Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und 8000€ haben möchte, für eine unberechtigte Forderung?
Bei einer 26 jährigen Freundin stand vor wenigen Tagen ein Gerichtsvollzieher vor der Tür. Er wollte fast 8000€ für zwei Forderungen inkl. Vollstreckungsbescheide eintreiben, sprich, er wollte dass meine Freundin eine Vermögensauskunft ablegt.
Da ja schon Vollstreckungsbescheide vorhanden sind, können Konten, der Lohn sowie Gegenstände gepfändet werden.
Letztendlich hat sich meine Freundin dann geweigert, eine Vermögensauskunft abzugeben.
Von den Forderungen weiß sie nichts. Die Forderungen resultieren aus nicht bezahlten Online-Bestellungen aus dem Jahr 2012/13. Sie lebte damals noch bei ihrem Exfreund. Sie geht davon aus, dass er Dinge auf ihren Namen bestellte und nicht zahlte.
12 Antworten
Dass sie von den Forderungen nichts weiß, kann nicht sein. Es gab Mahnungen, einen Mahnbescheid vom Gericht, der Vollstreckungsbefehl wurde erlassen usw. Sie hat sich um nichts gekümmert und zu keiner Zeit Widerspruch eingelegt. Sie wurde also mehrfach über die rechtlichen Schritte gegen sie informiert. Möglicherweise hat sie es nur vergessen, weil es schon viele Jahre her ist.
Vollstreckbare Titel haben eine Gültigkeit von 30 Jahren (= Verjährungsfrist). Wenn diese Frist unterbrochen wird, verlängert sich die Gültigkeit entsprechend.
Sie wird das Geld bezahlen müssen. Die Vermögensauskunft kann sie nicht dauerhaft verweigern. Die Gläubiger könnten sogar eine Beugehaft beantragen, um die Vermögensauskunft auf diesem Weg zu erzwingen, müßten dann jedoch das Geld für ihren Gefängnisaufenthalt vorschießen. Allerdings wird dies fast nie praktiziert.
Warum vereinbart sie mit den Gläubigern keine Ratenzahlungen?
Bevor der Gerichtsvollzieher ins Haus kommt, gibt es Gelbe Briefe(Gerichtliche Mahnbescheide) wenn man diesem Mahnbescheid nicht widerspricht, dann ist die Forderung 30 Jahre gültig.
Sie müsste jetzt beweisen, das sie den Mahnbescheid damals nicht erhalten hat, z.b. sie hat damals ihren Ex wegen Warenbetrug und Postunterschlagung angezeigt und das fällt in den Zeitraum, aus dem dieser Gerichtliche Mahnbescheid kommt.
Wenn sie das nicht beweisen kann, dann hat sie die Forderung am Hacken und muß bezahlen. Und dann kommt sie auch nicht um eine Vermögensauskunft drum rum.
Hat sie nachweislich an der Adresse nicht gewohnt ( Meldeauskunft) wo der Mahnbescheid hinkam kann man diesen in den vorigen Stand wieder setzten und der Forderung widersprechen
Dazu muss man sich aber auch bei jedem Umzug sofort und ordentlich ummelden.
Ist ja nicht immer so der Fall.
So ein Gerichtsvollzieher kommt nicht spontan mal vorbei und behauptet etwas, der hat einen Titel von einem Gericht dabei, dieses Gericht hat zu 100% deine Freundin bereits darüber informiert das ermittelt und entschieden wurde.
Wenn ein Gerichtsvollzieher vollstrecken will, kann es sich nicht mehr um eine unberechtigte Forderung handeln. Die Rechtmaessigkeit der Forderung wurde vorher gerichtlich festgestellt. Ohne eine solche gerichtliche Feststellung wird ein Gerichtsvollzieher gar nicht aktiv.