Gerichtsvollzieher trotz Eidesstattlicher Versicherung?!
Guten Tag,
ich habe im Dezember 2009 eine EV abgegeben. Letzte Woche habe ich einen Brief von einem Gerichtsvollzieher bekommen, welcher mich morgen besuchen kommen mag.
- In der Zeit bin ich arbeiten.
- Hab ja die EV abgegeben.
Meine Frage jetzt ...
Darf er den Akt vollziehen, trotz der EV? Darf ich den Termin evtl absagen, bzw verlegen?
Soweit LG und vielen Dank
4 Antworten
In einem Jahr kann sich viel tun. Du hättest ja im Lotto gewinnen, erben oder einen Job finden können. Daher ist es aus Sicht der Gläubiger sinnvoll, das regelmässig ein Gerichtsvollzieher vorbeikommt und nachschaut. Öfter als 1-3 mal im Jahr musst du aber nicht damit rechnen.
egal, dein ev ist ja für JEdERMANN offen und sichtbar. die wissen alle von sowas.
Auch wenn die EV 3Jahre Gütigkeit hat, kann trotzdem ein anderer Gläubiger die auch verlangen. Wichtig ist, wenn Du zu dem Termin nicht kannst, weil Du arbeiten bist, ruf den GV an und mach einen neuen Termin aus.
Blödsinn eine ev kann nicht 2 mal abgeben werden.was für ein aufwand wenn mann zb 10 schuldner hat müsste ich dann 10 ev s unterschreiben.denn termin kannst du ohne weiteres ausfallen lassen du hast die ev bereits abgegeben mehr geht nunmal nicht,sicherlich wird es der eine gv probieren,anrufen hinweis geben das die ev bereits abgegeben wurde , kein gv macht gerne wege für nichts.
Hängt davon ab, was der Gerichtsvollzieher von dir will...
Wenn das ein Räumungstermin ist, solltest du dich vielleicht doch drum kümmern ;-)
Gruß Ragnar
ne, kein Räumungstermin :) Schuldensache.
Hmm ... ist aber eine andere Sache. :)