Ratenzahlung o.ä. anbieten.

Das kannste machen, aber NUR, wenn er die Verbindlichkeiten schriftlich widerspruchslos anerkennt, am besten mit Angabe des Arbeitgebers und des neuen Wohnsitzes.

Das ist dann quasi wie n Titel.

Schau bitte einmal unter diesen Link: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-mietvertrages/muendlicher-mietvertrag.html Wäre wichtig!

Dazu auch: Mündlicher Mietvertrag Unbefristete Mietverträge können generell mündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über die Art des Mietobjektes, die zu zahlenden Miete und den Zweck der Nutzung der Mietsache einig geworden sind. Der Vermieter hat danach dem Mieter die Nutzung der Sache zu überlassen und der Mieter die Miete zu zahlen. Haben sich Vermieter und Mieter nicht auf die Zeit des Mietvertrages geeinigt, so ist der Vertrag in den Fristen kündbar, in denen die Zahlung der Miete vereinbart wurde. Bei einer tageweisen Mietzahlung ist der Vertrag also auch in der Frist von einem Tag kündbar usw.

Ausnahme davon ist ein Vertrag über eine Mietwohnung. Auch ein solcher Vertrag ist mündlich vereinbar, die Kündigung richtet sich aber nach den im Gesetz vorgeschriebenen besonderen Kündigungsschutzregeln für Wohnungsmieter.

Hm, viele Vermieter fallen auf den Trick herein. Ich glaube, wenn er sowiso nicht zahlen kann, wirst du sowiso nichts davon sehen.

Rauswerfen ist verboten, das kann strafrechtliche Folgen für dich haben, wenn der Mieter beispielsweise mit Gewalt am Eingang gehindert wird.

JimiTheSchmelzi 
Beitragsersteller
 24.07.2011, 16:52

Und was wenn ich zufälligerweise nicht da bin wenn er kommt er hat nähmlich keinen Schlüssel.

HeinerV  24.07.2011, 16:55
@JimiTheSchmelzi

Die Möglichkeit wäre, wenn ihr das gesamte Hab und Gut packen und vor die Tür stellen würdet. Schloss austauschen. Ihm dann per SMS Bescheid gebt, dass er die Sachen abholen kann. Jedoch haltet euch wenn er kommt von ihm fern. Dann denke ich mir, hat er keine Möglichkeit etwas zu machen.

Meinereiner67  24.07.2011, 17:20
@HeinerV

@HeinerV

Rauswerfen ist verboten

So wie ich das verstehe is der ja schon raus.

NICHTS rausstellen.

sondern erst dann irgendwas rausgeben, wenn er glöhnt hat.

JimiTheSchmelzi 
Beitragsersteller
 24.07.2011, 16:52

...

nun hat er wieder geschrieben von wegen er zahlt die restliche Miete nicht er kommt morgen seine Sachen abholen

Auf die eine Art solltest Du froh sein ihn los zu werden.

Ein mündlicher Mietvertrag ist bindend. Gut das Du schriftlich gekündigt hast.

Laß ihn in die Wohnung und mach, wie Nemisis schreibt, von Deinem Vermieterpfandrecht Gebrauch.

nun hat er wieder geschrieben von wegen er zahlt die restliche Miete nicht er kommt morgen seine Sachen abholen und wir haben ja nichts gegen ihn in der Hand da es keinen Mietvertrag gibt.

auch ein mündlicher Untermietvertrag ist wirksam - wenn Du seine neue Adresse weißt, dann schick ihm über die ausstehenden Mieten einen gerichtlichen Mahnbescheid - Formular gibts im Schreibwarenhandel.

Wenn er morgen kommt, mache von Deinem Vermieterpfandrecht Gebrauch (Zeugen solltest Du da aber schon haben!)

http://www.rechtslexikon-online.de/Vermieterpfandrecht.html

Die gepfändeten Sachen mußt Du ihm halt wiedergeben, sobald er die Mietausstände bezahlt hat.