Wieviele Kosten darf der Gerichtsvollzieher verlangen?

2 Antworten

Ein detailliertes Forderungsverzeichnis ist beim Gläubiger anzufordern - der Gläubiger ist Schuldner der Gebühren des GV - der Gläubiger berechnet Dir diese Gebühren nur weiter (darauf hat er einen Anspruch).

Das Forderungsverzeichnis muß Dir der Gläubiger geben, damit man die Forderung auch prüfen kann - der GV erhebt die Gebühren nach der entsprechenden Gebührentabelle - ob diese angemessen sind, muß dann geprüft werden.

Der GV braucht Dir daher auch keine Auskunft über seine Gebühren zu geben.

Cookie6000 
Beitragsersteller
 11.01.2020, 07:43

Wieso muss er mir keine Auskunft über seine Gebühren die er erhebt geben? Wer sagt mir den das er nicht irgendwelche Posten berechnet weil er mich nicht leiden kann, wer prüft das den nach? Nach dem GvKostG komme ich keinesfalls auf 43 Euro, also muss ich davon ausgehen, dass er die Gebühren nicht korrekt berechnet.

DerSchopenhauer  11.01.2020, 07:50
@Cookie6000

Das habe ich doch erläutert - der GV hat mit Dir kein Vertragsverhältnis. Der Gläubiger hat das Recht Kosten, die in Zusammenhang mit der Beitreibung entstehen, bei Dir zurückzuholen. Die Gebühr wird also nicht Dir direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Gläubiger.

Du mußt die ggf. zu hohen Gebühren bei dem Gläubiger beanstanden.

Damit Du das prüfen kannst, muß der Gläubiger Dir ein detailliertes Forderungsverzeichnis zukommen lassen, in welchem dann auch die GV-Gebühren einzeln aufgelistet sein müssen (i. d. R. fallen mehrere Positionen an).

Unterstellt, ein Gericht hätte entschieden, daß die Gebühr zu hoch war:

Dann muß der Gläubiger Dir die zuviel eingeforderte Gebühr zurückerstatten und kann sich nun seinerseits dann an den GV zur Erstattung wenden.

Cookie6000 
Beitragsersteller
 11.01.2020, 09:32
@DerSchopenhauer

Dass ich mir die GV Kosten vom Gläubiger zurückholen kann ist mir neu, heißt dass erst wenn ich in Widerspruch gehe, kann ich dann ein detailliertes Forderungsverzeichnis vom Gläubiger anfordern mit den GvKostG Posten?

Gerichtsvollzieher sind neutrale Personen, die auf keiner Seite stehen. Weder auf deiner noch auf der des Gläubigers. Sie haben feste Gebührensätze.

Du solltest erst mal hier schauen, ob du die Positionen findest: https://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/anlage.html

Abschnitt 2 dürfte interessant sein.

Normalerweise muss der Gerichtsvollzieher Auskunft geben. Die 43€ können je nach Tätigkeitsumfang durchaus stimmen. Arbeite ansonsten trotzdem mit dem Gerichtsvollzieher zusammen. Man kann das auch ggf. im Nachhinein rügen, wenn man Hinweise erhält, dass da etwas nicht stimmt.

Cookie6000 
Beitragsersteller
 10.01.2020, 19:08

Gibt es den ein Gesetz dass er es mir aushändigen muss, dass ich ihn darauf festsetzen kann?

mepeisen  10.01.2020, 19:12
@Cookie6000

Auf die Schnelle habe ich nur das da gefunden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtswidriges-handeln-des-gerichtsvollziehers-und-die-folgen-teil-iii_150740.html

Genaue Gesetzesbegründung ist da zwar nicht drin und da sieht man wieder mal Wirrungen durch verschiedene Rechtsmittel. Aber am Ende wurde klar gesagt, dass der Schuldner Anspruch auf Auskunft durch die Gerichtsvollzieher/in hat.

Alles andere wäre auch juristisch unsinnig. Denn man muss stets in der Sache in die Möglichkeit versetzt werden, solche Posten sachlich zu prüfen.

Aber wie gesagt: Höflich bleiben. Das sind auch nur Menschen und die hören auch immer genug Ausreden von Leuten.

Cookie6000 
Beitragsersteller
 10.01.2020, 19:19
@mepeisen

Vielen Dank, am besten wäre noch wenn es ein Gesetz gibt auf den ich ihn festnageln kann wenn er sich weigert.

mepeisen  10.01.2020, 19:36
@Cookie6000

Da bin ich überfragt.

Cookie6000 
Beitragsersteller
 10.01.2020, 19:52
@mepeisen

Trotzdem danke dir schonmal 😊