Auto nicht mehr in die Garage parken wegen Gerichtsvollzieher?
Wie ich bereits in meinier anderen Frage erwähnt habe droht mir in den nächsten Wochen / Monaten ein Besuch vom Gerichtsvollzieher der das Auto von meinem Vater beschlagnahmen könnte. Wenn ich es aber nicht in die Garage sondern bisschen weiter weg vom Haus parke wäre es dann sicher vor dem Gerichtsvollzieher ? Der kann ja nicht wissen dass ich das Auto von meinem Vater fahre oder?
10 Antworten
Nur mal als Hinweis: Es gibt den Straftatbestand der Vollstreckungsvereitelung, § 288 StGB.
Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du der Schuldner bist, kann der Gerichtsvollzieher nicht das Eigentum deines Vaters pfänden.
Der kann ja nicht wissen dass ich das Auto von meinem Vater fahre oder?
Wer bezahlt den Unterhalt für das Fahrzeug - Versicherung, Steuern usw.?
Gut zu wissen:
Wenn der Pfändungsversuch erfolglos bleibt, wird der Gerichtsvollzieher dir die Vermögensauskunft abnehmen. (früher Eidesstattliche Vers. - noch früher, Offenbarungseid).
Was hältst du denn von der Idee, einfach deine Schulden zu bezahlen?
Das ist auch mit kleinen Raten möglich.
Wenn du das Fahrzeug nicht zum Arbeiten brauchst, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund ein Auto unterhalten zu müssen.
Würdest du nicht genauso denken, wenn du nicht Schuldner, sondern Gläubiger wärst und dir jemand Geld schulden würde?
Vor Gericht dagegen wehren klingt nach Gerichtsverfahren, es reicht aber vollkommen dem Verwaltungsbeamten den Eigentumsnachweis in Form des Fahrzeugbriefes zu erbringen. In der Regel geht man erstmal davon aus, dass der Halter auch der Eigentümer ist und dafür reicht ein kurzer Blick in den Fahrzeugschein. Sollte das Auto als gepfändet werden sollen, dem Beamten einfach die Papiere zeigen, dass es nicht dein Auto ist, dann kann er es erstmal nicht mehr ohne weiteres pfänden.
" In der Regel geht man erstmal davon aus, dass der Halter auch der Eigentümer ist "
Und du gehst davon aus, dass ein GV sich davon ohne Nachdenken überzeugen lässt? "Man" ist nicht gleich GV.
Vor Gericht dagegen wehren klingt nach Gerichtsverfahren
Korrekt.
es reicht aber vollkommen dem Verwaltungsbeamten den Eigentumsnachweis in Form des Fahrzeugbriefes zu erbringen.
Manchmal reicht es, manchmal nicht. Das kommt auf das Ermessen des Gerichtsvollziehers an. Verpflichtet ist er nicht, diesen Eigentumsnachweis zu berücksichtigen.
dann kann er es erstmal nicht mehr ohne weiteres pfänden.
Doch, er kann. Das ist ja der Knackpunkt. Und wenn man sich versucht zu wehren, wird er ggf. die Polizei zu Hilfe rufen. Er kann es und wenn er es will, wird er es auch pfänden.
Der Gerichtsvollzieher ist nicht derjenige, der die macht hat, abschließende Fallunterscheidungen zu treffen. Das ist einem Gericht überlassen.
Das macht auch Sinn. Stell dir vor, Vater und Sohn kaufen beide denselben teuren Fernseher. Nun kommt der Gerichtsvollzieher und es steht nur noch einer in der Wohnung und dummerweise ist es der des Sohnes. Was dann? Solche Dinge genau zu untersuchen, alle Parteien anzuhören, dafür gibt es genau dieses Gerichtsverfahren dann.
Um deine ganzen Fragen in den letzten Stunden zu beantworten:
Wenn das Auto deinem Vater gehört, er also einen Eigentumsnachweis beibringen kann, hat der Gerichtsvollzieher keine Handhabe, das zu pfänden. Nur, wenn der Eigentumsnachweis nicht beigebracht werden kann, kommt der Kuckuck drauf.
