Darf der Gerichtsvollzieher am Arbeitsplatz des Schuldners auftauchen?
Darf der Gerichtsvollzieher an der Arbeitsstelle des Schuldners auftauchen und ihn dort nach der neuen Adressanschrift fragen?
12 Antworten
Und was ist, wenn der Schuldner hier dem Gerichtsvollzieher die alte Adresse mitteilt oder er die Adresse einer Wohnung mitteilt, die er zwar nicht mehr bewohnt, ihm aber immer noch gehört...?
Dann geht der Gerichtsvollzieher dort hin, merkt, dass er angelogen wurde, ist sauer und kommt am nächsten Tag. Dann mit einem Beschluss zur Lohnpfändung. Eine Meldung ans Einwohnermeldeamt wird auch auch machen.
ja, auf jeden Fall.
Wenn er den Schuldner nicht an der ursprünglichen Anschrift angetroffen hat und eventuell auch beim Einwohnermeldeamt nicht vorliegt, dann ist es eine Möglichkeit für den Gerichtsvollzieher, doch noch an die Anschrift zu kommen.
Wenn der Arbeitslohn gepfändet wird, dann hat es sich mit Datenschutz.
Gerichtsvollzieher haben einen Vollstreckungsauftrag, sind hoheitlich unterwegs im Auftrage des Staates und dürfen überall ermitteln um dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen. Wenn sich Schuldner verstecken, müssen sie damit leben, dass man ihnen nachforscht. Wer seine Rechnungen bezahlt, hat nichts zu befürchten.
Das darf der.
Du musst Dir die Hierarchie in etwa so vorstellen.
- Gott
- Gericht
- dessen Vollzieher
Gott kann/darf alles. Das Gericht kann/darf alles, was aufgrund menschlicher Gesetze legal ist, aber ein Gericht zu verklagen, ist schwierig bis unmöglich.
Der Gerichtsvollzieher darf alles, was ihm das Gericht erlaubt. Er darf also fast alles und unter anderem alle Maßnahmen vollziehen, die dafür sorgen können, dass ein Schuldner seine Schulden bezahlt. Da der Besuch beim Arbeitgeber nichts Illegales ist, darf er das. Illegal wäre z. B. die Anwendung von körperlicher Gewalt. Seelische Grausamkeit üben Gerichtsvollzieher aber fast täglich aus. Das gehört zu deren Beruf.
Wäre es so schlimm, wenn ein GV zum Abeitsplatz des Schuldners geht und nach der neuen Adresse fragt? Die Frage ist eher, ob nicht die Geheimhaltungspflicht den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Adresse nicht heraus zu geben. Bleibt immer noch die Möglichkeit, den Schuldner während der Arbeit und während des Besuchs des GV ins Büro zu holen und ihn zu bitten, dem GV doch die gewünschte Auskunft selbst zu geben.
Aber mal anders rum:
Ist ein Schuldner berechtigt, seinem Gläubiger Geld vorzuenthalten, was diesem rechtmäßig zusteht? Darin sehe ich ein schlimmeres Übel.
Du hast in der Reihenfolge noch vergessen: Bayrischer Innenminister
Der kommt natürlich noch vor Gott :D
Ich habe die Frage so verstanden, dass der Gerichtsvollzieher nicht den Arbeitgeber nach den neuen Anschrift des Schuldners fragt, sondern den Schuldner selbst.
so steht es auch oben klar zu lesen.
Natürlich, aber wie läuft das ab:
GV kommt zum Arbeitsplatz und wird von der Anmeldung direkt zum Chef oder Personalverwaltung weiter geleitet.
GV wird sagen, um was es geht, nämlich, dass er die Adresse des Mitarbeiters X braucht. Leichtfertige Angestellte könnten ihm nun sofort die Adresse geben, um den Mitarbeiter X 1. nicht aus seiner Arbeit raus zu reißen und 2. dem Mitarbeiter den Besuch des GV erst einmal zu verschweigen.
Korrekte Angestellte würden dem GV erklären, dass sie die Adresse nicht ohne Zustimmung heraus geben dürfen, aber der Mitarbeiter entweder derzeit gar nicht am Arbeitsplatz ist oder aber gerufen werden müsste.
Wie auch immer, die Mitarbeiter haben sich ohne Erlaubnis des Chefs erst einmal an die Geheimhaltung zu halten, auch wenn ein "Amtlicher GV" vor ihnen steht.
Und was ist, wenn der Schuldner hier dem Gerichtsvollzieher die alte Adresse mitteilt oder er die Adresse einer Wohnung mitteilt, die er zwar nicht mehr bewohnt, ihm aber immer noch gehört...?
Solchen Risiken über Falschauskünfte ist jeder Gerichtsvollzieher ausgesetzt. Er könnte also die ihm gegebene Adresse verifizieren, feststellen, dass sie nicht stimmt und dann vielleicht nochmal beim Arbeitgeber aufkreuzen mit einem Dokument, dass dem Arbeitgeber zeigt, dass er das Recht hat, bei ihm, also dem Arbeitgeber nach der Adresse zu fragen.
Ich denke auch, weiß es aber nicht, dass es rechtliche Folgen für den Schuldner hätte, wenn er den Gerichtsvollzieher anlügen würde. Von den entstehenden Mehrkosten, die auch alle der Schuldner zu tragen hat, mal abgesehen.
aber sicher, wenn man sich ummeldet - sich die Post nachschicken lässt,
hätte er keinen Grund dazu
Datenschutz gegenüber Chefs und Kollegen?