Darf der Gerichtsvollzieher eine Türe öffnen, wenn man dort nicht gemeldet ist?

5 Antworten

Das ist eine sehr gute Frage, die Du da stellst. Und sie ist meines Erachtens schwierig zu beantworten. Um zu einem Ergebnis zu kommen, muß man sich über die Voraussetzungen annähnern.

Eine Zwangsöffnung kommt im Grunde nur bei Zwangsräumung in Frage oder wenn der Schuldner im Falle einer Pfändung nicht angetroffen werden kann. Ich nehme an, bei Dir ist letzteres der Fall.

Trifft der Gerichtsvollzieher wiederholt den Schuldner vor Ort nicht an, so kann der Gläubiger einen Durchsuchungsbeschluß (mit welchem eine Zwangsöffnung in der Regel einhergeht) beantragen. Dazu ist aber notwendig, daß der Schuldner offensichtlich auch dort wohnt. Dazu reicht aus, daß ein Namensschild an der Tür angebracht ist oder der Gläubiger den Auftrag zur Ermittlung des Wohnsitzes/Aufenthaltsortes erteilt hat.

Konkret heißt das in Deinem Fall: es scheint weder offensichtlich zu sein, daß Du in dieser Wohnung wohnst, noch daß Du dort gemeldet bist. Folglich bin ich der Ansicht, daß der Gerichtsvollzieher keine Rechtsgrundlage besitzt, die Türe zwangsöffnen zu lassen. Darauf, daß Du nicht im Mietvertrag stehst, kommt es nebenbei gesagt, nicht an, da der Gerichtsvollzieher keinen Einblick in den Vertrag von amts wegen hat. Selbst wenn Du im MV als Mieter stehen würdest, wäre dies unerheblich.

Es geht also um eine Wohnung in der mittlerweile nur noch Dein Ex wohnt und in der Du selbst nie gemeldet warst und auch nicht im Mietvertrag standest??

Dann gibt es im Regelfall keine Handhabe für den GV. Gegen den Willen Deines Ex darf er die Wohnung ohnehin nicht betreten, bzw. nur mit richterlicher Anordnung. Und die wird er beim dargestellten Sachverhalt (den Du ihm natürlich mitteilen musst) im Normalfall nicht bekommen. Erreichen kann man GV ganz einfach. Die haben ein Büro und ein Postfach bei ihrem jew. Amtsgericht (sog. Gerichtsvollzieherverteilerstelle). Dort schickt man einen Brief (oder ein Telefax) hin.

Dort wohnt mein noch Ehemann. Die Post ist auch dorthin gegangen. Ich wurde darüber von ihm in Kenntnis gesetzt. Ich bekomme die Gerichtsvollzieherin auch einfach nicht erreicht.

Das Problem ist an der Stelle, das die Post nicht mit den Verweis, unzustellbar zurückgegangen ist. Wenn Sie dort nicht gemeldet sind und nicht wohnen ist schon die Zustellung nicht wirksam erfolgt, solange Sie das Dokument nicht tatsächlich erhalten haben.

Sinnvollerweise sollte da jemand zu Hause sein und den Gerichtsvollzieher sagen das fragliche Person da weder wohnt noch gemeldet ist. Die Vollstreckung ist immer gegen eine Person und nicht gegen eine Wohnung gerichtet.

Das Problem ist, das der Gerichtsvollzieher schlicht nicht weiß, das es die falsche Wohnung ist.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Post der Gerichtsvollzieherin ist dorthin zugestellt worden und nicht etwa unzustellbar retour.

Natürlich geht sie davon aus, dass sie Dich dort antrifft.

Schreib ihr eine Mail mit der Klarstellung oder steh zum angekündigten Termin vor der Wohnung des Ex.

Gegen den Willen Deines Mannes nur mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung.

istdochegal1996 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 09:05

Aber warum? Was hat denn mein Mann damit zu tun? Verstehe ich irgendwie nicht..

Perpendikel  10.06.2021, 09:08
@istdochegal1996

Aufgrund des Fehlens sämtlicher Zusatzinformationen verstehe ich es auch nicht, was ein Gerichtsvollzieher vor Deiner alten Wohnung vor hat. Hast Du Schulden, die sich mit dieser Adresse in Verbindung bringen lassen?

istdochegal1996 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 09:08
@Perpendikel

Tatsächlich ja. Diese sind aber schon einige Jahre alt.

Perpendikel  10.06.2021, 09:15
@istdochegal1996

Bis als letztes Mittel zur Schuldenbegleichung eine Zwangsvollstreckung angeordnet wird vergeht schon einige Zeit. Warst Du schon bei der Schuldnerberatung deswegen? Die kennen sich auch mit der rechtlichen Seite aus. Auf alle Fälle aber solltest Du mit der Gerichtsvollzieherin Kontakt aufnehmen.