Dein Laptop kannst Du ihm getrost anbieten, den wird er nicht wollen. Der wird kaum zum Decken der Forderung und Kosten ausreichen, vor allem weil er in der Verwertung maximal nur noch ein Drittel von dem bringt was Du bezahlt hast.
Hier ergeht noch mal der Hinweis, das Vereitelung der Zwangsvollstreckung eine Straftat ist, und nach § 288 StGB mit bis zu zwei Jahren Knast oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
Deinen Urlaub wegen Corona kannst Du erst kostenfrei stornieren, wenn das auswärtige Amt eine Reisewarnung für das betroffene Land herausgegeben hat.
Irgendwie paßt das alles nicht zusammen, Urlaub buchen, Gaming Laptop kaufen und dann den Gerichtsvollzieher im Nacken haben.
hat der Gerichtsvollzieher keine Handhabe, das zu pfänden.
Das ist einfach nur falsch.
Ein Gerichtsvollzieher muss die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Er kann auch fremdes Eigentum pfänden, wenn es im Zugriff des Schuldners ist.
Geklärt wird das dann vor Gericht. https://de.wikipedia.org/wiki/Drittwiderspruchsklage
Wenn der Gerichtsvollzieher nach Eigentumsnachweis von der Pfändung absieht, dann nur in offensichtlichen Fällen und um dem Gericht Arbeit zu ersparen. Müssen tut er das nicht.
Dem Rest stimme ich aber natürlich zu.
Hallo, der gerichtsvollzieher kann alle Gegenstände pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldner befinden; § 808 ZPO; Eigentumsverhältnisse darf er dabei auch nicht prüfen, auch wenn der Schuldner dem gerichtsvollzieher zb den Kfz Schein vorlegt, denn dieser ist kein Eigentumsnachweis;
Ansonsten würde ja jeder Schuldner behaupten, alles vorgefundene gehört anderen Personen;
Wird etwas gepfändet, das dem Schuldner nicht gehört, muss der Schuldner von sich aus den Eigentümer verständigen und dieser muss bei Gericht die Freigabe beantragen oder eine Drittwiderspruchsklage bei Gericht einreichen und sein Eigentum nachweisen; § 771 ff ZPO
Pfändet also der Gerichtsvollzieher etwas bei dir, was du zb auf raten unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gekauft hast und wird der Gegenstand versteigert, weil der Eigentümer nicht von der Pfändung informiert wurde, ist es vorbei;
Du hast Schulden, nicht dein Vater und wenn das Auto nachweisbar deinem Vater gehört, darf er es nicht pfänden. Auch dann nicht, wenn es in deiner Garage steht.
Doch, er darf auch das dann erst mal pfänden. Der Gerichtsvollzieher muss die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Das ist Sache der Gerichte.
Doch aber nicht,wenn es einem Herrn Lehmann,oder Frau Müller gehört.Das ist nämlich das Gleiche.Es gehört dem FS nicht.Oder darf der Gerichtsvollzieher auch das Auto von Herrn Lehmann oder Frau Müller pfänden?
Das darf er tatsächlich. Herr Lehmann oder Frau Müller haben dann die Möglichkeit, ihr Eigentum im Wege der Drittwiderspruchsklage nachzuweisen.
Zum Nachweisen reicht an Ort und Stelle der Fahrzeugbrief und die Zulassung .
Die Fahrzeugpapiere sind kein Eigentumsnachweis, sondern weisen nur den Halter des Fahrzeugs aus. Halter und Eigentümer müssen nicht dieselbe Person sein.
Und was ist mit dem KFZ-Brief?Frage,weil ich das so kenne.Danke
Der Kfz-Brief heißt seit ein paar Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II, und dort steht folgender Satz:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz
Das war allerdings auch schon zur der Zeit, als es noch Fahrzeugbrief hieß, auch nicht anders.
Ok,ich danke dir
Ein weit verbreiteter Rechtsirrtum.
Der Gerichtsvollzieher kann auch fremdes Eigentum pfänden. Wenn das dem wahren Eigentümer dann nicht passt, kann er sich vor Gericht dagegen wehren. Dort wird dann alles genauestens geprüft.