Wie weit darf ein JVA Justiz mich als Besucher durchsuchen?

3 Antworten

In der Regel geht es durch einen Detektorrahmen und danach in die Abtastkontrolle. Ausziehen musst Du Dich nicht. Wenn ein bestimmter Verdacht besteht gibt es Besuchsräume mit Trennscheiben. Zudem werden die Gefangenen nach dem Besuch ebenfalls kontrolliert. Dies kann auch, wenn ein begründeter Verdacht besteht, mittels Entkleidung erfolgen.

Benni187 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 11:07

Gibt es da ne gesetzliche Regelung?

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass dem Gefangenen "ein Geschenk" überreicht werden soll, dann sind solche Maßnahmen wohl angebracht. Natürlich muss man dich nicht unbedingt nackt ausziehen um festzustellen, ob du ein solches Geschenk bei dir führst. Es gibt heutzutage elektronische Möglichkeiten.

Also ich bin mir da jetzt nicht 100-prozentig sicher, aber als erstest wird man natürlich durch so eine Metallsonde durchgehen und dann kommt es noch darauf an wie "gefährlich" der Häftling ist, den sie besuchen wollen! :)

dabebe  08.07.2019, 22:58

In Bayern ist es so geregelt das der Besuch davon abhängig gemacht werden kann ob der Besucher sich durchsuchen lässt . Die komplette Entkleidung kommt eigentlich eher nicht vor Wenn der dringende Verdacht besteht wird der Besuch eher abgelehnt

zu finden in : Art.27 abs.3 BayStVollzG