Darf der Vermieter in meiner Abwesenheit ungefragt die Wohnung renovieren?
Stehe noch bis 31.12. in einem Mietverhältnis in einer möblierten Wohnung. Bin aus beruflichen Gründen nur mehr gelegentlich in der Wohnung. Mit Absprache des Vermieters hat er noch keinen Nachmieter. Nun war ich wieder in der Wohnung und stelle fest, dass einiges erneuert wurde, und einiges an Mobilar fehlt. Handwerker gehen anscheinend ein und aus in der Wohnung, da Werkzeug und Kleidung abgestellt sind. Darf der Vermieter denn renovieren solange ich im Mietverhältnis stehe, darf er denn so ohne weiteres meine Wohnung betreten ? Zur Rede gestellt sagt der Vermieter, er darf zu jeder Zeit renovieren und somit die Wohnung auch ohne meiner Genehmigung die Wohnung betreten.
10 Antworten
Stehe noch bis 31.12. in einem Mietverhältnis in einer möblierten Wohnung. Bin aus beruflichen Gründen nur mehr gelegentlich in der Wohnung. Mit Absprache des Vermieters hat er noch keinen Nachmieter. Nun war ich wieder in der Wohnung und stelle fest, dass einiges erneuert wurde, und einiges an Mobilar fehlt.
Solange Deine Kündigungsfrist läuft, darf er die Mieträume nicht ohne Deine Zustimmung betreten und er darf auch keinen Schlüssel ohne Deine Zustimmung besitzen.
Tausche das Schloss aus und am letzten Tag der Kündigungsfrist das alte Schloss wieder einbauen.
Zur Rede gestellt sagt der Vermieter, er darf zu jeder Zeit renovieren und somit die Wohnung auch ohne meiner Genehmigung die Wohnung betreten
An den Haaren herbeigezogen. Soll er Dir mal zeigen wo das steht.
Das war Hausfriedensbruch.Vermieter hat keinen Anspruch auf Schlüssel.
Die Wohnungsübergabe verlief harmonisch - bis der Vermieter die da-zugehörigen Schlüssel aushändigte und - mehr beiläufig - erwähnte, er selbst behalte einen für sich, um in die Wohnung zu kommen, falls der Mieter mal abwesend sei. Darf der Vermieter darauf bestehen, sich im Grunde jederzeit Zugang zu "seiner" Wohnung zu verschaffen? Die Antwort ist eindeutig: Er darf es nicht. Natürlich kann der Mieter ihm einen Wohnungsschlüssel überlassen, er muß es aber nicht. Der Mieter ist so-gar berechtigt, seine Wohnung dagegen abzusichern, wenn er den Verdacht hat, daß der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt. Dies be-stätigt ein Urteil des AG Köln. (Az.: 217 C 483/93)
Urteil vom Amtsgericht Köln - AZ: 217C483/93
MfG
Johnnymcmuff
Danke, auch an alle anderen :-)
Das darf er natürlich nicht.
Ich würde trotz der kurzen Zeit das Schloss wechseln.. Zur Schlüsselübergabe kannst Du ja das alte Schloss wieder einbauen.
Nein das darf er nicht.
Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Diebstal ( und einiges an Mobilar fehlt.)
darf er denn so ohne weiteres meine Wohnung betreten ?
Nein darf er nicht, das erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruch. Ich würde die Schlösser auswechseln, wenn es nicht bloß noch für knappe 4 Wochen wäre.
lieben Dank für die schnellen Antworten, ich hoffe Ihr habt alle recht und ich kann so gegen den Vermieter vor gehen.
Freue mich auf weitere Antworten :-)
Nein das darf er nicht. Du bist der Besitzer der Wohnung und darfst entscheiden wer da rein darf und wer nicht.
Wenn es keine Zusatzvereinbarungen gibt ist es tatsächlich Hausfriedensbruch. Könnte man zur Anzeige bringen oder wie oben angeraten Schlösser tauschen (alte aufbewahren und später zurücktauschen!). Die Wohnung ist angemietet und somit hat der Mieter das Hausrecht.