Darf ein Vermieter den Verkauf meiner EBK verbieten?
Moinsen liebe Community,
ich ziehe demnächst um und habe in meiner aktuellen Wohnung eine auf Maß gefertigte EBK verbaut (ca. 5 Jahre alt, noch gut im Schuss). Da deutliche umbauten nötig wären, lohnt eine Mitnahme in die neue Wohnung nicht.
Darf der Vermieter verlangen, dass ich die Kuche entferne obwohl der neue Mieter diese übernehmen würde?
Wenn der Nachmieter sie nicht will, ist natürlich klar,dass sie raus muss.
6 Antworten
Wenn du sie dem Nachmieter verkaufst, kannst du sie drin lassen. Denn wenn der Nachmieter selbst für eine Küche sorgen muss, weil der Vermieter keine zur Verfügung stellt, darf er natürlich auch deine nehmen. Nur wenn der Nachmieter sie NICHT möchte, darf der Vermieter natürlich den Ausbau verlangen.
Wenn du sie dem Nachmieter verkaufst, kannst du sie drin lassen.
Nur wenn der Vermieter auch damit einverstanden ist. Der kann durchaus auch darauf bestehen, dass ihm die ohne Kueche vermietete Wohnung dann auch ohne Kueche wieder zurueck gegeben wird. Dann kann er auch viel besser uebrpruefen, ob die Wohnung auch hinter den Einbaumoebeln noch in Ordnung ist oder ob sie da vielleicht irgendwelche Schaeden hat.
Wenn der Vermieter die Wohnung so zurueck haben will, wie er sie euch damals uebergeben hat, kann er das natuerlich verlangen. Kannst sie dem Nachmieter ja trotzdem verkaufen. Dann muss der sie halt wieder einbauen.
Bloed wird's nur, wenn der Vermieter eine eigene Kuecche einbauen lassen und die Wohnung zukuenftig mit Kueche vermieten will.
Wenn mit Sicherheit ein/der Nachmieter die Küche von dir übernimmt, kann nach meinem Dafürhalten der Vermieter nicht deren Ausbau bei Mietende fordern.
Es ist seine Wohnung, klar.
Ergibt zwar keinen Sinn, aber er kann das, sicher. Darum stehe ich dieser seltsamen Sitte in Deutschland, Wohnungen ohne Küchen zu vermieten und mieterseitig EBK zu verbauen sehr kritisch gegenüber.
Dir bleiben 3 Möglichkeiten
Die Küche wird vom Nachmieter übernommen
Du ziehst aus und lässt sie Küche drin, einigst dich mit dem Vermieter
Ausbauen und anderweitig verkaufen