Vermieter will plötzlich doch keine Nachmieter?
Hi, ich habe meinen Vermieter nach absenden meiner fristgemäßen Kündigung angerufen und ihn gefragt ob ich einen Nachmieter suchen kann. Seine Antwort darauf war ja, ich solle nur rechtzeitig bescheid sagen ca. 2 Wochen oder mehr.
Die Wohnung wurde zum 31.03.2017 gekündigt und mitte Januar habe ich bereits eine neue Wohnung gefunden. Daraufhin habe ich einen neuen Mietvertrag ab Februar abgeschlossen und suchte nach Nachmietern. Als ich ein paar Anwerber auf die Wohnung hatte, rief ich den Vermieter erneut an um ihn darüber zu informieren und gegebenenfalls einen Termin mit ihm zu vereinbaren. Er meinte nun sinngemäß "ich habe es mir anders überlegt. Ich will keine neuen Mieter, sondern eher alle die noch im Haus sind los rausbekommen und das Haus verkaufen". Nun ist die Frage folgende:
Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen? Ich habe die Wohnung zum Februar nur aufgrund seiner Aussage bezüglich der Nachmieter in betracht gezogen. Und falls es tatsächlich dazu gekommen wäre hätte ich auch ein mal doppelt Miete gezahlt (für Februar). Aber jetzt auch noch den März zu zahlen, nur weil er es sich plötzlich anders überlegt finde ich ziemlich beschissen! Klar weiß ich, dass ich mit einer schriftlichen Vereinbarung besser dran gewesen wäre... Allerdings kann man ja gewisse Verträge und Willenserklärungen mündlich abschließen/abgeben. Jetzt bin ich ratlos.
Dem verpeilten Jungen der ein Haus geerbt hat und mit der Verantwortung offensichtlich nicht umgehen kann noch Geld in den Rachen werfen? hmm...
7 Antworten
"kann man ja gewisse Verträge und Willenserklärungen mündlich abschließen/abgeben";
es ist eher umgekehrt, nur wenige Verträge bedürfen der Schriftform oder sogar eine notarielle Mitwirkung.
Dein Problem ist, das du einen Schaden aufgrund des Vertrauens in seine Aussage erleidest. Grundsätzlich wäre da natürlich was zu "löten", aber da du diese Zusage praktisch nicht beweisen kannst würdest du schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher werfen.
Du klammerst dich an den ursprünglichen Vertrag und schaffst es nicht darüber hinaus zu denken. Es ist aber etwas passiert.
Das unterschlägst du und macht Unterstellungen. Wo steht bitte bei mir "zwangsläufig" oder beim Fragesteller das "er den erstbesten Nachmieter angeschleppt hätte" und das "dieser dann abgeleht wurde". Du fabulierst am Thema vorbei, weil du mit aller Gewalt deine Einschätzung vertreten willst.
Mieter und Vermieter haben eine Veränderung im Vertrag durchgeführt, Mieter hat sich daran orientiert, Vermieter will nix mehr davon wissen. Ohne weitere Informationen (wie der ursprüngliche Vertrag aussah etc.) ist da schwer zu raten, deswegen schrieb ich "Grundsätzlich wäre da natürlich was zu "löten".
Es gibt einen Mietvertrag an den sich Mieter und Vermieter zu halten haben. Ich unterschlage nichts und ich mache keine Unterstellungen. Fakt ist, dass der Vermieter, auch bei der Gestattung der Nachmietersuche, darauf bestehen kann, dass der Mieter die Kündigungsfrist einhält. Fakt ist, dass der Vermieter keinen einzigen gestellten Nachmieter akzeptieren muss. Weder den erstbesten, noch sonst irgendeinen. Der Vermieter allein entscheidet wann und an wen er vermietet. So einfach ist das. Und daran gibts nix zu rütteln.
Schade TrudiMeier das du es nicht verstehen willst, darum nochmals und letztmalig: der Mietvertrag wurde abgeändert; Rest wurde auch schon ausführlich geschrieben. lg
Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen?
Ja, denn du hast zum 31.03. gekündigt.
Du kannst auch 100 Nachmieter stellen, erst wenn einer von deinen einen Mietvertrag für die Wohnung unterzeichnet, bist du raus aus der Kiste.
Der Rest deines Beitrags ist rechtlich gesehen nur blabla.
Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen?
Ja.
Dem verpeilten Jungen der ein Haus geerbt hat und mit der Verantwortung offensichtlich nicht umgehen kann noch Geld in den Rachen werfen?
Verpeilt hin oder her, Du hast einen Vertrag, den mußt Du einhalten.
Allerdings kann man ja gewisse Verträge und Willenserklärungen mündlich abschließen/abgeben. Jetzt bin ich ratlos.
Welchen Vertrag? Der Vermieter hat lediglich gesagt das Du Interessenten suche kannst, mehr nicht.
Die Entscheidung ob und welchen er davon akzeptiert ist allein seine Entscheidung.
Ein Vermieter muss kein Nachmieter akzeptieren.
Du musst ihm dann also bis ende März noch Miete zahlen.
Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen?
Aber natürlich!
Ich habe die Wohnung zum Februar nur aufgrund seiner Aussage bezüglich der Nachmieter in betracht gezogen.
Und wenn dein Vermieter nun einen von dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert hätte und mit ihm einen Mietvertrag geschlossen hätte, der erst nach Ablauf deiner Kündigungsfrist beginnt? Der Vermieter allein entscheidet an wen und wann er vermietet. Er muss keinen deiner gestellten Nachmieter akzeptieren und wenn du ihm 100 anschleppst.
Dem verpeilten Jungen der ein Haus geerbt hat und mit der Verantwortung offensichtlich nicht umgehen kann noch Geld in den Rachen werfen? hmm..
Wie kommst du auf das schmale Brett? Der FS erleidet doch keinen Schaden. Er hat einen Vertrag, den er einhalten muss. Ja, er hat gefragt, ob er einen Nachmieter suchen darf, mehr aber auch nicht. Das bedeutet doch nicht zwangsläufig, und das sollte einem der gesunde Menschenverstand schon sagen, dass der Vermieter auch den nächstbesten angeschleppten Nachmieter zum Wunschtermin des Fragestellers auch akzeptieren muss.