Wieviele Kosten darf der Gerichtsvollzieher verlangen?
Hallo liebe Community, ich habe einen gelben Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten mit einer Zahlungaufforderung. Die Forderung beläuft sich auf 180 Euro und GV Kosten in Höhe von 43 Euro. Ist es rechtens wenn ich eine Gebühren/Posten Aufstellung von ihm verlangt, ich möchte ja gerne nachvollziehen können wie sich das Geld zusammensetzt, oder darf er das verweigern?
Vielen Dank schonmal.
2 Antworten
Ein detailliertes Forderungsverzeichnis ist beim Gläubiger anzufordern - der Gläubiger ist Schuldner der Gebühren des GV - der Gläubiger berechnet Dir diese Gebühren nur weiter (darauf hat er einen Anspruch).
Das Forderungsverzeichnis muß Dir der Gläubiger geben, damit man die Forderung auch prüfen kann - der GV erhebt die Gebühren nach der entsprechenden Gebührentabelle - ob diese angemessen sind, muß dann geprüft werden.
Der GV braucht Dir daher auch keine Auskunft über seine Gebühren zu geben.
Das habe ich doch erläutert - der GV hat mit Dir kein Vertragsverhältnis. Der Gläubiger hat das Recht Kosten, die in Zusammenhang mit der Beitreibung entstehen, bei Dir zurückzuholen. Die Gebühr wird also nicht Dir direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Gläubiger.
Du mußt die ggf. zu hohen Gebühren bei dem Gläubiger beanstanden.
Damit Du das prüfen kannst, muß der Gläubiger Dir ein detailliertes Forderungsverzeichnis zukommen lassen, in welchem dann auch die GV-Gebühren einzeln aufgelistet sein müssen (i. d. R. fallen mehrere Positionen an).
Unterstellt, ein Gericht hätte entschieden, daß die Gebühr zu hoch war:
Dann muß der Gläubiger Dir die zuviel eingeforderte Gebühr zurückerstatten und kann sich nun seinerseits dann an den GV zur Erstattung wenden.
Dass ich mir die GV Kosten vom Gläubiger zurückholen kann ist mir neu, heißt dass erst wenn ich in Widerspruch gehe, kann ich dann ein detailliertes Forderungsverzeichnis vom Gläubiger anfordern mit den GvKostG Posten?
Gerichtsvollzieher sind neutrale Personen, die auf keiner Seite stehen. Weder auf deiner noch auf der des Gläubigers. Sie haben feste Gebührensätze.
Du solltest erst mal hier schauen, ob du die Positionen findest: https://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/anlage.html
Abschnitt 2 dürfte interessant sein.
Normalerweise muss der Gerichtsvollzieher Auskunft geben. Die 43€ können je nach Tätigkeitsumfang durchaus stimmen. Arbeite ansonsten trotzdem mit dem Gerichtsvollzieher zusammen. Man kann das auch ggf. im Nachhinein rügen, wenn man Hinweise erhält, dass da etwas nicht stimmt.
Gibt es den ein Gesetz dass er es mir aushändigen muss, dass ich ihn darauf festsetzen kann?
Auf die Schnelle habe ich nur das da gefunden:
Genaue Gesetzesbegründung ist da zwar nicht drin und da sieht man wieder mal Wirrungen durch verschiedene Rechtsmittel. Aber am Ende wurde klar gesagt, dass der Schuldner Anspruch auf Auskunft durch die Gerichtsvollzieher/in hat.
Alles andere wäre auch juristisch unsinnig. Denn man muss stets in der Sache in die Möglichkeit versetzt werden, solche Posten sachlich zu prüfen.
Aber wie gesagt: Höflich bleiben. Das sind auch nur Menschen und die hören auch immer genug Ausreden von Leuten.
Vielen Dank, am besten wäre noch wenn es ein Gesetz gibt auf den ich ihn festnageln kann wenn er sich weigert.
Da bin ich überfragt.
Trotzdem danke dir schonmal 😊
Wieso muss er mir keine Auskunft über seine Gebühren die er erhebt geben? Wer sagt mir den das er nicht irgendwelche Posten berechnet weil er mich nicht leiden kann, wer prüft das den nach? Nach dem GvKostG komme ich keinesfalls auf 43 Euro, also muss ich davon ausgehen, dass er die Gebühren nicht korrekt berechnet.