Darf ein Bewährungshelfer eine Wohnbesichtigung machen?
Ich bin Rentnerin und habe keine Mietschulden!! Da meine Bewährungsheferin denkt ich brauche in meinem Alter keine Wohnung in einem etwas besserem Wohngebiet will Sie jetzt eine Wonbesichtigung machen.Ich bin 72 und wohne schon acht Jahre hier.Eine Bewährungsstrafe habe ich wegen Zulaasen des Fahrens ohne Führerschein erhalten.
2 Antworten
Klar darf ein Bewährungshelfer eine Wohnungsbesichtigung machen. Warum denn auch nicht? :-) Du musst ihn bzw. sie aber nicht rein lassen, wenn Du keine Lust auf Besuch von der Bewährungshelferin hast. Fairerweise solltest Du ihr das auch vorher so sagen. Bewährungshelfer haben kein Recht, in die Unverletzlichkeit der Wohnung einzugreifen.
Die wird nicht begeistert sein, Dir mangelhafte Mitarbeit vorwerfen, machen kann sie aber letztlich nix dagegen. Eine Rechtsgrundlage, dass sie gegen Deinen Willen Zutritt zu Deiner Wohnung hätte, gibt es nicht.
(mich würde auch arg wundern, wenn das wirklich gegen Deinen Willen passieren soll).
Ich glaube das darf sie nicht. Sie hat trotzdem deine Privatspähre zu achten. Sie soll dir lediglich helfen, auf dem rechten Weg zu bleiben und nicht rückfällig zu werden. Aber sie darf nicht einfach entscheiden, dass deine Wohnung zu groß, zu teuer, zu sauber, zu schmutzig oder egal was auch immer ist. Das geht sie alles nichts an. Und wenn sie in der Wohnung ist hilft das ihrem Job kein bischen weiter.