Quittung Gerichtsvollzieher?
Hallo Zusammen, bitte nur ernst gemeinte Antworten..
2016 habe ich eine offene Forderung beim Gerichtsvollzieher bar bezahlt. Jetzt kam ein anderer Gerichtsvollzieher zu mir in die Arbeit und möchte meinen Lohn pfänden, dabei habe ich schon bezahlt.
Nun zu meiner Frage.. Mein damaliger Gerichtsvollzieher ist jetzt in Pension gegangen und ich habe keine Quittung mehr dass sie bezahlt wurde.. nun kommt ein Jahr später ein anderer Gerichtsvollzieher und verlang 600€!!! das ist das 4 Fache was ich damals beim Gerichtssvollzieher bezahlt habe.. Ich habe mit den Gläubiger telefoniert und auch mit deren Anwalt die sehen alle keine Zahlung.. Wohin kann ich mich wenden oder anrufen, der mir sagen kann dass es bezahlt wurde.. Und falls es keinen gibt, wie gehe ich weiter vor? Soll ich vor Gericht gehen?
Vielen Lieben Dank uim Voraus
8 Antworten
ohne irgend einen beleg oder beweis brauchst du auch nicht vor gericht zu gehen...
Wenn du bezahlt hast, wozu dann die Eidestattlche Versicherung?
Er meinte das solle ich zusätzlich machen ich kenne mich da nicht aus ich dachte er weis schon was er macht.. Ich glaub ich hab nen riesen Fehler gemacht...
Das ist Unsinn. Entweder war der Gerichtsvollzieher ein Betrüger oder du hast nicht alles bezahlt. Wende dich mal an das zuständige Amtsgericht.
das werde ich machen danke!!
Erst einmal solltest du klären, um was für eine Forderung es sich aktuell handelt. Möglicherweise geht es um etwas anderes.
Wenn du keine Quittung hast, wie willst du dann irgendwas beweisen?
Es ist die selbe ich hab nicht so viele das es verschiedene sein können xD
Du müsstest dann auch irgend welche Unterlagen finden wie z. B. den Vollstreckungsauftrag.
Wenn Du auch 2016 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, dann ist es eher anzunehmen, dass die Forderung NICHT bezahlt war. Wieso hättest Du sonst die EV abgeben sollen?
Ohne Nachweis vom Gerichtsvollzieher oder vom Gläubiger kannst Du leider nichts unternehmen. Auch beim Amtsgericht solltest Du wenigstens die Höhe der Forderung, das Aktenzeichen und den Gerichtsvollzieher angeben können. Vor allen Dingen aber ist der Gläubiger wichtig, denn beim Amtsgericht liegen keine Nachweise vor, ob tatsächlich an den Gerichtsvollzieher gezahlt wurde.
Du hast den Titel nicht zurückbekommen?
ich kenne mich leider nicht aus was bedeutet, den Titel zurück bekommen?
Ds ist das Papier, auf dem steht, dass vollstreckt werden kann. Der Vollstreckungsbescheid. Wenn die komplette Forderung bezahlt wurde, wird der durchgestrichen und du bekommst ihn zugeschickt/ausgehändigt. Es handelt sich um eine Urkunde, ausgestellt vom Amtsgericht , aber du bekommst sie vom Gläubiger zugeschickt, wenn der sein Geld hat.
ich glaube das habe ich bekommen, allerdings ist das zwei Jahre her und ich hab Angst, dass ich ihn entsorgt habe.. Ich bin davon ausgegangen, dass der Fall abgeschlossen sei... Gibt es da keine Abschrift, welche der Gerichtsvollzieher hat.. wenn ja muss er seine Unterlagen weitergeben an den Nachfolger? Er ist ja in Pension gegangen
Hallo Mel22039,
mit Bezahlung der Gesamtforderung händigt Dir der Gerichtsvollzieher den quittierten Vollstreckungstitel aus (§ 757 ZPO). Somit kann kein zweites Mal gegen Dich vollstreckt werden. Diesen müßtest Du in Deinen Unterlagen haben, da grundsätzlich jeder GV darauf hinweist, dass der quittierte Titel 30 Jahre lang aufbewahrt werden soll. Der GV, der jetzt neuerdings bei Dir aufgeschlagen ist, muss demnach erstmal einen Titel vorweisen können. Verfügt er über einen? Einen Titel in der gleichen Sache gibt es von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen nur EINMAL !
Wenn alle Stricke reissen, dann musst Du Deine Kontoauszüge etc. durchsuchen. Falls Du die Überweisung der damaligen Gesamtforderung mittels Kontoauszug bzw. Bankbestätigung nachweisen kannst, liegt ein Vollstreckungshindernis (§ 775 Nr. 5 ZPO) vor. Die Zwangvollstreckung wäre demnach einzustellen (§ 776 ZPO).
Gruß
itasca
Ja das ist mir klar, dann kann das ja jeder machen, mein Lebensgefährte war zu dem Zeitpunkt dabei und ich hab auch meine Eidstattliche Vers. damals abgegeben, das muss doch damals alles protokolliert worden sein?