Deckenleuchte oder Kronleuchter Pfändbar?
Hallo,
Nehmen wir an ein Gerichtsvollzieher will kommen. Ihm wurde das Betreten verweigert, weil der Gerichtsvollzieher keinen Durchsuchungsbeschluss dabei hatte. Dem Gerichtsvollzieher wurde vor dem Besuch schriftlich mitgeteilt, dass ein Besuch nicht verweigert wird, sondern zugelassen wird, sobald ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt.
Nun die Frage: kann der Gerichtsvollzieher Kronleuchter oder Deckenleuchte (wert 80€ neu jeweils). Ist also kein echtes Kristall.
Hab gehört, er darf sie pfänden und man kann ja auch mit einer einfachen Glühbirne beleuchten.
3 Antworten
rein theoretisch könnte der GV deine 80 € leuchte pfänden. aber er müsste tatsächlich einen austauscher da lassen. d.h. eine deckenleuchte die ihren zweck erfüllt. eine einfache fassung tuts da nicht, denn die ist nur als provisorium zugelassen und es ist nicht abzusehen, wann du eine neue installiren (lassen) kannst.
in der praxis schauts so aus: selbst WENN er eine deckenleuchte für 3,80 € auftreiben würde, müssste die vorhandene erst mal demontiert, und ordentlich verpackt werden. außerdem eben die andere montiert. und da ein gerichtsvollzieher SELTEN auch elektriker ist, DARF er das nicht selbst machen, sondern muss einen elektriker oder der gleichen beauftragen.
rechnet man die ganzen kosten beienander, dann noch den aufwand fürs einlagen etc. und rechnet den möglichen verkaufserlös gegen, würde ich sagen, dass kein gerichtsvollzieher, der noch bei verstand ist, so was machen würde.
wenn es eine ECHTE kristalleuchte im wert von einigen 100 € ich denke mal mindestens jedoch 1000 € und ich meine den WERT! nicht den preis! könnte man eine pfändung der deckenleuchte in betracht ziehen.
lg, nicki
Der kann theoretisch alles Pfänden,die Frage ist,ob es sich lohnt.Bei 80 Euro Wert liegt der Wiederverkaufsert wohl bei 40 Euro. Hast Du 20 Euro Schulden lohnt das^^.Für die restlichen 20 Euro bekommst dann eine andere Lampe^^
Kleiner Tipp: Er kann nur Pfänden,was Dir gehört ;O)
Ob Du alleine Wohnst spielt keine Rolle.
Gab mal ne Reihe im TV,da waren die bei einem Mädchen in derWohnung. Alles vom feinsten und teuer aber alles von Freunden ,die das bezeugten,zur Verfügung gestellt.Da die Freundin ja nichts hatte LOL.
350 sind ja nun nicht die Welt.Biete dem Zwangsvollzieher ne Ratenzahlung an.
Ist Rundfunkbeitrag und ich sehe es nicht ein. Eine eidesstattliche Versicherung habe ich eigentlich schon abgegeben.
Das leider Gesetz und wird immer weiter steigen,was bedeutet ein Leben mit dem Gerichtsvollzieher.Ich habe übrigens noch nie GEZ bezahlt,aber ich lebe auch auf einem Boot ;O)
Es ist leider so, dass ich mich umgemeldet habe , GEZ aber erst nach Monaten sich gemeldet hat. Ratenzahlung wollten sie nicht. 350€ und in dieser Pandemie. Nein
Normalerweise besteht die Möglichkeit nochmal mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung auszuhandeln.
https://www.bezahlen.net/ratgeber/ratenzahlung-bei-gerichtsvollzieher/
Nehmen wir an, ein Gerichtsvollzieher braucht keinen Durchsuchungsbeschluss. Die Wohnung betreten darf er auch so. Nur zum öffnen von Schubladen und Schränken bräuchte er einen.
Den teuren Kronleuchter findet er aber ohne einen solchen.
Stimmt nicht. Sonst hätte er die Polizei gerufen. Er ist schweigend wieder gegangen:D
Lebe leider alleine :) er kommt wegen 350€