Darf ein Gerichtsvollzieher meine Sportaschen mit meiner Kleidung durchsuchen, wenn ich bei meiner Freundin auf Besuch bin und er bei Forderungen hat?
8 Antworten
Um nochmal klar zu sagen wie die Lage ist. Ich wusste nicht, dass der GV kommt und bin auf Besuch bei ihr. Ich habe halt eine Tasche dabei mit den alltäglich notwendigen Dingen(Kleidung, Pflegeutensilien,aber auch mittlerweileSchmutzwäsche) zudem habe ich meinen Laptop dabei, Xbox360,PS2 und PSP (letztere 3 sind schon länger hier),alles ohne Rechnung.
Meine Freundin hat nur eine PS1 und einen 6 Jahre alten Laptop.
1. Würde er nicht meine Privatsphäre verletzen, wenn er meine Tasche mitsamt Unterwäsche, schmutziger Kleidung usw durchwühlt? Was wenn es mich zu peinlich berührt und ich einfach nein sage?
2. Ich weiß, er muss nichts feststellen wegen des Eigentums. Aber was wenn ich mich weigere die Konsolen/Laptop mitzunehmen die mir gehören, dass ich aber nicht nachweisen kann, weil ich ja keine Rechnungen mehr habe? Ich sehe es nicht ein, darauf zu verzichten bis ich einen Antrag auf Herausgabe gestellt habe.
3. Wird er bei Zahlungsunfähig den alten Laptop und die PS1 pfänden? Beides ist ja schon älter und dürfte, allein wegen der Gebrauchsspuren, nichts bzw nicht mehr viel bringen an Geld.
4. Was wenn er trotz allem etwas von mir mitnehmen bzw durchsuchen will und ich einfach nein sage, meine Sachen zusammen packe und gehe? Mich festhalten oder am Gehen behindern darf er ja nicht.
Ja, aber er würde doch, dadurch dass Unterwäsche, Schmutzwäsche usw darin ist massiv in meine Privatsphäre eingreifen, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe. Ich will sie auch nicht alleine lassen, da sie einfach auf meine Unterstützung baut.
Zudem habe ich auch Konsolen mitgebracht für die ich keine Rechnungen mehr habe. Sie sind schon etwas älter(PS2, Xbox360, PSP). Und er muss ja das Eigentum nicht feststellen, aber ich sehe es nicht ein, sie ihm mitzugeben und dann einen Antrag usw zur Herausgabe zu stellen.
Meine Freundin selbst hat nur eine PS1 und einen älteren Laptop(6 Jahre). Ist das Pfändbar?
Soweit ich weiß darf er in die Taschen schauen, wenn sie sich in der Wohnung der Schuldnerin befinden, um zu überprüfen, ob da auch WIRKLICH Kleidung drin ist die nicht deiner Freundin gehört. Sie könnte ja auch Brillanten und Bargeld in der Tasche haben und nur behaupten, dass das nicht ihr gehört
Darf er.
JUP!
Wozu ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, wenn Sie ihn in Ihre Wohnung hereingelassen haben oder wenn er eine richterliche Durchsuchungsanordnung vorlegt ?Der Gerichtsvollzieher ist befugt, Ihre Wohnung zu durchsuchen, wobei unter Wohnung auch Arbeits- und Geschäftsräume sowie z.B. Hof, Garten, Garage und Keller zu verstehen sind. Wenn Sie mit jemandem zusammenleben ( Ehegatte/ Lebensgefährte ) oder sich Ihre Wohnung mit Dritten teilen ( Wohngemeinschaft ), so ist der Partner bzw. sind die Mitbewohner verpflichtet, die Durchsuchung zu dulden. Ausgenommen von der Durchsuchung sind lediglich die Räume der Wohnung, die ausschließlich von dem Partner oder Dritten bewohnt werden.
Im Rahmen der Durchsuchung kann der Gerichtsvollzieher auch verschlossene Zimmertüren und Behältnisse aller Art, d.h. z.B. Schränke, Truhen, Schubladen, Koffer, Aktentaschen und Taschen von Kleidungsstücken öffnen und durchsuchen.
(Das es deine Tasche ist, spielt keine Rolle, behaupten kann man viel)
Da steht auch drinne, WAS pfändbar ist!
Was pfändbar ist usw weiß ich. Aber was will er tun, wenn ich mich weigere?(siehe Fragergänzung oben)Ich habe ja nichts mit den Schulden zu tun und würde auch bei dem Versuch, dass er meine Sachen nehmen will, mich zur Wehr setzen, notfalls alles einpacken und gehen.